Über meine Tätigkeit als Stadtrat in Überlingen

  • Empörungsrituale im Ausschuss

    Empörungsrituale im Ausschuss

    Am Montag, den 23. Februar 2026, beschäftigte sich nun der Bauausschuss damit, ob die Niederschrift zur Sitzung vom 19. Mai 2025 zu belassen oder zu verbessern ist.

    Jetzt darf man behaupten: Die Stadträte

    • Jörg Bohm (CDU)
    • Ulrich Krezdorn (CDU)
    • Hubert Büchele (Freie Wähler)
    • Robert Dreher (Freie Wähler)
    • Michael Wilkendorf (SPD)
    • Ingo Wörner (FDP)

    sind der Meinung, dass folgender Satz den wesentlichen Inhalt von fünf Wortbeiträgen einwandfrei wiedergibt:

    Das Gremium diskutiert und tauscht sich noch aus.“

    (aus dem nun offiziellen Protokoll vom 19. Mai 2025)

    Und sie meinen auch, dass ein Thema meines Wortbeitrags durch diesen Satz im Wesentlichen erfasst wird:

    Er stellt einige Aussagen, die seines Erachtens kontrovers sind, gegenüber und versucht seine Sicht zu erläutern.“

    (aus dem nun offiziellen Protokoll vom 19. Mai 2025)

    Das folgt jedenfalls daraus, dass die Stadträte dafür stimmten, die Niederschrift mit diesen und weiteren Kuriositäten zu belassen.

    Während der Sitzung hatten sie sich freilich gar nicht mit dem fragwürdigen Protokoll beschäftigt. Statt dessen empörten sich einige lieber darüber, dass ich die Niederschrift beanstande. Bezeichnend ist die Rede des Kollegen Wilkendorf, der mit seinem Einstieg gleich die Richtung der Debatte vorgibt:

    Er habe meinen Beitrag in der Sitzung schon damals erbärmlich gefunden.

    Wortbeiträge, die ihm nicht gefallen, müssen demnach auch nicht ordentlich protokolliert werden? Meine Forderung nach einer korrekten und vollständigen Niederschrift bewertet er so:

    Man sehe hier die AfD-Manier, Sand ins Getriebe zu streuen und die Verwaltung lahmzulegen.

    Kollege Bohm versucht es mit einer Tatsachenverdrehung und will mir die Geldverschwendung anlasten, die mit der Einholung des achtseitigen Rechtsgutachtens durch Bürgermeister Kölschbach entstand. Offenbar erscheint es auch ihm unzumutbar, meine – inhaltlich nie infrage gestellten – Korrekturen einfach anstandslos in die Niederschrift einzupflegen. Auch er sieht in der Forderung nach einem fehlerfreien Protokoll eine Masche der AfD.

    Die Stadträte schaffen es doch tatsächlich, komplett an der Fragestellung vorbei zu diskutieren. Keiner beschäftigt sich mit dem Beratungsgegenstand, ob die von mir verlangten Korrekturen richtig und angemessen sind oder nicht. Als AfD-Stadtrat hätte ich wohl auch bemängeln können, dass zwei plus zwei nicht fünf ist – es wäre empört abgelehnt worden. Leider verhallte auch mein Hinweis ungehört, dass das Protokoll eine Verleumdung enthält, die bei Veröffentlichung eine Straftat mit Vorsatz darstellt.

    Opfer dieser Atmosphäre wird auch Kollegin Siemensmeyer (Grüne), die selbst eine Änderung des Protokolls beantragt hatte, weil die Niederschrift einen Redebeitrag von ihr ebenfalls verquer wiedergibt. Sie fragt, ob denn ihr Korrekturwunsch jetzt auch unterbliebe. Ach, das sei doch nur eine belanglose Wortumstellung, meint die Schriftführerin, das lasse sich schon machen.

    Typisch zweierlei Maß, denke ich mir noch, aber es kommt anders. Frau Siemensmeyer widerspricht: Was sie beanstandet habe, sei keinesfalls nur eine falsche Wortreihenfolge. Sie beantragte vielmehr eine inhaltliche Richtigstellung der Niederschrift. Tja, unter diesen Umständen könne dann leider doch keine Korrektur erfolgen, erwidert prompt die Schriftführerin.

    Innerlich klatsche ich mir an die Stirn, doch Frau Siemensmeyer lässt sich diese Behandlung gefallen und enthält sich in den folgenden Abstimmungen der Stimme.

    Fehler passieren, keine Frage. Wer sich aber weigert, Fehler einzusehen und zu korrigieren, verliert das Vertrauen des anderen. Ich werde mich nicht mehr auf die Schriftführerin verlassen.

    So beantrage ich in dieser Sitzung zum ersten Mal, eine Erklärung wörtlich zu Protokoll zu nehmen. Darin sage ich unter anderem:

    „Nun liegt es an der Öffentlichkeit, sich ein Urteil darüber zu bilden, ob die Verweigerung der Protokollanpassung sachlich gerechtfertigt oder politisch motiviert war. Dazu habe ich die Korrekturen auf meinem Blog unter thorsten-peters.de dokumentiert.“

    Die Korrekturen können hier eingesehen werden.

    Die letzte Empörung in diesem Tagesordnungspunkt kommt daraufhin von Bürgermeister Kölschbach: Wieso unterstelle ich bei dieser Abstimmung eine politische Motivation? Er verlange von mir eine schriftliche Erklärung.

    Nun ja, die versuche ich mit diesem Blog-Artikel zu geben. Ich fürchte nur, dass die Erklärung für ihn unverständlich bleibt. Möglicherweise kann es ja die Staatsanwaltschaft besser, der ich jetzt den Verleumdungsfall anvertraut habe.

  • Harter Kampf um Lücken im Protokoll

    Harter Kampf um Lücken im Protokoll

    Im Mai 2025 hat der Bauausschuss über den Bebauungsplan „Rauensteinstraße Ost“ beraten und sich mehrheitlich für die Bebauung des Landschaftsparks St. Leonhard ausgesprochen. In der Folgewoche wurde der Plan vom Gemeinderat beschlossen, im Dezember 2025 aber durch einen Bürgerentscheid wieder verworfen.

    Ich hatte mich damals im Bauausschuss vehement gegen das Vorhaben eingesetzt. Die Stadtverwaltung empfahl in ihrer Sitzungsvorlage die Bebauung des Landschaftsparks und begründete das mit einem Mangel an Wohnraum. Als Beleg für den Mangel führte sie eine Studie an, welche die Entwicklung des Überlinger Wohnungsmarkts prognostiziert. Diese Studie stammte aber aus dem Jahr 2019!

    In der Ausschussitzung zeigte ich auf, dass die Realität diese Prognosen längst überholt hatte. Danach wollte ich mit der tatsächlichen Entwicklung des Wohnungsmarkts fortfahren, um das zentrale Argument der Stadtverwaltung für die Bebauung des Landschaftsparks zu widerlegen. Doch dazu kam es nicht. Baubürgermeister Kölschbach fand, dass das nicht zur Sache gehöre und ich nur über den städtebaulichen Entwurf reden dürfe. Kurzerhand entzog er mir das Wort.

    Ungeachtet dessen redeten in der weiteren Beratung auch einige andere Stadträte über die Situation am Wohnungsmarkt. Eine Diskussion über die Begründung und Notwendigkeit des Vorhabens gehört per se zur Sache, deshalb halte ich den Wortentzug für rechtswidrig. Zu einer Überprüfung durch die Aufsichtsbehörde wird es nach dem Bürgerentscheid nicht mehr kommen, aber das war Mitte 2025 noch nicht absehbar.

    Grundlage für eine Anfechtung der Ausschusssitzung ist deren Niederschrift. Diese muss gemäß § 38 Absatz 1 Gemeindeordnung „den wesentlichen Inhalt der Verhandlungen“ enthalten. Als der Protokollentwurf in der Folgesitzung zur Unterzeichnung vorgelegt wurde, stellte ich etliche Auslassungen fest. Von den Redebeiträgen der anderen Stadträte über den Wohnungsmarkt findet sich nichts außer dem Hinweis:

    Das Gremium diskutiert und tauscht sich noch aus.“

    Über meinen Redebeitrag findet sich unter anderem diese fragwürdige Inhaltswiedergabe:

    Er stellt einige Aussagen, die seines Erachtens kontrovers sind, gegenüber und versucht seine Sicht zu erläutern.“

    Dabei wäre doch gerade bei einem schweren Vorfall wie einem Wortentzug eine saubere Protokollierung des Beratungsverlaufs angezeigt, um eine zu erwartende Überprüfung der Rechtmäßigkeit im Nachhinein zu ermöglichen.

    Ich machte die Schriftführerin unverzüglich darauf aufmerksam, dass ich mit dieser Niederschrift nicht einverstanden bin. Wir vereinbarten, dass ich ihr meine Änderungen und Ergänzungen schriftlich zukomme lasse. (Ich schreibe während der Sitzungen fast immer mit und werde dafür gelegentlich von den übrigen Gemeinderatsmitgliedern belächelt, aber diesmal hat es sich gelohnt.) Noch am gleichen Abend schickte ich der Schriftführerin meine Korrekturwünsche: eine konkrete Wiedergabe meines Redebeitrags zur Änderung sowie die Aussagen der anderen Stadträte zur Ergänzung.

    Ergänzungen, die ich in die Niederschrift aufgenommen haben wollte
    • Stadtrat Büchele sagte in seinem Wortbeitrag, dass eine hohe Mietwohnnachfrage vorhanden sei, die wir nur auf städtischen Flächen bereitstellen können.
    • Stadtrat Kretzdorn sagte in seinem Wortbeitrag, dass er Überlinger Familien zurückholen wolle, die keinen Platz mehr in Überlingen gefunden hätten.
    • Stadtrat Wörner sagte in seinem Wortbeitrag: Wer die Topographie kennt, weiß dass keine einzige von diesen Wohnungen Seesicht haben wird. Weiter sagte er, dass das Gelände im Gegensatz zum Kramerareal der Stadt gehöre und hier günstiger Wohnraum geschaffen werden kann.
    • Stadtrat Sorms sagte in seinem Wortbeitrag, dass Bedarfsrechnungen sehr schwierig seien und er sich lieber auf seine eigenen Wahrnehmungen verlasse. Er bekomme häufig Anfragen, ob er eine Wohnung vermitteln könne. Daraus schließe er, dass es einen großen Bedarf an Wohnraum gebe, der am Markt vorbei gehe. Die Stadt müsse günstigen Wohnraum schaffen. Eine Verkleinerung des Gebiets schaffe nur das Problem, anderswo den Wohnraum schaffen zu müssen.
    • Stadträtin Siemensmeyer sagte in ihrem Wortbeitrag, dass der Bedarf an günstigem Wohnraum unstrittig sei.

    Am nächsten Tag antwortet mir die Schriftführerin nach vorheriger Rücksprache mit Baubürgermeister Kölschbach und lehnt die Änderungen ab, da sie aus ihrer Sicht nicht erforderlich seien. Außerdem hätten bereits zwei Stadträte das Protokoll unterzeichnet.

    Offenbar wird die Richtigkeit meiner Korrekturen und Ergänzungen nicht bezweifelt, die Inhalte sollen nur nicht in die Niederschrift übernommen werden.

    Auch ein anderer Berichtigungsvorschlag der Kollegin Siemensmeyer sollte demnach keinen Eingang ins Protokoll finden. Frau Siemensmeyer fand bei der Durchsicht des Entwurfs ähnlichen Nonsens über einen Wortbeitrag von ihr und wollte das nicht so stehen lassen.

    Da eine Überprüfung der Rechtmäßigkeit des Wortentzugs noch im Raume stand, war es mir wichtig, dass die Beweismittel erhalten bleiben und nicht durch eine unvollständige Niederschrift ersetzt werden. Darüber hinaus gab es einen weiteren Fehler an anderer Stelle im Protokollentwurf, der eine strafbare Rufschädigung darstellt und den ich nicht stehen lassen konnte. Ich schrieb zurück, dass ich neben den Auslassungen auch eine falsche Wiedergabe bemängele, die meinem Ruf erheblichen Schaden zufügen und gegen die ich im Falle der Veröffentlichung rechtlich vorgehen würde. Ich forderte, die Tonaufzeichnung der besagten Sitzung als Beweismittel aufzubewahren oder mir zu bestätigen, dass meine Korrekturen mit den aufgezeichneten Wortbeiträgen übereinstimmen.

    Daraufhin hörte ich nur noch, dass man sich rechtliche Beratung einhole.

    Die rufschädigende Wiedergabe meines Wortbeitrags

    Während der Beratung über den Bebauungsplan für die neue Firmenzentrale von Diehl Defence sagte ich im Bauausschuss:

    Unter einer verantwortungsvollen Regierung kann das Rüstungsunternehmen einen wertvollen Beitrag zur Landesverteidigung leisten. Bei der aktuellen Regierungspolitik würde ich mir jedoch wünschen, dass auf dem Dach eine gut erkennbare Markierung angebracht wird, die einer russischen Oreschnik-Überschallrakete die Zielfindung erleichtert, um damit die Überlinger Einwohner vor unnötigen Kollateralschäden zu bewahren.“

    Mir war es wichtig, die Überlinger Bürger zu warnen, dass mit der aktuellen Kriegstreiberei der Bundesregierung eine besondere Gefahr auf Überlingen zukommt. Damit diese Warnung auch ihren Weg aus dem Sitzungsraum hinaus zu den Bürgern findet, erfand ich das plakative Bild von der Dachmarkierung. Mein Plan ging auf: Die Lokalzeitung griff es in ihrer Berichterstattung auf und es wurde zum Stadtgespräch.

    Im Protokollentwurf las ich nun aber diese Aussage:

    Stadtrat Peters „hätte gerne auf dem Dach eine Kennzeichnung der Firma Diehl, damit die Russen das Gebäude bei einem Angriff leichter ausmachen können und somit ein Angriff erleichtert wird.“

    Während ich also einen besseren Schutz der Überlinger Einwohner fordere, unterstellt mir das Protokoll, ich beabsichtige, einen feindlichen Angriff zu erleichtern.

    Am kommenden Montag, den 23. Februar 2026 steht diese Niederschrift nach neun Monaten überraschend wieder auf der Tagesordnung. Es war ein Fachanwalt beauftragt worden und jetzt liegt ein achtseitiges (!) Rechtsgutachten vor. (Nach den Kosten des Gutachtens habe ich schon schriftlich angefragt – die Auskunft wird hier später nachgetragen.)

    Das Gutachten stellt zunächst fest, dass Änderungs- und Ergänzungsvorschläge durchaus möglich seien:

    „Auf die Einwendung eines Gemeinderats kann eine unrichtige oder unvollständige Sitzungsniederschrift berichtigt oder ergänzt werden. Maßgeblich ist dafür alleine, ob die in der Sitzungsniederschrift getroffenen Feststellungen vom tatsächlichen Geschehen in der Sitzung abweichen.“

    Darüber hinaus könne ein Stadtrat sogar Anspruch auf eine Berichtigung haben,

    „wenn seine inhaltliche Aussage im Protokoll unzutreffend, verfremdet oder falsch dargestellt wird.“

    Dennoch meint der Fachanwalt abschließend, dass meine Einwände (vollumfänglich) zurückzuweisen seien, weil Teile meiner Einreichungen zu ausführlich seien und einem Wortprotokoll nahekämen. Wer aber einen Beitrag wörtlich zu Protokoll nehmen lassen will, könne das nicht nachträglich verlangen, sondern müsse dazu während der Sitzung den Antrag stellen.

    Fazit: Es wurde nicht bezweifelt, dass meine eingereichten Änderungen und Ergänzungen korrekt sind. Sie sollen aber keinen Eingang in die Niederschrift finden. Anstatt die Niederschrift um ein paar Absätze zu ergänzen, die eventuell ein anderes Bild von der Sitzung ergeben, wird ein teures, achtseitiges, fachanwaltliches Gutachten bestellt, um meine Einwände zurückzuweisen.

    Das letzte Wort hat nun der Bauausschuss.

  • Ordnungsamtliche Vorlieben

    Ordnungsamtliche Vorlieben

    Es ist wieder Wahlkampfzeit, die Plakate blühen an den Straßenlaternen und ich bin schon gespannt auf die diesjährige Post vom Ordnungsamt.

    Bei der EU-Wahl 2024 hatten wir zwei AfD-Wahlplakate an eine Tafel angeschlagen. Dort klebten schon jeweils zwei Plakate der Grünen, der FDP und der Freien Wähler, so dass wir uns nichts dabei dachten. Tatsächlich war aber nur ein Plakat erlaubt und wir mussten dem Ordnungsamt 50 Euro Verwarngeld zahlen. Später fand ich heraus, dass die anderen drei Parteien kein Verwarngeld auferlegt bekamen.

    Bei der Bundestagswahl 2025 hatten wir versehentlich ein AfD-Plakat nicht ordnungsgemäß aufgehängt: zu nah an einer Straßeneinmündung, wo es nicht erlaubt ist. Wir zahlten ein Verwarngeld von 30 Euro. Als ich mir die Plakate der anderen Parteien in der Stadt anschaute, fand ich auch bei diesen zahlreiche Verstöße gegen die Plakatierrichtlinien. Ich dokumentierte sie und zeigte sie beim Ordnungsamt an, während sie noch oben hingen.

    So hatte beispielsweise die CDU einige Plakate falsch aufgehängt. Vier Plakate hingen zu nahe an einer Einmündung:

    Vier mal war das Plakat zu tief aufgehängt, denn Plakate sind auf einer Höhe von mindestens 2,20 Meter anzubringen:

    Einmal war das Plakat zu nah an einer Bushaltestelle (da ist ein Mindestabstand von 5 Metern einzuhalten) und einmal war eines zu tief und auch noch an einem Holzpfahl angebracht (nur Straßenlaternen dürfen genutzt werden):

    Das Ordnungsamt bekam die Dokumentation von mir mit allen Fotos und GPS-Daten. Was musste die CDU für ihre insgesamt zehn Verstöße berappen?

    A: 15 Euro

    B: 30 Euro

    C: 100 Euro

    D: 300 Euro

    Erst raten, dann spicken!


    Auflösung

    Auf meine Anfrage, teilte mir der Fachbereich mit:

    Bei Privatanzeigen werden allgemein nur die Verstöße geahndet, welche zweifelsfrei nachgewiesen und verifizierbar sind.

    Die CDU zahlte 15 Euro Strafe, weil sie ein Plakat nach dem Wahlkampf nicht rechtzeitig wieder abgehängt hatte.

  • Krieg ist Frieden, Unwissenheit ist Stärke

    Krieg ist Frieden, Unwissenheit ist Stärke

    Am Mittwoch war ich beim Wahlkampfauftakt der AfD in Eriskirch. Die Omas gegen rechts, darunter welche im Alter von etwa 20 Jahren, protestierten lautstark gegenüber dem Eingang. Ich baute mich auf unserer Seite mit einem Lautsprecher auf und ließ das A-WEF-Anti-Kriegslied 2026 laufen. Wie es der Zufall wollte, fiel der Refrain „Alles für den Frieden!“ genau in den Moment hinein, als es bei den Damen drüben gerade einmal still wurde. Die Botschaft kam klar und deutlich rüber.

    Was könnten sie wohl dagegen sagen? Wer würde eine Forderung nach Frieden ernsthaft ablehnen? Die Damen behaupten ja immerhin, dass sie Enkelkinder haben, und die würden sie doch wohl kaum in den Krieg schicken wollen. Ich war also sehr gespannt auf die Reaktion.

    Was geschah: Es brauste ein lautes, keifendes Gekreische auf und ich verstand die Welt nicht mehr. Sie müssen ja nicht gleich in den Gesang mit einstimmen, aber ist ein Hysterieausbruch wirklich angebracht, wenn jemand Frieden fordert?

    Es brauchte noch einige Sekunden, bis sich die einmütige Erklärung im Stimmengewirr durchsetzte, und nun von allen gemeinsam skandiert wurde: Putinversteher!

    Ah, jetzt ja. Wer Frieden fordert, versteht mehr als erlaubt. Zu viel Wissen schwächt die Reihen und wer Krieg will, muss als erstes für Unverständnis sorgen und dieses mit einer emotionalen Brandmauer absichern. Ich durfte Zeuge des Ergebnisses einer massenmedialen Gehirnwäsche werden ‒ sozusagen George Orwell live.

    Wer weiß, vielleicht sind ja dabei wieder zwei, drei aufgewacht und peinlich berührt zur Besinnung gekommen.

  • Auskunft erhalten, Verdacht bestätigt

    Auskunft erhalten, Verdacht bestätigt

    Am 30. Dezember 2025 wurde mein Antrag gemäß Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) auf Herausgabe der Wertermittlung des Baugrundstücks im Landschaftspark St. Leonhard nach über einem Jahr schlussendlich positiv beschieden und ich erhielt die folgende Information:

    (GRZ = Grundflächenzahl, GFZ = Geschossflächenzahl, WGFZ = wertrelevante Geschossflächenzahl)

    Der Gutachterausschuss hat mit E-Mail vom 26.07.2021 seine Wertermittlung wie folgt begründet:

    „wie gewünscht erhalten Sie nachfolgend unsere Einschätzung eines möglichen Verkaufspreises für den angefragten westlichen Grundstücksteil von Flst. Nr. 2738 in Überlingen, Rauensteinstraße. Die bauliche Ausnutzbarkeit soll gemäß Ihren Angaben den Nutzungsziffern für eine Bebauung auf Flst. Nr. 299/1, Gewann Torkel in Bambergen entsprechen. Die vorgesehene wertrelevante GFZ (WGFZ) betrug nach unseren damaligen Recherchen: 0,9. Für die damalige WGFZ-Ermittlung wurde eine GRZ von 0,3 bis 0,4 863,00 € / und eine Bebauung mit zwei Vollgeschossen und ausgebautem Dachgeschoss ausgegangen.

    Das jetzt angefragte Grundstück liegt derzeit nicht innerhalb einer festgesetzten Bodenrichtwertzone, da noch nicht baureif. Die nächstgelegenen Bodenrichtwertzonen sind: Rauensteinstraße, Rehmenhalde und Obere-St.-Leonhard-Straße.

    Das Grundstück liegt nördlich der Rauensteinstraße und steigt nach Norden hin an. Durch die südlich der Rauensteinstraße gelegenen Bebauung, die nach Süden Richtung Bodensee ansteigt, besteht für das angefragte Grundstück keine bzw. nur eine eingeschränkte Seesichtlage. Deshalb ist hier von den Lagemerkmalen die Bodenrichtwertzone Rauensteinstraße vergleichbar.

    Der Bodenrichtwert für die Rauensteinstraße (ohne Seesicht) beträgt zum 31.12.2018: 750,00 €/m². Der Bodenrichtwert bezieht sich auf einen baureifen und beitragsfreien Zustand für folgende Nutzung: Wohnen/0,6 WGFZ. Für den Zeitfortschrieb vom 31.12.2018 zum aktuellen WE-Stichtag ist ein Zuschlag von 15 v.H. vorzunehmen, somit zeitbereinigter Bodenrichtwert: 863,00 €/m². Dieser zeitbereinigte Bodenrichtwert ist noch aufgrund der abweichenden Nutzungsziffern (WGFZ) zwischen Bodenrichtwertgrundstück (0,6) und angenommener künftige Nutzung des Grundstückes (analog Bewertung Bambergen 0,9) mittels Umrechnungskoeffizienten anzupassen: 863,00 €/m²/0,78*0,95 = 1.051 €/m², gerundet 1.050,00 €/m².“

    Nun ist klar: Der Gutachterausschuss hat die Frage der Seesicht sehr wohl berücksichtigt. Die Stadtverwaltung hatte ihm implizit die Information gegeben, dass eine Bebauung mit zwei Vollgeschossen und ausgebautem Dachgeschoss beabsichtigt sei. Unter diesen Vorgaben kam der Gutachterausschuss zu dem Ergebnis, dass für das Grundstück „keine bzw. nur eine eingeschränkte Seesichtlage“ bestehe, und hat folglich den Bodenrichtwert ohne Seesicht angesetzt.

    Tatsächlich aber beabsichtigte die Stadtverwaltung von Anfang an (seit 2020) eine Bebauung mit drei Vollgeschossen und einem Staffelgeschoss. Das wurde auch am 28. Mai 2025 im städtebaulichen Entwurf als Grundlage für den aufgestellten Bebauungsplan „Rauensteinstraße Ost“ beschlossen. Ein weiteres Geschoss bedeutet natürlich einen wesentlich höheren Bodenwert. Darüber hinaus ist es naheliegend, dass das Staffelgeschoss volle Seesicht hat, wenn bei dem Bau schon ohne dieses oberste Geschoss eingeschränkte Seesicht vorliegt, wie es der Bauausschuss anmerkte. Das zusätzliche Geschoss mit Seesicht macht den Bodenwert um einen Millionenbetrag höher, als der vom Gutachterausschuss auf Basis der falschen Information ermittelte.

    Fazit: Die Stadt hat dem Gutachterausschuss falsche Informationen gegeben und ist daraufhin mit einem viel zu niedrigen Bodenwert in die Vertragsverhandlungen mit dem Schweizer Investor getreten. Wäre der Bürgerentscheid am 14. Dezember 2025 für den Erhalt des Landschaftsparks St. Leonhard gescheitert, hätte die Stadt Überlingen einen Schaden in Millionenhöhe erlitten.

  • Urlauber willkommen!

    Urlauber willkommen!

    Die rechtswidrige Grenzöffnung 2015 stellte die Politik vor die Aufgabe, Wohnraum für Millionen weiterer Menschen zu finden. Eine rapide steigende Nachfrage nach Wohnraum bei trägem Angebot führte unvermeidlich zu Wohnungsnot und ließ die Mieten emporschnellen. Ein Bauboom auf Kosten der Mieter wäre zu erwarten gewesen, doch der sozialistische Markteingriff der Mietpreisbremse nahm den Anreiz zur Schaffung weiterer Wohnungen. So bekamen nicht nur die wohnungssuchenden Mieter, sondern auch die Wohnungseigentümer die Folgen der fatalen Migrationspolitik zu spüren.

    Die Wohnungsnot wurde durch die Mietpreisbremse natürlich nicht gelindert und so begann man im nächsten Schritt mit der sozialistischen Mangelwirtschaft: Mit dem Gesetz über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum wird den Gemeinden ermöglicht, den Wohnungseigentümern die freie Verfügung über ihr Eigentum einzuschränken. Sie müssen ihre Immobilie fortan dauerhaft als Wohnraum zur Verfügung stellen, dürfen sie nicht leer stehen lassen, nicht als Ferienwohnung betreiben und nicht anders als zum Bewohnen einsetzen. 2019 hat Überlingen die dafür erforderliche Zweckentfremdungssatzung geschaffen. In der Gemeinderatssitzung Anfang Dezember wurde jetzt auch noch eine Verschärfung beschlossen.

    Wo immer wie hier Freiheit genommen wird, werden gleichzeitig Überwachungs- und Repressionssysteme geschaffen. So werden jetzt Online-Vermittlungsplattformen für Ferienwohnungen überwacht und Verstöße mit Bußgeldern bis 100 Tausend Euro geahndet. Besonders beliebt bei den Kollegen Dr. Alpes (Grüne), Dr. Röver und Stüble (beide SPD) sind Denunziationsportale, mit denen ein Bürger mit wenigen Klicks den Nachbar für seinen Leerstand anzeigen kann. So etwas wünschen sie sich auch für Überlingen.

    Stadträtin Sonja Straub (CDU) zeigt in ihrem Redebeitrag in der Gemeinderatssitzung anschaulich auf, zu welchen Härten der staatliche Eingriff führen kann: Eine betagte Seniorin befürchtet, dass sie bald pflegebedürftig werden könnte, und will sich für diese Zeit ihre Einliegerwohnung freihalten, denn dort könnte die benötigte Pflegekraft einziehen. Unter den neuen gesetzlichen Beschränkungen würde nach einem halben Jahr Leerstand schon das erste Bußgeld verhängt werden.

    Als ich mit meinem Wortbeitrag an der Reihe bin, stelle ich den Antrag, die Zweckentfremdungssatzung ersatzlos aufzuheben. Hier folgt meine Rede dazu, welche die grundsätzlich unterschiedliche Denkweise zu den Altparteien aufzeigt:

    Verteiltes Eigentum ist ein Grundpfeiler der Freiheit und ich sehe nicht ein, warum wir an der Freiheit sägen sollten – gerade nachdem wir in der DDR erlebt haben, was passiert, wenn der Staat diktiert. Da fehlt tatsächlich nur noch der Aufruf zur Denunziation!

    Was ist das für eine Art, jemandem vorzuschreiben, wie er sein Eigentum zu nutzen hat? Die Stadt hat sich gefälligst rauszuhalten, wie der Besitzer seine Immobilie nutzen will, soweit er damit niemand anderes schädigt.

    Ich begrüße explizit Zweitwohnungen, denn die Stadt verdient daran prächtig – über zwei Millionen Euro im Jahr durch die Zweitwohnungssteuer. Ich begrüße explizit Ferienwohnungen, denn damit kommen Touristen in die Stadt und beleben Restaurants, Boutiquen und kulturelle Veranstaltungen. Allein ihre Kurtaxe bringt Überlingen weitere etwa zwei Millionen Euro ein. Darüber hinaus steigern sie den Touristik-Umsatz, woran die Stadt nochmal über die Gewerbesteuer verdient.

    Und kommen Sie mir bitte nicht mit der selbstverschuldeten Wohnungsnot! Wenn wir einkommensschwachen Überlinger Auszubildenden, Überlinger jungen Familien oder Überlinger Rentnern günstigen Wohnraum verschaffen wollen, warum besetzen wir dann diesen Wohnraum mit Leuten, die keine Überlinger sind?

    Ich lehne die Zweckentfremdungssatzung ab, weil mir steuerzahlende Urlauber in Überlinger Wohnungen sehr willkommen sind!

  • Fehler in Wertermittlung: Werden Millionen an Investor verschenkt?

    Fehler in Wertermittlung: Werden Millionen an Investor verschenkt?

    Aufgrund eines mutmaßlichen Fehlers bei der Bodenwerteinschätzung des zu bebauenden Landschaftsparks St. Leonhard könnte das Teilgrundstück, das im Tausch gegen das Löwen-Areal in Deisendorf an einen Schweizer Investor übergehen soll, um bis zu 2,6 Millionen Euro zu tief bewertet worden sein. Sollte der Bürgerentscheid am Sonntag scheitern, könnte die Stadt einen Wertverlust in Millionenhöhe erleiden.

    Bereits im Dezember 2024 stellte ich einen Antrag nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz auf Herausgabe der Werteinschätzung, die der Verwaltung als Orientierung für die Vertragsverhandlung mit dem Investor gedient hat. Dieser Antrag wurde von der Stadtverwaltung mit mehreren Fristüberschreitungen und der Ausstellung mehrerer rechtswidriger Bescheide, die teilweise auch wieder zurückgenommen wurden, über ein Jahr lang hinausgezögert. Der Öffentlichkeit bleibt damit die Einsichtnahme vor dem Bürgerentscheid am Sonntag verwehrt.

    Rückblick

    Wie bereits vor einem Jahr berichtet, wurde bei der Bestimmung des Bodenwerts vermutlich außer Acht gelassen, dass eine zukünftige Bebauung Seesicht haben könnte. Der städtebauliche Entwurf sieht jedenfalls eine Bebauungshöhe vor, welche der oberen Staffeletage den Blick auf den See ermöglicht. In diesem Fall wäre der Wert des Grundstücks deutlich höher.

    Um zu prüfen, ob die Bodenwerteinschätzung dazu Erwägungen oder Anmerkungen enthält, stelle ich nach einer gescheiterten Anfrage am 3. Dezember 2024 Antrag auf Herausgabe nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG). Nach § 7 Absatz 7 Satz 1 LIFG ist das Schriftstück „unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb eines Monats nach Antragstellung“ zugänglich zu machen.

    Statt des Schriftstücks oder eines Bescheids erhalte ich zwei Wochen später eine formlose Ablehnung. Der Formfehler ermöglicht es mir, in Ruhe den Landesbeauftragten für Informationsfreiheit einzuschalten. Aufgrund seiner Überlastung passiert ein halbes Jahr gar nichts. Schließlich kommt der Landesbeauftragte Anfang Juli zu dem Ergebnis, dass mein Antrag berechtigt und die Begründung der Stadt für eine Ablehnung unzulässig sei. Doch leider bleibe die Stadt bei ihrer Rechtsansicht.

    Kurz zuvor erhalte ich dann auch den formellen Ablehnungsbescheid der Stadt, datiert mit 23. Juni 2025 und damit fünf Monate nach Fristablauf. Entsprechend der Verwaltungsregelung lege ich umgehend Widerspruch ein. Mitte Juli wird der Ablehnungsbescheid der Stadt wieder zurückgenommen, da mein Widerspruch berechtigt sei. Eine Woche später erhalte ich erneut einen Ablehnungsbescheid mit anderer Begründung. Ich lege natürlich erneut Widerspruch ein – es ist zu dem Zeitpunkt bereits Anfang August. Im Oktober wird mein Widerspruch zurückgewiesen. Jetzt habe ich einen Monat Zeit, eine Verpflichtungsklage beim Verwaltungsgericht in Singen einzureichen.

    Weil mir die Begründung vollkommen abstrus erscheint – ich könne als Stadtrat im Gegensatz zu jedem anderen Bürger keinen Antrag nach dem LIFG stellen – frage ich sicherheitshalber noch einmal direkt beim Oberbürgermeister nach, ob er hinter diesem Beschluss steht oder ob er das besser noch einmal überprüfen will. Ich erhalte daraufhin von der Verwaltung die Kopie aus einem Rechtskommentar zugeschickt, wo diese Begründung tatsächlich so steht. Als ich die angegebene Quelle nachschlage, wird aber sofort klar: Der Autor des Kommentars ist mit dem von ihm selbst zitierten Gerichtsurteil anscheinend nicht vertraut und behauptet das glatte Gegenteil dessen, was das Gericht geurteilt hatte. Da die Frist zur Klageeinreichung in wenigen Tagen ausläuft, weise ich die Verwaltung darauf hin, dass sie einem fehlerhaften Kommentar aufgesessen ist und ich zwei Tage später die Verpflichtungsklage einreichen werde.

    Am nächsten Tag, dem 30. Oktober, wird der rechtswidrige Ablehnungsbescheid aufgehoben: „Ihr Antragsbegehren nach dem LIFG werden wir sofort an die zuständige Fachabteilung (Bauordnung) zur weiteren Bearbeitung zusenden.“ Der schriftliche Bescheid kommt kurz darauf mit Datum vom 4. November. Auch wenn wieder die maximal zulässige Bearbeitungszeit von einem Monat ausgeschöpft werden sollte, werde ich damit die Werteinschätzung noch rechtzeitig zehn Tage vor dem Bürgerentscheid erhalten.

    Anfang Dezember ist die Frist ausgelaufen und ich habe immer noch keine Antwort. Ich fordere erneut die Herausgabe und setze eine Frist bis Montag, den 8. Dezember. Die zuständige Fachabteilung bittet noch um einen kurzen Aufschub. Am Mittwoch erhalte ich schließlich die Mitteilung, dass gemäß § 7 Absatz 7 Satz 2 LIFG die Bearbeitungsfrist verlängert wird, weil eine geschützte Person zu beteiligen sei.

    Diese letzte Fristverlängerung ist gleich aus zwei Gründen rechtswidrig: Zum einen gibt es überhaupt keine Person, die ein berechtigtes schutzwürdiges Interesse auf Geheimhaltung der Werteinschätzung vorbringen könnte. Zum anderen hätte die Beteiligung einer solchen Person unverzüglich nach Antragstellung erfolgen müssen, also Anfang Dezember. Nur dann, wenn diese Beteiligung aus welchen Gründen auch immer länger als einen Monat dauert, hätte die Frist verlängert werden dürfen.

    Mit dieser Fristverlängerung – im 13. Monat nach Antragstellung – wird mir und damit der Öffentlichkeit die Einsichtnahme in die Werteinschätzung vor dem Bürgerentscheid endgültig verwehrt.

    Nachtrag

    14. Dezember 2024, 19:30 Uhr

    Herzlichen Glückwunsch an die Bürgerinitiative Landschaftspark St. Leonhard zum gewonnenen Bürgerentscheid! Mit 5.274 Stimmen (69,25%) bleibt Überlingen der Landschaftspark erhalten und ein Millionenschaden erspart.

  • Windkraftanlagen auf dem Hochbühl

    Windkraftanlagen auf dem Hochbühl

    Gemeinderatssitzung vom 01.12.2025

    Am Montag im öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung habe ich Herrn Oberbürgermeister Jan Zeitler erneut dieselbe Frage gestellt, die ich vor etwa einem Jahr bereits als schriftliche Anfrage eingereicht hatte:

    Gab es bereits Kontakte mit Interessenten, die sich hinsichtlich des Baus von Windkraftanlagen auf dem Hochbühl erkundigten?

    Im Gegensatz zu letztem Jahr, als die Frage klar verneint wurde („noch keinen Kontakt zu Interessenten gegeben“), hat Herr Zeitler diese Frage am Montag nicht mehr verneint.

    Hintergrund

    Der Regionalverband Bodensee-Oberschwaben (RVBO) hat am 26. September 2025 den Teilregionalplan Energie als Satzung beschlossen. Darin wird auf dem Hochbühl zwischen Überlingen und Owingen ein sogenanntes Windvorranggebiet festgelegt (siehe Bild). Verbindlich wird der Teilregionalplan Energie Anfang 2026. Ab dann können dort sehr schnell Windkraftanlagen gebaut werden, weil nur noch wenige Prüfverfahren durchlaufen werden müssen.

    Kreis und Gemeinden haben ab dann kein Mitspracherecht mehr, ob in den Windvorranggebieten Windkraftanlagen gebaut werden. Die Entscheidung über den Bau der Windräder liegt fortan allein beim Eigentümer der Fläche.

    Ein wesentlicher Teil der Flächen im Windvorranggebiet Hochbühl liegt im Eigentum der Stadt Überlingen und des Spital- und Spendfonds Überlingen. Aufgrund der angespannten Haushaltslage der Stadt Überlingen und der ambitionierten Bauprojekte des Spital- und Spendfonds Überlingen sind die Einnahmen aus der Verpachtung der Flächen an einen Betreiber von Windenergieanlagen sehr verlockend.

    Für die in Überlingen stark vertretene Tourismusbranche und die zahlreichen Unternehmen im Gesundheitssektor wären Windräder auf dem Hochbühl dagegen eine schwere Last. Die wirtschaftlichen Folgen des Rückgangs an Gästen und Patienten würden in keinem Verhältnis zu den Pachteinnahmen der Stadt stehen.

    Die Einwohner Überlingens und Owingens werden die nahen Windkraftanlagen mit ihren kilometerweit tragenden tieffrequenten Schlägen zu spüren bekommen. Jeder fünfte Anwohner im Umkreis von zwei Kilometern klagt über gesundheitliche Schäden. Ein Anwohner der Windräder im benachbarten Hilpensberg warnt eindringlich vor der unsichtbaren Gefahr. Viele Betroffene werden die noch weitgehend unerforschten gesundheitlichen Auswirkungen dieser unterschwelligen Dauerbelastung erst mit der Zeit erfahren.

    Weil niemand freiwillig in der Nähe von Windrädern wohnt, werden die Überlinger und Owinger Wohnimmobilien einen Wertverlust erfahren, der weit über das schnelle Geld mit der Pacht hinaus geht.

    Über die Naturzerstörung und Umweltbelastung von Windrädern wurde schon viel geschrieben. Von den Rotoren gelangen große Mengen giftiger Stoffe wie PFAS und Bisphenol auf die Äcker und ins Grundwasser. Die Windräder töten seltene Fledermäuse und große Vögel wie unseren einheimischen Rotmilan. Nicht unerhebliche Mengen an Insekten werden dem Ökosystem genommen. Im Havariefall verstreuen die Rotorblätter Splitter ihrer Verbundstoffe und kontaminieren dauerhaft die Umgebung. Im Brandfall setzen die Rotorblätter große Wolken krebserregender Fasern frei.

    Dass Windenergie unwirtschaftlich ist und die Versorgungssicherheit gefährdet, wird ausführlich bei Vernunftkraft erörtert.

  • Überlingen-Marzahn II

    Überlingen-Marzahn II

    Ausschusssitzung vom 10.11.2025

    Im Bauausschuss stand erneut die Nachverdichtung des Hildegardrings auf der Tagesordnung. An meiner Ablehnung der Nachverdichtung und den Gründen dagegen hat sich seit Oktober 2024 nichts geändert. (Damals war es bereits Thema im Ausschuss). Statt meine Argumente zu wiederholen, bin ich auf zwei Aussagen der Stadtverwaltung in der sogenannten „Abwägungstabelle“ auf Seite 41 eingegangen, in welcher die Stadtverwaltung dem Protest der betroffenen Anwohner entgegen tritt.

    Da wäre erstens die Feststellung der Stadtverwaltung:

    „Mietsteigerungen im Zuge von Modernisierungen erfolgen gemäß gesetzlichen Vorgaben und sozialverträglich.“

    Die Bewohner dürfen also über Mieterhöhungen das Vorhaben der Baugenossenschaft Überlingen teilweise bezahlen.

    Doch was heißt in dem Zusammenhang „sozialverträglich“? Heißt das, dass Mieter mit geringem Einkommen und Vermögen verschont werden? Ich denke, dafür gibt es weder eine gesetzliche noch vertragliche Grundlage. Wie viele Mieter werden aber die neuerliche Mieterhöhung nicht tragen können und ihre Überlinger Wohnung verlassen müssen? Die Stadt könnte die freiwerdenden Wohnungen dann anmieten, um darin Neuankömmlinge unterzubringen. Ist das mit dem Ausdruck „sozialverträgliche Mietsteigerung“ gemeint?

    Die andere bemerkenswerte Aussage der Stadtverwaltung ist:

    „Laut dem Statistischen Landesamt Baden-Württemberg wird die Bevölkerung der Stadt Überlingen bis zum Jahr 2040 um 1.008 Menschen steigen. Das bedeutet, dass die Stadt in den kommenden Jahren neuen Wohnraum schaffen muss.“

    Muss! Aus welchem Gesetz ergibt sich eine Pflicht für uns, neuen Wohnraum zu schaffen? Ich kenne keines. Der Zuzug ist ein Fass ohne Boden. Bauen wir Wohnungen für tausend weitere Menschen, werden wir auch tausend weitere Menschen bekommen. Wenn wir keine Wohnungen bauen, vermeiden wir weiteren Zuzug nach Überlingen und wirken der Überfremdung entgegen. So einfach ist das.

    Nicht das Statistische Landesamt, sondern wir als Gemeinderat und damit als gewählte Vertreter der Überlinger bestimmen ‒ unter anderem mit diesem Beschluss ‒ darüber, wie viele Menschen nach Überlingen kommen. Wir können hier ein hässliches, dicht bebautes Stadtviertel errichten und einen sozialen Brennpunkt erschaffen, aber wir müssen es nicht.

  • Das ist es uns doch wert…

    Das ist es uns doch wert…

    Es wird eng, war die eindringliche Botschaft des Kämmerers zu Beginn der Haushaltsberatungen Anfang Oktober. Die Planung sei auf Kante genäht und basiere auf der Annahme, dass der Gemeinderat der Einführung einer Grundsteuer C (für unbebautes Bauland) und verschiedenen Gebührenerhöhungen zustimmen werde. Sonst werde das Regierungspräsidium keine Genehmigung erteilen, so die Warnung des Kämmerers. Ohne genehmigten Haushalt darf die Stadt nur die nötigsten Auszahlungen leisten.

    Inzwischen wurde die Grundsteuer C geprüft und man kam zu dem Ergebnis, dass der Mehraufwand für Bürokratie und die juristischen Unwägbarkeiten die vergleichsweisen kleinen Mehrerträge von 200 Tausend Euro nicht aufwiegen. Bleiben noch die Gebühren, die gerade von der Stadtverwaltung neu kalkuliert werden. Sollen doch die Eltern für den Kindergarten und die Angehörigen der Verstorbenen für die Gräber auf dem Friedhof mehr zahlen, um den Haushalt zu retten!

    Wofür die Überlinger Bürger jetzt noch stärker ausgequetscht werden müssen, steht im Haushaltsplan auf der Ausgabenseite. Nicht enthalten ist dort aufgrund von Sparzwang beispielsweise die Dachbegrünung der neu zu errichtenden Bushaltestelle am Landungsplatz, die knapp 100 Tausend Euro kosten würde. Das historische und touristische Herz von Überlingen bekommt jetzt also eine kalte, kahle Stahlkonstruktion eingepflanzt. Doch wofür wird dann das viele Geld gebraucht?

    Im Bauausschuss wurden uns die geplanten Projekte präsentiert. So benötige die Hödinger Grundschule für 380 Tausend Euro eine energetische Sanierung und es müssten Photovoltaik-Anlagen für 547 Tausend Euro zum Klimaschutz errichtet werden. Daneben müsse für 2,6 Millionen Euro die Burgbergschule um einen Anbau erweitert werden: Das sei für die Einführung der Ganztagsschule erforderlich, die vom Land beschlossen wurde, damit es mit der Integration besser klappt. Außerdem seien 2,5 Millionen Euro für neue Migrantenheime nötig sowie 680 Tausend Euro für die Komplettsanierung der Anschlussunterbringung in Goldbach ‒ dort haben die Bewohner am Siphon der Dusche rumgespielt und jetzt sind die tragenden Balken vom Wasser marode (Totalschaden).

    Klar zahlen wir dafür gerne mehr Kindergarten-, Friedhofs-, Park- und Bibliotheksgebühren, oder?