Über meine Tätigkeit als Stadtrat in Überlingen

  • Denn sie können sich nicht wehren

    Denn sie können sich nicht wehren

    Gemeinderatssitzung vom 25.03.2026

    Die Bewohner des Pflegeheims St. Franziskus bekommen jeden Tag Frühstück, Mittagessen, Kaffee und Abendessen. Beim Mittagessen kann man aus zwei Menüs auswählen. Spezielle Diäten werden berücksichtigt. Zusammen mit dem Transport des Essens und dem Spülen des Geschirrs fallen dafür 16,92 Euro netto pro Bewohner und Tag an. Zu viel ‒ diesen Betrag will sich das Pflegeheim jedenfalls mittelfristig nicht mehr leisten und beabsichtigt laut Wirtschaftsplan auf Seite 14, bei der Speiseversorgung „einen wirtschaftlicheren Betrieb zu realisieren“.

    In der Tat fährt die Einrichtung nicht unerhebliche Verluste ein. Als Eigenbetrieb des Spital- und Spendfonds Überlingen gehen die Verluste des St. Franziskus zu Lasten des Stiftungsvermögens. In den letzten beiden Jahren betrug der Fehlbetrag jeweils mehr als 300 Tausend Euro. Für 2026 ist das wieder so vorgesehen und in der Mittelfristplanung bis 2029 sieht es nicht wesentlich besser aus. Klar, da muss was passieren ‒ also wird jetzt am Essen gespart.

    Mich wundert der hohe Verlust des St. Franziskus. Die Erträge des Heims speisen sich im Wesentlichen aus dem Pflegesatz, den die Pflegekasse zahlt, und dem Eigenanteil, den der Bewohner oder das Sozialamt zahlt. Im St. Franziskus sind die Kosten höher als Pflegesatz und Eigenanteil zusammen. Wie kommt das? Lässt man den Bewohnern einen so hohen Luxus angedeihen? (Das kann ich zumindest beim Essen nicht erkennen.) Oder wirtschaftet die Verwaltung so ineffizient? Die Antwort auf die Frage nach der Verlustursache gibt der Wirtschaftsplan auf Seite 13: Die Auskömmlichkeit der Pflegesätze sei nicht gegeben. Mit anderen Worten wird die Ursache darin gesehen, dass die Pflegekasse weniger zahlt, als sie sollte. Offenbar sieht man die Kosten schon weitgehend optimiert und kaum weiteren Spielraum für Senkungen, gleichwohl werden sie nicht vollumfänglich von der Pflegekasse übernommen.

    In der Stiftungsratssitzung kommt mir Kollege Hornstein mit seiner Frage zuvor: „Wie laufen denn solche Pflegesatzverhandlungen ab?“ Betriebsleiter Christian Glage gibt uns einen Einblick: Man unterhalte sich da über die einzelnen Kostenarten. Das Pflegeheim legt beispielsweise die voraussichtlichen Kosten der Speiseversorgung im kommenden Jahr dar und die Pflegekasse legt ein Ranking dieser Kostenart bei anderen Pflegeheimen daneben. Wenn sich dann zeigt, dass die Essenskosten beim St. Franziskus überdurchschnittlich hoch sind, nimmt die Pflegekasse einen Abschlag vor, den sie nicht zahlt. Neben den Speisekosten seien beim St. Franziskus vor allem die Energiekosten problematisch, ansonsten befinde man sich bei den meisten Kostenarten eher im Durchschnitt. Verhandlungen über vergangene Kosten, die nicht gedeckt werden konnten, werden übrigens gar nicht erst geführt. Wenn beispielsweise der Strompreis unerwartet stark angestiegen ist, bleibt der Pflegebetrieb einfach auf den Kosten sitzen. Sollte das Pflegeheim mit dem dermaßen diktierten Pflegesatz nicht einverstanden sein, könne es nach der Verhandlung zu einer Schiedsstelle gehen, aber das ziehe sich endlos hin und der Erfolg sei fraglich. Herr Glage ergänzt noch: Früher war das anders, da bekam man das, was man an Kosten hatte.

    Das Prinzip dieses Mechanismus ist klar: Es ist eine Kostensenkungsspirale. Wer über den Durchschnittskosten liegt, zahlt drauf und wird schauen, wo er sparen kann. Durch die Sparmaßnahme wird wiederum der Durchschnitt gedrückt. Die Leidtragenden dieses Wettbewerbs nach unten sind die Pflegefälle, denen immer mehr genommen wird. Gibt es so was eigentlich auch bei den Asylheimen? Oder ist es da nicht so, dass sogar Luxushotels kein Problem sind? Wie kommt es, dass wir jenen immer mehr nehmen, die unser Land aufgebaut und den Wohlstand geschaffen haben, von dem wir heute zehren? Und dass wir es anderen zukommen lassen, denen wir nichts zu verdanken haben?

    Das Pflegeheim St. Franziskus hat als jahrhundertealtes Kulturdenkmal überdurchschnittlich hohe Energiekosten und kann nicht mit den Kosten eines modernen Pflegeheims mit hohem Energiestandard mithalten (welches seine vergleichsweise hohen Investitionskosten durchaus geltend machen darf). Die Pflegekasse zahlt folglich nicht die gesamten Energiekosten und der Spital- und Spendfonds darf am Ende dafür aufkommen. Das sehe ich nicht ein! Die Pflege gehört zur Daseinsvorsorge des Staates, weil sie für ein menschenwürdiges Dasein unumgänglich ist. Dafür zahlen wir Steuern. Der Staat kann diese Aufgabe an private oder gemeinnützige Pflegeheime delegieren, aber er kann die Kosten dafür nicht unsere Stiftung tragen lassen.

    Es ist eine gute Sache, dass der gemeinnützige Spital- und Spendfonds keine Gewinnerzielungsabsicht hat und sich daher ganz der „Versorgung armer, kranker und alter Einwohner“ widmen kann, wie es sein Satzungszweck ist. Seine Erträge aus den Wäldern, Äckern und anderen Immobilien müssten genutzt werden, um den Pflegefällen ein würdigeres Dasein zu ermöglichen, als es die staatliche Leistungsdrosselung zulassen würde, beispielsweise bei der Speisung. Doch stattdessen verwendet die Stiftung jetzt ihr Vermögen für die Übernahme von Kosten, die der Staat zahlen müsste, während die Regierung das auf diese Weise eingesparte Geld wiederum in Rüstung, Entwicklungshilfe und andere fragwürdige Zwecke steckt. Das widerspricht dem Stiftungszweck!

    Ich habe im Stiftungsrat vorgeschlagen, Herrn Glage für die kommenden Pflegesatzverhandlungen eine stärkere Verhandlungsposition zu verschaffen: Wir sollten beschließen, dass wir auskömmliche Pflegesätze erwarten. Wir wollen keinen Gewinn, aber es dürfen auch keine Verluste mehr entstehen, ansonsten kann der Staat die Pflege gerne selbst übernehmen und schauen, wie er es besser hinbekommt. Unsere Stiftung bettelt nicht darum, ein Pflegeheim betreiben zu dürfen!

    Ich kam damit nicht durch. Die anderen Mitglieder des Stiftungsrats beugten sich dem System, anstatt unseren längeren Hebel in Anbetracht des Pflegenotstands zu nutzen. Der Wirtschaftsplan wurde beschlossen einschließlich der darin enthaltenen Absichten, weiterhin die nicht gedeckten Kosten zu tragen und dafür am Essen der Bewohner zu sparen.

    Nachträgliche Gedanken

    Vermutlich hatte der Stiftungsrat recht, dass er dem Wirtschaftsplan zugestimmt hat. Der Pflegenotstand ist für uns kein längerer Hebel, sondern gar kein Hebel, denn der Staat zeigt ja gerade, dass ihn zehntausende fehlende Pflegeplätze nicht weiter kümmern. Er hat sein Versorgungsversprechen für Pflegebedürftige quasi aufgekündigt. Die Regierung verwendet statt dessen die verfügbaren Mittel für die Vorbereitung eines Krieges, für die Ansiedlung und Versorgung von Millionen Migranten oder für vermeintliche Fahrradwege in Peru. Damit kehren in Deutschland jene Zustände zurück, die vor Jahrhunderten zur Gründung des Spital- und Spendfonds geführt hatten: Eine fehlende öffentliche Daseinsvorsorge für Alte und Kranke. Zukünftig müssen das also wieder private mildtätige Stiftungen übernehmen, so gut es eben geht. Es wäre schön gewesen, wenn das jemand von den Befürwortern des Wirtschaftsplans in der Sitzung des Stiftungsrats so klar und deutlich ausgesprochen hätte ‒ wenn denn jemand tatsächlich so weit gedacht hat.

  • Mörderischer Killbach

    Mörderischer Killbach

    Ausschusssitzung vom 23.03.2026

    Der unscheinbare Überlinger Killbach könnte seinem gefährlichen Namen jederzeit beängstigend gerecht werden: Im Falle eines außergewöhnlichen Starkregens ‒ ein sehr seltenes Ereignis, zu dem es nicht unbedingt kommen muss ‒ würde sich das Wasser an einem lokalen Tiefpunkt unterhalb der Umgehungsstraße B31n stauen, bevor es langsam weiter über den Spetzgarter Tobel und durch Goldbach in den Bodensee abfließt. In diesem Tiefpunkt liegt die Todesgefahr, denn hier befindet sich das Überlinger Tierheim, welches bei einem entsprechenden Platzregen vollständig überflutet werden würde. Das wurde bei der Präsentation einer Studie zum Starkregenrisiko-Management auf Seite 4 in der letzten Sitzung des Bauausschusses klar und deutlich gesagt.

    Die im Heim untergebrachten Tiere hätten keine Überlebenschance. Zuerst wären die im Untergeschoss lebenden Katzen und weitere Kleintiere dran und danach, wenn das Wasser weiter steigt, die Hunde im Obergeschoss.

    Und wer wäre an der Tragödie schuld? Auch hierzu trifft die Stadtverwaltung in ihrer Präsentation eine klare Aussage: Der Schutz des Tierheims falle unter § 5 Absatz 2 Wasserhaushaltsgesetz:

    Jede Person, die durch Hochwasser betroffen sein kann, ist im Rahmen des ihr Möglichen und Zumutbaren verpflichtet, geeignete Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor nachteiligen Hochwasserfolgen und zur Schadensminderung zu treffen, insbesondere die Nutzung von Grundstücken den möglichen nachteiligen Folgen für Mensch, Umwelt oder Sachwerte durch Hochwasser anzupassen.

    Die Verantwortung, dass die Tiere nicht ertrinken, liegt also beim Tierschutzverein Überlingen und Umgebung e.V., der das Tierheim seit 1968 betreibt. Der gemeinnützige Verein finanziert sich über private Spenden. Die Stadt hatte das Grundstück damals zur Verfügung gestellt, ganz weit draußen, wo das Gebell niemanden stört. Sie zahlt auch jährlich eine Fundtierpauschale: 2025 wurden knapp 46 Tausend Euro dafür überwiesen, dass der Verein die Fundtiere in Überlingen versorgt ‒ ein Geschäft, bei dem der Verein noch draufzahlt. Eine Vorsorge gegen Überflutung, sofern überhaupt möglich, liegt damit außerhalb der finanziellen Möglichkeiten des Vereins. Aber das kümmert die Stadt nicht. Sie befand es nicht einmal für nötig, den Tierschutzverein über die festgestellte Gefahr eines außergewöhnlichen Starkregens zu informieren.

    Ich dachte, ich schreibe beizeiten darüber. Dann ist der Schock nicht so groß, wenn man in ein paar Jahren von 60 ertrunkenen Tieren in der Zeitung liest, und davon, dass mit so einem Starkregen ja nicht zu rechnen war und wohl niemand geahnt hätte, dass dabei das ganze Tierheim überflutet werden würde.

  • Die Krux mit der Transferleistung

    Die Krux mit der Transferleistung

    Ich habe Post von zwei Schülerinnen des Droste-Hülshoff-Gymnasiums in Meersburg erhalten:

    Sehr geehrter Herr Peters,

    Im Rahmen einer von einer Klassenkameradin und mir verfassten Seminararbeit für den Seminarkurs des Droste-Hülshoff-Gymnasiums in Meersburg über die Aufarbeitung der NS-Zeit am Bodensee, würden wir ihnen gerne ein paar Fragen stellen, um ein vielfältiges Meinungsbild abbilden zu können. In dem Interview soll es darum gehen, ob die NS-Zeit, welche auch den Bodenseekreis prägte (bspw. die Rüstungsindustrie durch Unternehmen wie die ZF und Maybach) entsprechen angemessen aufgearbeitet wurde und welche Maßnahmen zur Aufarbeitung sinnvoll sind. Da die aktuell von der Bundesregierung ausgeübte Erinnerungskultur von ihrer Partei des öfteren kritisiert wurde, wollten wir sie nach ihrer Meinung befragen. Wie stehen Sie zur Einschätzung Ihrer Parteikollegen und zur aktuellen Erinnerungskultur? Haben Sie sich schon einmal mit der NS Zeit am Bodensee verfasst? Gibt es Maßnahmen, die Sie für sinnvoll halten würden und wieso?

    Wir würden uns sehr über eine Antwort freuen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ob die NS-Zeit angemessen aufgearbeitet wurde und welche Maßnahmen sinnvoll sind? Um diese Frage zu beantworten, muss man sich erst einmal im Klaren darüber sein, was überhaupt mit einer Aufarbeitung bezweckt wird. Woran lässt sich also erkennen, ob eine Aufarbeitung „angemessen“ oder besser: erfolgreich ist und ihren Zweck erfüllt? Vielleicht können wir uns darauf verständigen, dass der Zweck einer Aufarbeitung darin besteht, das Geschehene zu verstehen und eine Wiederholung zu verhindern. Konkretes Ziel der Aufarbeitung wäre aus meiner Sicht, anhand des historischen Falls der NS-Zeit den Menschen den Wert von Freiheit, Recht und Frieden zu vermitteln und bei ihnen eine Sensibilität für totalitäre Entwicklungen auszubilden.

    Mit diesem Verständnis sind wir in der Lage, die Frage nach dem Erfolg der bisherigen Aufarbeitung der NS-Zeit zu klären. Denn diese Aufarbeitung begleitet die Menschen schon zwei Generationen lang in Pädagogik, Medien und Kultur. Die gesamte deutsche Gesellschaft ist davon geprägt. Also schauen wir uns jetzt an, ob das damit verfolgte Ziel erreicht worden ist.

    Klar sollte sein, dass sich Geschichte nicht eins zu eins wiederholt. So wie von Schülern in der Klassenarbeit eine Transferleistung erwartet wird, also die Fähigkeit, erlerntes Wissen auf neue, unbekannte Aufgabenstellungen oder Kontexte zu übertragen, so sollte es sich auch bei der Gesellschaft zeigen, die den früheren Totalitarismus erfolgreich aufgearbeitet hat. Die Aufarbeitung müsste als gescheitert betrachtet werden, wenn sich die öffentliche Aufmerksamkeit in einer infantilen politischen Jagd auf Äußerlichkeiten wie Symbolen, Gesten und Parolen erschöpft. Prüfen wir also, ob die Gesellschaft zur Transferleistung befähigt wurde:

    Im Jahr 2020 wurden zahlreiche Freiheiten zum angeblichen Schutz der Gesundheit eingeschränkt: Die Menschen durften sich zeitweilig nicht mehr frei bewegen, versammeln und austauschen, teilweise nicht mehr ihrem Beruf nachgehen, ja nicht einmal mehr frei atmen. Frei über den eigenen Körper zu bestimmen, insbesondere das Recht auf körperliche Unversehrtheit, wurde vielen Menschen genommen: Sie wurden durch extreme soziale Härten oder im Rahmen einer „einrichtungsbezogenen Impfpflicht“ wirtschaftlich dazu erpresst, sich eine damals unzureichend getestete und heute nachweislich gesundheitsschädliche, zuweilen letale Substanz injizieren zu lassen. Eine „allgemeine Impfpflicht“ wie in Österreich kam in Deutschland nur deshalb nicht zustande, weil sich die Altparteien nicht über die Modalitäten einigen konnten. Wie haben die Deutschen auf diese totalitären Erscheinungen reagiert? Wie viele sind mitgelaufen? Wie viele haben Widerstand geleistet?

    Das Fazit fällt ernüchternd aus. Es gab durchaus deutlichen Widerstand, allen voran von den dezentral organisierten Montagsspaziergängern. Die Verantwortlichen für die Zwangsmaßnahmen wurden jedoch bis heute nicht dafür belangt und sitzen im Gegenteil noch immer an maßgeblichen Schlüsselstellen. Statt dessen wurden und werden verdiente Menschen dafür verfolgt und bestraft, dass sie ihrer Verantwortung nachkamen, wie beispielsweise Michael Ballweg (organisierte die Querdenken-Bewegung; kam unschuldig für neun Monate ins Gefängnis), Christian Dettmar (hob als Weimarer Richter den Maskenzwang in der Schule auf; wurde wegen Formfehler verurteilt und verlor sein Amt und seine Bezüge) oder mutige Ärzte (erteilten Impfunfähigkeitsbescheinigungen oder Atteste zur Maskenbefreiung; erhielten Haftstrafen und es wurde ihnen die Approbation entzogen ‒ teils von der Ärztekammer und teils von der Staatsanwaltschaft beantragt).

    Ähnlich traurig sieht es auch bei der Verteidigung des Rechts aus. Seit kurzer Zeit hat der Rat der EU begonnen, Menschen per Beschluss willkürlich zu entrechten. Dies hat schon mehrere deutsche Staatsbürger (samt ihren Angehörigen) und zuletzt den Schweizer Jacques Baud getroffen ‒ allesamt unbescholtene Menschen. Ihr Vermögen wurde jeweils eingefroren, sie dürfen kein Einkommen und keine Geschenke mehr beziehen und nicht das Land verlassen (Jacques Baud ist in Belgien festgesetzt). Der Grund für diese Entrechtung war, dass ihre Meinung den Mächtigen missfallen hat. Die Betroffenen hatten keine Straftat begangen und es gab folglich auch keinen Strafprozess gegen sie, dessen Ergebnis diese Bestrafung wäre. Auch gibt es für die Betroffenen keinen wirksamen gerichtlichen Schutz gegen ihre Entrechtung.

    Diese Praxis folgt dem Prinzip „bestrafe wenige – erziehe viele“. Wenn man solche Konsequenzen befürchten muss, ist das schon seit längerem unter Beschuss geratene Grundrecht auf freie Meinungsäußerung faktisch abgeschafft. Der Angriff auf die Rechtsstaatlichkeit von höchster Ebene der EU ist mit dem Grundgesetz völlig unvereinbar. Er erfolgt nicht heimlich, sondern vor den Augen der Öffentlichkeit. Und wie verhalten sich die Deutschen angesichts ihrer Geschichte dazu?

    Sieht es denn wenigstens mit dem Friedenswillen der Deutschen besser aus? Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) will Deutschland „kriegstüchtig“ machen, Roderich Kiesewetter (CDU) will „den Krieg nach Russland tragen“ und Bundeskanzler Merz rüstet im Hinblick auf eine Konfrontation mit Russland mit 100 Milliarden Euro auf. Die bekannte gleichförmige Presselandschaft gibt Russland die Alleinschuld am Ukrainekrieg und unterfüttert das Narrativ mit einseitiger Berichterstattung. Oder wo erfährt man, dass die NATO durch die Osterweiterung den Krieg provozierte und am Laufen hält? Wo wird man über die mächtigen Interessen im Hintergrund informiert? Alles mutet an wie ein Déjà-vu und doch ist nur von sehr wenigen ein „Nie wieder!“ zu vernehmen.

    Einer Gesellschaft, welche die Gefahren des Totalitarismus nicht im Ansatz bekämpft, droht angesichts der heutigen technischen Möglichkeiten die vollständige Unterwerfung. Edward Snowden hat uns schon 2013 verraten, dass das Internet von den US-Geheimdiensten weitgehend überwacht wird. Der Widerstand der Bevölkerung gegen die Vorratsdatenspeicherung, Chatkontrolle und digitale ID soll gerade mit der Fernandes-Kampagne oder über den Weg des Social-Media-Verbots für Kinder gebrochen werden. Auch die Totalüberwachung der physischen Welt greift immer weiter um sich: Videoüberwachung des öffentlichen und Audioüberwachung (Alexa) des privaten Raums sowie Standortverfolgung machen die Menschen vollständig gläsern. Zusammen mit künstlicher Intelligenz und Machtwerkzeugen wie Palantir wird der kleine Bürger leicht beherrschbar und die Epstein-Klasse unangreifbar.

    Zwischenfazit: Die bisherige Aufarbeitung hat ihren Zweck verfehlt, die Bevölkerung wachsam gegen Unfreiheit, Unrecht und Krieg zu machen und ein Bewusstsein für gefährliche totalitäre Tendenzen zu schaffen.

    Die bisherige Aufarbeitungsweise hat also offenbar nichts genützt. Hat sie denn wenigstens nicht geschadet?

    Die „juristische Aufarbeitung“ hat uns den fragwürdigen Strafrechtsparagraphen 130 „Volksverhetzung“ beschert, der schon allein durch seine schwammigen Begriffe wie „verharmlosen“ oder „geeignet, den öffentlichen Frieden zu stören“ gegen das Bestimmtheitsgebot des Grundgesetzes verstößt. Aber auch in seinem Wesen, die Meinungsfreiheit zu beschränken, stellt dieser Strafrechtsparagraph das Gegenteil einer erfolgreichen Aufarbeitung dar, denn aus dem Geschehenen zu lernen, hieße ja gerade, die Meinungsfreiheit nicht anzutasten! Und so verwundert es nicht, dass sich dieser Paragraph der neuen totalitären Erscheinungsform des Corona-Regimes bereits als äußerst nützlich erwies, um Kritiker des Ausnahmezustands zu kriminalisieren. Bezeichnenderweise wurden unter Bezugnahme auf den Volksverhetzungsparagraphen auch Juden am Protest gehindert. Sogar gegen Vera Sharav, welche als Jüdin den Nationalsozialismus selbst miterlebt hatte, nahm die Staatsanwaltschaft Ermittlungen wegen Volksverhetzung auf, nachdem sie bei einer Rede in Nürnberg vor der Ähnlichkeit der Coronazeit mit den Anfängen des Nationalsozialismus gewarnt hatte.

    Nicht weniger katastrophal sind die Ergebnisse der pädagogischen Aufarbeitung in der Schule. Ulrich Schmidt-Denter (Professor für Entwicklungs- und Erziehungspsychologie) untersucht in einer Studie die fatalen Folgen der praktizierten „Holocaust-Erziehung“, die bei den Schülern beispielsweise durch Gedenkstättenbesuchen, Zeitzeugenberichten und erschütterndes Filmmaterial tiefe Betroffenheit hervorruft. Die Jugendlichen erleben dabei massive psychische Belastungen wie Angst und Schrecken, Scham und Schuldgefühle, Traurigkeit und Depression. Seine Forschung ergab, dass als psycho-soziale Nebenwirkung die positive kollektive Identifikation und Verbundenheit mit Deutschland verloren geht. In der Folge leiden die Deutschen unter einem verkrampften Verhältnis zu sich selbst (emotionale Blockaden), was laut Studie andere Völker so nicht kennen.

    Verwirrte, sich selbst hassende Individuen, die sich in linksextremen Kreisen finden, veranschaulichen drastisch die pathologische Auswirkung der bisher durchgeführten Aufarbeitungsart auf den Einzelnen. Die Schwächung des Gemeinschaftsgefühls zieht sich durch die gesamte Gesellschaft und lähmt ihre Widerstandskraft im Hinblick auf existentielle Gefahren für das Fortbestehen unseres Volkes, wie sie die niedrige Geburtenrate und die Ersetzungsmigration (ein Konzept der UN) darstellen.

    Eine Änderung der Aufarbeitungspraxis ist also dringend gefordert. Welche Maßnahmen wären sinnvoll?

    Prof. Schmidt-Denter weist auf eine große Variabilität in den von den Jugendlichen erfahrenen psychischen Belastungen hin, die auf Unterschiede in der Didaktik zurückgeht. Er schlägt als Forschungsaufgabe folglich eine differentielle Wirkungsanalyse des Geschichtsunterrichts vor.

    Ein vielversprechender Ansatz für eine zielführende historische Aufarbeitung bietet die neue Website politischeverfolgung.de. Dort wird das Phänomen des Machtmissbrauchs epochenübergreifend untersucht und es werden die über die Zeit konstanten Mechanismen herausgearbeitet, welche von der Zeit der Reformation bis heute Bestand haben. Das Prinzip der Transferleistung wird hier vorgelebt. Ob diejenigen, welche heute an den Schaltstellen der Macht sitzen, sich jener Mechanismen bedienen? Und ob sie wohl die Verbreitung dieser Aufarbeitungsweise zulassen werden?

  • Vom Gefühl, König zu sein

    Vom Gefühl, König zu sein

    Das Regierungspräsidium Tübingen hat per Haushaltserlass den Überlinger Doppelhaushalt für die Jahre 2026 und 2027 genehmigt. Nach der Öffentlichen Bekanntmachung kann die Stadt nun auf dieser Grundlage wirtschaften.

    Im Haushaltsplan werden die Einnahmen und Ausgaben Überlingens im Detail festgelegt. Die Bestimmung darüber wird als „Königsrecht“ des Gemeinderats bezeichnet, denn durch die Zuweisung bzw. Verweigerung von Mitteln für bestimmte Aufgaben steuert der Gemeinderat die Aktivitäten der Stadtverwaltung.

    Am 17. Dezember 2025 war nach etwa zwei Monaten Beratung dieser Doppelhaushalt beschlossen worden. Ich war das erste Mal dabei und wieder einmal lernte ich den Unterschied zwischen Theorie und Praxis kennen. In meinen Vorstellungen sollte der Gemeinderat genau darüber Bescheid wissen, welche Einnahmen und Ausgaben die Stadt plant, denn er soll ja darüber bestimmen wie ein König. Im Grunde ist es auch so, unterschiedliche Auffassungen gibt es nur in der Auslegung des Wörtchens „genau“.

    Der neue Überlinger Haushalt sieht jährliche Aufwendungen von etwa 110 Millionen Euro vor. Dazu kommen jährliche Investitionen von bis zu 60 Millionen Euro. Bei solchen Beträgen kann man nicht mehr jede Büroklammer kontrollieren, doch wo liegt die Wertgrenze, ab der die Wesentlichkeit beginnt? Anders gefragt: Muss man jedes Milliönchen nachvollziehen können?

    Die Stadtverwaltung hat sich diese Frage gar nicht erst gestellt. In den von ihr vorbereiteten Beratungssitzungen befasste man sich kursorisch ‒ innerhalb einer einzigen Ausschusssitzung ‒ mal mit den Details eines Postens von wenigen Tausend Euro („Büroklammer“) und mal rutschten Posten in Millionenhöhe in einer langen Liste unbesprochen durch. Die Stadträte nahmen es hin.

    Dass ein ausgeprägtes Vertrauen in die Stadtverwaltung besteht, zeigte sich nicht zuletzt am Umgang mit fehlenden Mitteln für die Abteilung Gebäudemanagement im auslaufenden Doppelhaushalt 2024/2025. Das Abteilungsbudget wurde im September nach ausführlicher Begründung vom Gemeinderat um 400 Tausend Euro für das restliche Jahr angehoben. In der Sitzung des Gemeinderats im Dezember stellte sich dann heraus, dass das nicht ausgereicht hat. Der Oberbürgermeister hatte das Budget bereits Anfang November im Rahmen einer Eilentscheidung nochmal um 400 Tausend Euro angehoben (ohne es unverzüglich dem Gemeinderat mitzuteilen) und nun sollte der Gemeinderat noch eine weitere Erhöhung um 160 Tausend Euro beschließen. Diese beiden neuerlichen Aufstockungen wurden jedoch in der Sitzungsvorlage nicht weiter begründet. Ich erkundigte mich daher mündlich nach der Ursache und erhielt nach einigem hin und her die Auskunft, dass man den Grund nicht kenne, leider gerade auch niemand von der Abteilung zugegen sei und ich die Informationen schriftlich nachgeliefert bekäme. Erstaunlicherweise war ich dann der einzige, der sich bei der Abstimmung enthielt ‒ alle anderen stimmten in blindem Vertrauen zu. Eine gute halbe Million liegt demnach unterhalb der Wesentlichkeitsgrenze?

    Die schriftlich nachgelieferte Begründung

    Aufgrund der angespannten Haushaltssituation verständigte man sich auf ein „Fahren auf Sicht“ und es wurden daher nur Teilbeträge aus der allgemeinen Deckungsreserve freigegeben.

    Mit Stand vom 19.11.2025 wurde ein noch notwendiger Mittelbedarf für den allgemeinen Gebäudeunterhalt der städtischen Gebäude in Höhe von rund 160.000 EUR prognostiziert. Die Prognosesumme basiert auf bestehenden und noch zu erfüllenden Vertragsverpflichtungen, unter Einbeziehung der Monatswerte der letzten Jahre und stellt somit den noch voraussichtlichen Mittelabfluss für dieses Jahr dar.

    Hier enthalten sind unter anderem Zahlungsverpflichtungen in den Bereichen Reinigung (geplanter Mittelabfluss in Höhe von noch rund 91.000 EUR), Grundsteuer (20.000 EUR), Versorgungsbereich der Gebäude (Strom, Gas, Abfallentsorgung, etc. in Höhe von rund 30.000 EUR), Gebäudeinstandhaltung/Wartung (zusammengefasst rund 100.000 EUR) und weitere kleinere Kostenbereiche. Hieraus ergab sich zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung ein Mittelbedarf in Höhe von rund 260.000 EUR für die restlichen Monate des Jahres 2025. Abzüglich der im Budget der Abteilung Gebäudemanagement zu diesem Zeitpunkt noch verfügbaren 97.000 EUR, ergibt sich ein Mittelbedarf in Höhe von 160.000 EUR.

    Heißt: Wir brauchen einfach mehr Geld als gedacht! Bei einer Begründung wie dieser verstehe ich, warum die Kollegen lieber gleich darauf verzichten.

    Ich vertraue ungern und versuche mir lieber die nötige Klarheit zu verschaffen. Als ich den Entwurf des Haushaltsplans aufblättere, erschlägt er mich mit über dreihundert Seiten Zahlenwüste. Für jeden Sachbereich („Produktgruppe“) werden die Beträge der verschiedenen Ertragsarten (Entgelte, Kostenumlagen, usw.), Aufwandsarten (Personal, Sach- und Dienstleistungen, usw.) und Investitionsarten (Gebäude, bewegliches Sachvermögen, usw.) über die Jahre des Planungszeitraums angesetzt. Mit einer dermaßen umfangreichen Auflistung müssten alle Details transparent und nachschlagbar sein, denke ich mir ‒ und täusche mich gewaltig.

    Bleiben wir bei der Abteilung Gebäudemanagement (ab Seite 33), wo ich für 2026 Personalaufwendungen von 2,68 Millionen Euro finde. Als Stadtrat soll ich nun entscheiden: zustimmen, kürzen oder erhöhen? Dazu muss ich wissen, was das Personal im einzelnen macht. Im Leistungsspektrum lese ich: Planung und Durchführung von Bauten, Modernisierung, Sanierung, Instandhaltung, Betrieb und Betreuung technischer Anlagen, Energiemanagement, Gebäudereinigung, Verwaltung und Bewirtschaftung. Es folgen noch ein paar Kennzahlen wie die Anzahl der bewirtschafteten Gebäude, ihrer Fläche in Quadratmeter, Reinigungsflächen, Anzahl Hausmeister, Techniker, Projektleiter. Und jetzt? Vielleicht hilft ja der Stellenplan weiter. Da finde ich auch einen Eintrag zum Gebäudemanagement und kann die Anzahl der Stellen aufgeschlüsselt nach Entgeltgruppen gemäß dem Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst ablesen, in Summe 42,57 Stellen. Und nun? Ich stelle fest: All diese Informationen helfen mir für meine Entscheidungssituation nicht weiter.

    Neben den Personalaufwendungen sind im Haushaltsentwurf für 2026 bei der Abteilung Gebäudemanagement auch noch Sach- und Dienstleistungen von 7,05 Millionen Euro angesetzt, die bis zum Jahr 2030 auf 8,44 Millionen Euro anwachsen sollen. Auch diese Summe wird während der Haushaltsberatungen nie erklärt. Eine Aufschlüsselung in die wichtigsten Bestandteile würden die Sachkonten liefern, welche in der Buchhaltung eine Ebene darunter liegen. Meine Anfrage nach den Sachkonten wurde aber abgelehnt, dazu habe ich als Stadtrat kein Recht. (Ich habe mir aber bei manchen Ansätzen durch einzelne Anfragen die wesentlichen Bestandteile aufschlüsseln lassen ‒ dem wurde nachgekommen.) Auch bei diesem Ansatz sehe ich mich außer Lage zu beurteilen, ob der Millionenbetrag in Ordnung ist oder geändert werden sollte. Eine Bestätigung dieses Unvermögens liefert mir die kurz darauf erfolgte Überarbeitung des Haushaltsentwurfs, in welchem ich entdecke, dass der Ansatz für das Jahr 2030 auf einmal um 700 Tausend Euro auf 7,73 Millionen Euro geschrumpft ist. Welche Sachen oder Dienstleistungen sind da wohl in der Mittelfristplanung weggefallen? Gespannt schlage ich die Erklärung in der Änderungsliste nach und traue meinen Augen kaum: „702.000 € Puffer reduziert“. Mein Fazit nach diesem prägenden Erlebnis: Wer solche Beträge als Puffer in den Ansätzen verstecken kann, der kann dem Gemeinderat im Haushalt alles verkaufen.

    Wenn aber in den Haushaltsberatungen nicht die Ansätze besprochen werden, was wird dann beraten? Nun, die geübte Praxis ist, dass die Ansätze bis zur Höhe des Betrags von 2024 nicht hinterfragt werden, und nur einzelne Erhöhungen darüber hinaus erklärt und besprochen werden. (Das Jahr 2025 wurde nicht zum Vergleich herangezogen, weil es zum Zeitpunkt der Beratungen noch nicht abgeschlossen war.) Wie das aussieht, sei wieder an der Abteilung Gebäudemanagement veranschaulicht: Die Sitzungsvorlage enthält die Kostensteigerungen (in Summe 743 Tausend Euro) in fünf Positionen aufgeschlüsselt und dazu fünf lapidare Anmerkungen wie „Zunahme der Unterhaltsprojekte und technischen Anlagen, steigende Anzahl Gebäude“ oder „Preisentwicklung, neue Gebäude“. Das war’s ‒ und schon ist eine dreiviertel Million mehr bewilligt.

    Merkt man mir eigentlich meine Frustration an?

    Was mir fehlt, sind die entscheidungsrelevanten Informationen. Ich möchte mich nicht mit Büroklammern befassen und ich möchte nicht Millionenbeträge unverstanden durchwinken. Als Stadtrat will ich in der Lage sein zu erkennen, wofür das Geld im Wesentlichen ausgegeben wird. Mich interessiert nicht, wie viele Köpfe in der Abteilung Gebäudemanagement arbeiten und wie viel Geld dort für „Sachen und Dienstleistungen“ ausgegeben wird. Statt dessen müsste ich im Falle des Gebäudemanagements beispielsweise wissen: Für dieses Gebäude, das so und so genutzt wird (Verwaltungsbau, Sporthalle, Migrantenheim, usw.), fallen diese Aufwendungen in diesen Höhen an. Damit wären die Haushaltsansätze erklärt. Dann kann ich überlegen, ob ich das für richtig halte, oder ob hier ein Ansatzpunkt für Änderungen gegeben ist. Und ich könnte einer Erhöhung informiert zustimmen und meine Entscheidung vor den Bürgern vertreten.

    Ich vermute, das war auch der Grund, warum es im Gemeinderat wenig Interesse gab, sich eingehend mit den Erträgen und Aufwendungen zu befassen. Das Hauptinteresse lag bei den Investitionen, denn bei diesen ist klar, worüber beraten wird, und man konnte sich ein Urteil darüber bilden, ob die Stadt das Vorhaben zu diesen Kosten umsetzen soll oder nicht. Hier kam der Gemeinderat dann tatsächlich seiner Aufgabe, Kompetenz und Verantwortung nach zu entscheiden, in welche Richtung sich die Stadt entwickelt. Im beschlossenen Haushaltsplan ab Seite 394 listet das Investitionsprogramm die Vorhaben einzeln mit ihren Ein- und Auszahlungen auf.


    Ungeachtet der hier geschilderten grundsätzlichen Schwierigkeit bei der Haushaltsberatung möchte ich der kompetenten und fleißigen Kämmerei ein Lob aussprechen. In einer für sie hektischen Zeit mit fixem Endtermin, in der Anpassungswünsche und Änderungsanforderungen von allen Seiten herein prasseln, wurden meine nicht wenigen Einzelfragen gleichwohl geduldig beantwortet. Die letzten Informationen auf meine Nachfragen hat mir die Kämmerei in einer E-Mail am Freitag, den 19. Dezember um 22:30 Uhr nachgereicht!

  • Empörungsrituale im Ausschuss

    Empörungsrituale im Ausschuss

    Ausschusssitzung vom 23.02.2026

    Am Montag, den 23. Februar 2026, beschäftigte sich nun der Bauausschuss damit, ob die Niederschrift zur Sitzung vom 19. Mai 2025 zu belassen oder zu verbessern ist.

    Jetzt darf man behaupten: Die Stadträte

    • Jörg Bohm (CDU)
    • Ulrich Krezdorn (CDU)
    • Hubert Büchele (Freie Wähler)
    • Robert Dreher (Freie Wähler)
    • Michael Wilkendorf (SPD)
    • Ingo Wörner (FDP)

    sind der Meinung, dass folgender Satz den wesentlichen Inhalt von fünf Wortbeiträgen einwandfrei wiedergibt:

    Das Gremium diskutiert und tauscht sich noch aus.“

    (aus dem nun offiziellen Protokoll vom 19. Mai 2025)

    Und sie meinen auch, dass ein Thema meines Wortbeitrags durch diesen Satz im Wesentlichen erfasst wird:

    Er stellt einige Aussagen, die seines Erachtens kontrovers sind, gegenüber und versucht seine Sicht zu erläutern.“

    (aus dem nun offiziellen Protokoll vom 19. Mai 2025)

    Das folgt jedenfalls daraus, dass die Stadträte dafür stimmten, die Niederschrift mit diesen und weiteren Kuriositäten zu belassen.

    Während der Sitzung hatten sie sich freilich gar nicht mit dem fragwürdigen Protokoll beschäftigt. Statt dessen empörten sich einige lieber darüber, dass ich die Niederschrift beanstande. Bezeichnend ist die Rede des Kollegen Wilkendorf, der mit seinem Einstieg gleich die Richtung der Debatte vorgibt:

    Er habe meinen Beitrag in der Sitzung schon damals erbärmlich gefunden.

    Wortbeiträge, die ihm nicht gefallen, müssen demnach auch nicht ordentlich protokolliert werden? Meine Forderung nach einer korrekten und vollständigen Niederschrift bewertet er so:

    Man sehe hier die AfD-Manier, Sand ins Getriebe zu streuen und die Verwaltung lahmzulegen.

    Kollege Bohm versucht es mit einer Tatsachenverdrehung und will mir die Geldverschwendung anlasten, die mit der Einholung des achtseitigen Rechtsgutachtens durch Bürgermeister Kölschbach entstand. Offenbar erscheint es auch ihm unzumutbar, meine – inhaltlich nie infrage gestellten – Korrekturen einfach anstandslos in die Niederschrift einzupflegen. Auch er sieht in der Forderung nach einem fehlerfreien Protokoll eine Masche der AfD.

    Die Stadträte schaffen es doch tatsächlich, komplett an der Fragestellung vorbei zu diskutieren. Keiner beschäftigt sich mit dem Beratungsgegenstand, ob die von mir verlangten Korrekturen richtig und angemessen sind oder nicht. Als AfD-Stadtrat hätte ich wohl auch bemängeln können, dass zwei plus zwei nicht fünf ist – es wäre empört abgelehnt worden. Leider verhallte auch mein Hinweis ungehört, dass das Protokoll eine Verleumdung enthält, die bei Veröffentlichung eine Straftat mit Vorsatz darstellt.

    Opfer dieser Atmosphäre wird auch Kollegin Siemensmeyer (Grüne), die selbst eine Änderung des Protokolls beantragt hatte, weil die Niederschrift einen Redebeitrag von ihr ebenfalls verquer wiedergibt. Sie fragt, ob denn ihr Korrekturwunsch jetzt auch unterbliebe. Ach, das sei doch nur eine belanglose Wortumstellung, meint die Schriftführerin, das lasse sich schon machen.

    Typisch zweierlei Maß, denke ich mir noch, aber es kommt anders. Frau Siemensmeyer widerspricht: Was sie beanstandet habe, sei keinesfalls nur eine falsche Wortreihenfolge. Sie beantragte vielmehr eine inhaltliche Richtigstellung der Niederschrift. Tja, unter diesen Umständen könne dann leider doch keine Korrektur erfolgen, erwidert prompt die Schriftführerin.

    Innerlich klatsche ich mir an die Stirn, doch Frau Siemensmeyer lässt sich diese Behandlung gefallen und enthält sich in den folgenden Abstimmungen der Stimme.

    Fehler passieren, keine Frage. Wer sich aber weigert, Fehler einzusehen und zu korrigieren, verliert das Vertrauen des anderen. Ich werde mich nicht mehr auf die Schriftführerin verlassen.

    So beantrage ich in dieser Sitzung zum ersten Mal, eine Erklärung wörtlich zu Protokoll zu nehmen. Darin sage ich unter anderem:

    „Nun liegt es an der Öffentlichkeit, sich ein Urteil darüber zu bilden, ob die Verweigerung der Protokollanpassung sachlich gerechtfertigt oder politisch motiviert war. Dazu habe ich die Korrekturen auf meinem Blog unter thorsten-peters.de dokumentiert.“

    Die Korrekturen können hier eingesehen werden.

    Die letzte Empörung in diesem Tagesordnungspunkt kommt daraufhin von Bürgermeister Kölschbach: Wieso unterstelle ich bei dieser Abstimmung eine politische Motivation? Er verlange von mir eine schriftliche Erklärung.

    Nun ja, die versuche ich mit diesem Blog-Artikel zu geben. Ich fürchte nur, dass die Erklärung für ihn unverständlich bleibt. Möglicherweise kann es ja die Staatsanwaltschaft besser, der ich jetzt den Verleumdungsfall anvertraut habe.

  • Harter Kampf um Lücken im Protokoll

    Harter Kampf um Lücken im Protokoll

    Im Mai 2025 hat der Bauausschuss über den Bebauungsplan „Rauensteinstraße Ost“ beraten und sich mehrheitlich für die Bebauung des Landschaftsparks St. Leonhard ausgesprochen. In der Folgewoche wurde der Plan vom Gemeinderat beschlossen, im Dezember 2025 aber durch einen Bürgerentscheid wieder verworfen.

    Ich hatte mich damals im Bauausschuss vehement gegen das Vorhaben eingesetzt. Die Stadtverwaltung empfahl in ihrer Sitzungsvorlage die Bebauung des Landschaftsparks und begründete das mit einem Mangel an Wohnraum. Als Beleg für den Mangel führte sie eine Studie an, welche die Entwicklung des Überlinger Wohnungsmarkts prognostiziert. Diese Studie stammte aber aus dem Jahr 2019!

    In der Ausschussitzung zeigte ich auf, dass die Realität diese Prognosen längst überholt hatte. Danach wollte ich mit der tatsächlichen Entwicklung des Wohnungsmarkts fortfahren, um das zentrale Argument der Stadtverwaltung für die Bebauung des Landschaftsparks zu widerlegen. Doch dazu kam es nicht. Baubürgermeister Kölschbach fand, dass das nicht zur Sache gehöre und ich nur über den städtebaulichen Entwurf reden dürfe. Kurzerhand entzog er mir das Wort.

    Ungeachtet dessen redeten in der weiteren Beratung auch einige andere Stadträte über die Situation am Wohnungsmarkt. Eine Diskussion über die Begründung und Notwendigkeit des Vorhabens gehört per se zur Sache, deshalb halte ich den Wortentzug für rechtswidrig. Zu einer Überprüfung durch die Aufsichtsbehörde wird es nach dem Bürgerentscheid nicht mehr kommen, aber das war Mitte 2025 noch nicht absehbar.

    Grundlage für eine Anfechtung der Ausschusssitzung ist deren Niederschrift. Diese muss gemäß § 38 Absatz 1 Gemeindeordnung „den wesentlichen Inhalt der Verhandlungen“ enthalten. Als der Protokollentwurf in der Folgesitzung zur Unterzeichnung vorgelegt wurde, stellte ich etliche Auslassungen fest. Von den Redebeiträgen der anderen Stadträte über den Wohnungsmarkt findet sich nichts außer dem Hinweis:

    Das Gremium diskutiert und tauscht sich noch aus.“

    Über meinen Redebeitrag findet sich unter anderem diese fragwürdige Inhaltswiedergabe:

    Er stellt einige Aussagen, die seines Erachtens kontrovers sind, gegenüber und versucht seine Sicht zu erläutern.“

    Dabei wäre doch gerade bei einem schweren Vorfall wie einem Wortentzug eine saubere Protokollierung des Beratungsverlaufs angezeigt, um eine zu erwartende Überprüfung der Rechtmäßigkeit im Nachhinein zu ermöglichen.

    Ich machte die Schriftführerin unverzüglich darauf aufmerksam, dass ich mit dieser Niederschrift nicht einverstanden bin. Wir vereinbarten, dass ich ihr meine Änderungen und Ergänzungen schriftlich zukomme lasse. (Ich schreibe während der Sitzungen fast immer mit und werde dafür gelegentlich von den übrigen Gemeinderatsmitgliedern belächelt, aber diesmal hat es sich gelohnt.) Noch am gleichen Abend schickte ich der Schriftführerin meine Korrekturwünsche: eine konkrete Wiedergabe meines Redebeitrags zur Änderung sowie die Aussagen der anderen Stadträte zur Ergänzung.

    Ergänzungen, die ich in die Niederschrift aufgenommen haben wollte
    • Stadtrat Büchele sagte in seinem Wortbeitrag, dass eine hohe Mietwohnnachfrage vorhanden sei, die wir nur auf städtischen Flächen bereitstellen können.
    • Stadtrat Kretzdorn sagte in seinem Wortbeitrag, dass er Überlinger Familien zurückholen wolle, die keinen Platz mehr in Überlingen gefunden hätten.
    • Stadtrat Wörner sagte in seinem Wortbeitrag: Wer die Topographie kennt, weiß dass keine einzige von diesen Wohnungen Seesicht haben wird. Weiter sagte er, dass das Gelände im Gegensatz zum Kramerareal der Stadt gehöre und hier günstiger Wohnraum geschaffen werden kann.
    • Stadtrat Sorms sagte in seinem Wortbeitrag, dass Bedarfsrechnungen sehr schwierig seien und er sich lieber auf seine eigenen Wahrnehmungen verlasse. Er bekomme häufig Anfragen, ob er eine Wohnung vermitteln könne. Daraus schließe er, dass es einen großen Bedarf an Wohnraum gebe, der am Markt vorbei gehe. Die Stadt müsse günstigen Wohnraum schaffen. Eine Verkleinerung des Gebiets schaffe nur das Problem, anderswo den Wohnraum schaffen zu müssen.
    • Stadträtin Siemensmeyer sagte in ihrem Wortbeitrag, dass der Bedarf an günstigem Wohnraum unstrittig sei.

    Am nächsten Tag antwortet mir die Schriftführerin nach vorheriger Rücksprache mit Baubürgermeister Kölschbach und lehnt die Änderungen ab, da sie aus ihrer Sicht nicht erforderlich seien. Außerdem hätten bereits zwei Stadträte das Protokoll unterzeichnet.

    Offenbar wird die Richtigkeit meiner Korrekturen und Ergänzungen nicht bezweifelt, die Inhalte sollen nur nicht in die Niederschrift übernommen werden.

    Auch ein anderer Berichtigungsvorschlag der Kollegin Siemensmeyer sollte demnach keinen Eingang ins Protokoll finden. Frau Siemensmeyer fand bei der Durchsicht des Entwurfs ähnlichen Nonsens über einen Wortbeitrag von ihr und wollte das nicht so stehen lassen.

    Da eine Überprüfung der Rechtmäßigkeit des Wortentzugs noch im Raume stand, war es mir wichtig, dass die Beweismittel erhalten bleiben und nicht durch eine unvollständige Niederschrift ersetzt werden. Darüber hinaus gab es einen weiteren Fehler an anderer Stelle im Protokollentwurf, der eine strafbare Rufschädigung darstellt und den ich nicht stehen lassen konnte. Ich schrieb zurück, dass ich neben den Auslassungen auch eine falsche Wiedergabe bemängele, die meinem Ruf erheblichen Schaden zufügen und gegen die ich im Falle der Veröffentlichung rechtlich vorgehen würde. Ich forderte, die Tonaufzeichnung der besagten Sitzung als Beweismittel aufzubewahren oder mir zu bestätigen, dass meine Korrekturen mit den aufgezeichneten Wortbeiträgen übereinstimmen.

    Daraufhin hörte ich nur noch, dass man sich rechtliche Beratung einhole.

    Die rufschädigende Wiedergabe meines Wortbeitrags

    Während der Beratung über den Bebauungsplan für die neue Firmenzentrale von Diehl Defence sagte ich im Bauausschuss:

    Unter einer verantwortungsvollen Regierung kann das Rüstungsunternehmen einen wertvollen Beitrag zur Landesverteidigung leisten. Bei der aktuellen Regierungspolitik würde ich mir jedoch wünschen, dass auf dem Dach eine gut erkennbare Markierung angebracht wird, die einer russischen Oreschnik-Überschallrakete die Zielfindung erleichtert, um damit die Überlinger Einwohner vor unnötigen Kollateralschäden zu bewahren.“

    Mir war es wichtig, die Überlinger Bürger zu warnen, dass mit der aktuellen Kriegstreiberei der Bundesregierung eine besondere Gefahr auf Überlingen zukommt. Damit diese Warnung auch ihren Weg aus dem Sitzungsraum hinaus zu den Bürgern findet, erfand ich das plakative Bild von der Dachmarkierung. Mein Plan ging auf: Die Lokalzeitung griff es in ihrer Berichterstattung auf und es wurde zum Stadtgespräch.

    Im Protokollentwurf las ich nun aber diese Aussage:

    Stadtrat Peters „hätte gerne auf dem Dach eine Kennzeichnung der Firma Diehl, damit die Russen das Gebäude bei einem Angriff leichter ausmachen können und somit ein Angriff erleichtert wird.“

    Während ich also einen besseren Schutz der Überlinger Einwohner fordere, unterstellt mir das Protokoll, ich beabsichtige, einen feindlichen Angriff zu erleichtern.

    Am kommenden Montag, den 23. Februar 2026 steht diese Niederschrift nach neun Monaten überraschend wieder auf der Tagesordnung. Es war ein Fachanwalt beauftragt worden und jetzt liegt ein achtseitiges (!) Rechtsgutachten vor. (Nach den Kosten des Gutachtens habe ich schon schriftlich angefragt – die Auskunft wird hier später nachgetragen.)

    Das Gutachten stellt zunächst fest, dass Änderungs- und Ergänzungsvorschläge durchaus möglich seien:

    „Auf die Einwendung eines Gemeinderats kann eine unrichtige oder unvollständige Sitzungsniederschrift berichtigt oder ergänzt werden. Maßgeblich ist dafür alleine, ob die in der Sitzungsniederschrift getroffenen Feststellungen vom tatsächlichen Geschehen in der Sitzung abweichen.“

    Darüber hinaus könne ein Stadtrat sogar Anspruch auf eine Berichtigung haben,

    „wenn seine inhaltliche Aussage im Protokoll unzutreffend, verfremdet oder falsch dargestellt wird.“

    Dennoch meint der Fachanwalt abschließend, dass meine Einwände (vollumfänglich) zurückzuweisen seien, weil Teile meiner Einreichungen zu ausführlich seien und einem Wortprotokoll nahekämen. Wer aber einen Beitrag wörtlich zu Protokoll nehmen lassen will, könne das nicht nachträglich verlangen, sondern müsse dazu während der Sitzung den Antrag stellen.

    Fazit: Es wurde nicht bezweifelt, dass meine eingereichten Änderungen und Ergänzungen korrekt sind. Sie sollen aber keinen Eingang in die Niederschrift finden. Anstatt die Niederschrift um ein paar Absätze zu ergänzen, die eventuell ein anderes Bild von der Sitzung ergeben, wird ein teures, achtseitiges, fachanwaltliches Gutachten bestellt, um meine Einwände zurückzuweisen.

    Das letzte Wort hat nun der Bauausschuss.

  • Ordnungsamtliche Vorlieben

    Ordnungsamtliche Vorlieben

    Es ist wieder Wahlkampfzeit, die Plakate blühen an den Straßenlaternen und ich bin schon gespannt auf die diesjährige Post vom Ordnungsamt.

    Bei der EU-Wahl 2024 hatten wir zwei AfD-Wahlplakate an eine Tafel angeschlagen. Dort klebten schon jeweils zwei Plakate der Grünen, der FDP und der Freien Wähler, so dass wir uns nichts dabei dachten. Tatsächlich war aber nur ein Plakat erlaubt und wir mussten dem Ordnungsamt 50 Euro Verwarngeld zahlen. Später fand ich heraus, dass die anderen drei Parteien kein Verwarngeld auferlegt bekamen.

    Bei der Bundestagswahl 2025 hatten wir versehentlich ein AfD-Plakat nicht ordnungsgemäß aufgehängt: zu nah an einer Straßeneinmündung, wo es nicht erlaubt ist. Wir zahlten ein Verwarngeld von 30 Euro. Als ich mir die Plakate der anderen Parteien in der Stadt anschaute, fand ich auch bei diesen zahlreiche Verstöße gegen die Plakatierrichtlinien. Ich dokumentierte sie und zeigte sie beim Ordnungsamt an, während sie noch oben hingen.

    So hatte beispielsweise die CDU einige Plakate falsch aufgehängt. Vier Plakate hingen zu nahe an einer Einmündung:

    Vier mal war das Plakat zu tief aufgehängt, denn Plakate sind auf einer Höhe von mindestens 2,20 Meter anzubringen:

    Einmal war das Plakat zu nah an einer Bushaltestelle (da ist ein Mindestabstand von 5 Metern einzuhalten) und einmal war eines zu tief und auch noch an einem Holzpfahl angebracht (nur Straßenlaternen dürfen genutzt werden):

    Das Ordnungsamt bekam die Dokumentation von mir mit allen Fotos und GPS-Daten. Was musste die CDU für ihre insgesamt zehn Verstöße berappen?

    A: 15 Euro

    B: 30 Euro

    C: 100 Euro

    D: 300 Euro

    Erst raten, dann spicken!


    Auflösung

    Auf meine Anfrage, teilte mir der Fachbereich mit:

    Bei Privatanzeigen werden allgemein nur die Verstöße geahndet, welche zweifelsfrei nachgewiesen und verifizierbar sind.

    Die CDU zahlte 15 Euro Strafe, weil sie ein Plakat nach dem Wahlkampf nicht rechtzeitig wieder abgehängt hatte.

  • Krieg ist Frieden, Unwissenheit ist Stärke

    Krieg ist Frieden, Unwissenheit ist Stärke

    Am Mittwoch war ich beim Wahlkampfauftakt der AfD in Eriskirch. Die Omas gegen rechts, darunter welche im Alter von etwa 20 Jahren, protestierten lautstark gegenüber dem Eingang. Ich baute mich auf unserer Seite mit einem Lautsprecher auf und ließ das A-WEF-Anti-Kriegslied 2026 laufen. Wie es der Zufall wollte, fiel der Refrain „Alles für den Frieden!“ genau in den Moment hinein, als es bei den Damen drüben gerade einmal still wurde. Die Botschaft kam klar und deutlich rüber.

    Was könnten sie wohl dagegen sagen? Wer würde eine Forderung nach Frieden ernsthaft ablehnen? Die Damen behaupten ja immerhin, dass sie Enkelkinder haben, und die würden sie doch wohl kaum in den Krieg schicken wollen. Ich war also sehr gespannt auf die Reaktion.

    Was geschah: Es brauste ein lautes, keifendes Gekreische auf und ich verstand die Welt nicht mehr. Sie müssen ja nicht gleich in den Gesang mit einstimmen, aber ist ein Hysterieausbruch wirklich angebracht, wenn jemand Frieden fordert?

    Es brauchte noch einige Sekunden, bis sich die einmütige Erklärung im Stimmengewirr durchsetzte, und nun von allen gemeinsam skandiert wurde: Putinversteher!

    Ah, jetzt ja. Wer Frieden fordert, versteht mehr als erlaubt. Zu viel Wissen schwächt die Reihen und wer Krieg will, muss als erstes für Unverständnis sorgen und dieses mit einer emotionalen Brandmauer absichern. Ich durfte Zeuge des Ergebnisses einer massenmedialen Gehirnwäsche werden ‒ sozusagen George Orwell live.

    Wer weiß, vielleicht sind ja dabei wieder zwei, drei aufgewacht und peinlich berührt zur Besinnung gekommen.

  • Auskunft erhalten, Verdacht bestätigt

    Auskunft erhalten, Verdacht bestätigt

    Am 30. Dezember 2025 wurde mein Antrag gemäß Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) auf Herausgabe der Wertermittlung des Baugrundstücks im Landschaftspark St. Leonhard nach über einem Jahr schlussendlich positiv beschieden und ich erhielt die folgende Information:

    (GRZ = Grundflächenzahl, GFZ = Geschossflächenzahl, WGFZ = wertrelevante Geschossflächenzahl)

    Der Gutachterausschuss hat mit E-Mail vom 26.07.2021 seine Wertermittlung wie folgt begründet:

    „wie gewünscht erhalten Sie nachfolgend unsere Einschätzung eines möglichen Verkaufspreises für den angefragten westlichen Grundstücksteil von Flst. Nr. 2738 in Überlingen, Rauensteinstraße. Die bauliche Ausnutzbarkeit soll gemäß Ihren Angaben den Nutzungsziffern für eine Bebauung auf Flst. Nr. 299/1, Gewann Torkel in Bambergen entsprechen. Die vorgesehene wertrelevante GFZ (WGFZ) betrug nach unseren damaligen Recherchen: 0,9. Für die damalige WGFZ-Ermittlung wurde eine GRZ von 0,3 bis 0,4 863,00 € / und eine Bebauung mit zwei Vollgeschossen und ausgebautem Dachgeschoss ausgegangen.

    Das jetzt angefragte Grundstück liegt derzeit nicht innerhalb einer festgesetzten Bodenrichtwertzone, da noch nicht baureif. Die nächstgelegenen Bodenrichtwertzonen sind: Rauensteinstraße, Rehmenhalde und Obere-St.-Leonhard-Straße.

    Das Grundstück liegt nördlich der Rauensteinstraße und steigt nach Norden hin an. Durch die südlich der Rauensteinstraße gelegenen Bebauung, die nach Süden Richtung Bodensee ansteigt, besteht für das angefragte Grundstück keine bzw. nur eine eingeschränkte Seesichtlage. Deshalb ist hier von den Lagemerkmalen die Bodenrichtwertzone Rauensteinstraße vergleichbar.

    Der Bodenrichtwert für die Rauensteinstraße (ohne Seesicht) beträgt zum 31.12.2018: 750,00 €/m². Der Bodenrichtwert bezieht sich auf einen baureifen und beitragsfreien Zustand für folgende Nutzung: Wohnen/0,6 WGFZ. Für den Zeitfortschrieb vom 31.12.2018 zum aktuellen WE-Stichtag ist ein Zuschlag von 15 v.H. vorzunehmen, somit zeitbereinigter Bodenrichtwert: 863,00 €/m². Dieser zeitbereinigte Bodenrichtwert ist noch aufgrund der abweichenden Nutzungsziffern (WGFZ) zwischen Bodenrichtwertgrundstück (0,6) und angenommener künftige Nutzung des Grundstückes (analog Bewertung Bambergen 0,9) mittels Umrechnungskoeffizienten anzupassen: 863,00 €/m²/0,78*0,95 = 1.051 €/m², gerundet 1.050,00 €/m².“

    Nun ist klar: Der Gutachterausschuss hat die Frage der Seesicht sehr wohl berücksichtigt. Die Stadtverwaltung hatte ihm implizit die Information gegeben, dass eine Bebauung mit zwei Vollgeschossen und ausgebautem Dachgeschoss beabsichtigt sei. Unter diesen Vorgaben kam der Gutachterausschuss zu dem Ergebnis, dass für das Grundstück „keine bzw. nur eine eingeschränkte Seesichtlage“ bestehe, und hat folglich den Bodenrichtwert ohne Seesicht angesetzt.

    Tatsächlich aber beabsichtigte die Stadtverwaltung von Anfang an (seit 2020) eine Bebauung mit drei Vollgeschossen und einem Staffelgeschoss. Das wurde auch am 28. Mai 2025 im städtebaulichen Entwurf als Grundlage für den aufgestellten Bebauungsplan „Rauensteinstraße Ost“ beschlossen. Ein weiteres Geschoss bedeutet natürlich einen wesentlich höheren Bodenwert. Darüber hinaus ist es naheliegend, dass das Staffelgeschoss volle Seesicht hat, wenn bei dem Bau schon ohne dieses oberste Geschoss eingeschränkte Seesicht vorliegt, wie es der Bauausschuss anmerkte. Das zusätzliche Geschoss mit Seesicht macht den Bodenwert um einen Millionenbetrag höher, als der vom Gutachterausschuss auf Basis der falschen Information ermittelte.

    Fazit: Die Stadt hat dem Gutachterausschuss falsche Informationen gegeben und ist daraufhin mit einem viel zu niedrigen Bodenwert in die Vertragsverhandlungen mit dem Schweizer Investor getreten. Wäre der Bürgerentscheid am 14. Dezember 2025 für den Erhalt des Landschaftsparks St. Leonhard gescheitert, hätte die Stadt Überlingen einen Schaden in Millionenhöhe erlitten.

  • Urlauber willkommen!

    Urlauber willkommen!

    Gemeinderatssitzung vom 01.12.2025

    Die rechtswidrige Grenzöffnung 2015 stellte die Politik vor die Aufgabe, Wohnraum für Millionen weiterer Menschen zu finden. Eine rapide steigende Nachfrage nach Wohnraum bei trägem Angebot führte unvermeidlich zu Wohnungsnot und ließ die Mieten emporschnellen. Ein Bauboom auf Kosten der Mieter wäre zu erwarten gewesen, doch der sozialistische Markteingriff der Mietpreisbremse nahm den Anreiz zur Schaffung weiterer Wohnungen. So bekamen nicht nur die wohnungssuchenden Mieter, sondern auch die Wohnungseigentümer die Folgen der fatalen Migrationspolitik zu spüren.

    Die Wohnungsnot wurde durch die Mietpreisbremse natürlich nicht gelindert und so begann man im nächsten Schritt mit der sozialistischen Mangelwirtschaft: Mit dem Gesetz über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum wird den Gemeinden ermöglicht, den Wohnungseigentümern die freie Verfügung über ihr Eigentum einzuschränken. Sie müssen ihre Immobilie fortan dauerhaft als Wohnraum zur Verfügung stellen, dürfen sie nicht leer stehen lassen, nicht als Ferienwohnung betreiben und nicht anders als zum Bewohnen einsetzen. 2019 hat Überlingen die dafür erforderliche Zweckentfremdungssatzung geschaffen. In der Gemeinderatssitzung Anfang Dezember wurde jetzt auch noch eine Verschärfung beschlossen.

    Wo immer wie hier Freiheit genommen wird, werden gleichzeitig Überwachungs- und Repressionssysteme geschaffen. So werden jetzt Online-Vermittlungsplattformen für Ferienwohnungen überwacht und Verstöße mit Bußgeldern bis 100 Tausend Euro geahndet. Besonders beliebt bei den Kollegen Dr. Alpes (Grüne), Dr. Röver und Stüble (beide SPD) sind Denunziationsportale, mit denen ein Bürger mit wenigen Klicks den Nachbar für seinen Leerstand anzeigen kann. So etwas wünschen sie sich auch für Überlingen.

    Stadträtin Sonja Straub (CDU) zeigt in ihrem Redebeitrag in der Gemeinderatssitzung anschaulich auf, zu welchen Härten der staatliche Eingriff führen kann: Eine betagte Seniorin befürchtet, dass sie bald pflegebedürftig werden könnte, und will sich für diese Zeit ihre Einliegerwohnung freihalten, denn dort könnte die benötigte Pflegekraft einziehen. Unter den neuen gesetzlichen Beschränkungen würde nach einem halben Jahr Leerstand schon das erste Bußgeld verhängt werden.

    Als ich mit meinem Wortbeitrag an der Reihe bin, stelle ich den Antrag, die Zweckentfremdungssatzung ersatzlos aufzuheben. Hier folgt meine Rede dazu, welche die grundsätzlich unterschiedliche Denkweise zu den Altparteien aufzeigt:

    Verteiltes Eigentum ist ein Grundpfeiler der Freiheit und ich sehe nicht ein, warum wir an der Freiheit sägen sollten – gerade nachdem wir in der DDR erlebt haben, was passiert, wenn der Staat diktiert. Da fehlt tatsächlich nur noch der Aufruf zur Denunziation!

    Was ist das für eine Art, jemandem vorzuschreiben, wie er sein Eigentum zu nutzen hat? Die Stadt hat sich gefälligst rauszuhalten, wie der Besitzer seine Immobilie nutzen will, soweit er damit niemand anderes schädigt.

    Ich begrüße explizit Zweitwohnungen, denn die Stadt verdient daran prächtig – über zwei Millionen Euro im Jahr durch die Zweitwohnungssteuer. Ich begrüße explizit Ferienwohnungen, denn damit kommen Touristen in die Stadt und beleben Restaurants, Boutiquen und kulturelle Veranstaltungen. Allein ihre Kurtaxe bringt Überlingen weitere etwa zwei Millionen Euro ein. Darüber hinaus steigern sie den Touristik-Umsatz, woran die Stadt nochmal über die Gewerbesteuer verdient.

    Und kommen Sie mir bitte nicht mit der selbstverschuldeten Wohnungsnot! Wenn wir einkommensschwachen Überlinger Auszubildenden, Überlinger jungen Familien oder Überlinger Rentnern günstigen Wohnraum verschaffen wollen, warum besetzen wir dann diesen Wohnraum mit Leuten, die keine Überlinger sind?

    Ich lehne die Zweckentfremdungssatzung ab, weil mir steuerzahlende Urlauber in Überlinger Wohnungen sehr willkommen sind!