Über meine Tätigkeit als Stadtrat in Überlingen

  • Ordnungsamtliche Vorlieben

    Ordnungsamtliche Vorlieben

    Es ist wieder Wahlkampfzeit, die Plakate blühen an den Straßenlaternen und ich bin schon gespannt auf die diesjährige Post vom Ordnungsamt.

    Bei der EU-Wahl 2024 hatten wir zwei AfD-Wahlplakate an eine Tafel angeschlagen. Dort klebten schon jeweils zwei Plakate der Grünen, der FDP und der Freien Wähler, so dass wir uns nichts dabei dachten. Tatsächlich war aber nur ein Plakat erlaubt und wir mussten dem Ordnungsamt 50 Euro Verwarngeld zahlen. Später fand ich heraus, dass die anderen drei Parteien kein Verwarngeld auferlegt bekamen.

    Bei der Bundestagswahl 2025 hatten wir versehentlich ein AfD-Plakat nicht ordnungsgemäß aufgehängt: zu nah an einer Straßeneinmündung, wo es nicht erlaubt ist. Wir zahlten ein Verwarngeld von 30 Euro. Als ich mir die Plakate der anderen Parteien in der Stadt anschaute, fand ich auch bei diesen zahlreiche Verstöße gegen die Plakatierrichtlinien. Ich dokumentierte sie und zeigte sie beim Ordnungsamt an, während sie noch oben hingen.

    So hatte beispielsweise die CDU einige Plakate falsch aufgehängt. Vier Plakate hingen zu nahe an einer Einmündung:

    Vier mal war das Plakat zu tief aufgehängt, denn Plakate sind auf einer Höhe von mindestens 2,20 Meter anzubringen:

    Einmal war das Plakat zu nah an einer Bushaltestelle (da ist ein Mindestabstand von 5 Metern einzuhalten) und einmal war eines zu tief und auch noch an einem Holzpfahl angebracht (nur Straßenlaternen dürfen genutzt werden):

    Das Ordnungsamt bekam die Dokumentation von mir mit allen Fotos und GPS-Daten. Was musste die CDU für ihre insgesamt zehn Verstöße berappen?

    A: 15 Euro

    B: 30 Euro

    C: 100 Euro

    D: 300 Euro

    Erst raten, dann spicken!


    Auflösung

    Auf meine Anfrage, teilte mir der Fachbereich mit:

    Bei Privatanzeigen werden allgemein nur die Verstöße geahndet, welche zweifelsfrei nachgewiesen und verifizierbar sind.

    Die CDU zahlte 15 Euro Strafe, weil sie ein Plakat nach dem Wahlkampf nicht rechtzeitig wieder abgehängt hatte.

  • Krieg ist Frieden, Unwissenheit ist Stärke

    Krieg ist Frieden, Unwissenheit ist Stärke

    Am Mittwoch war ich beim Wahlkampfauftakt der AfD in Eriskirch. Die Omas gegen rechts, darunter welche im Alter von etwa 20 Jahren, protestierten lautstark gegenüber dem Eingang. Ich baute mich auf unserer Seite mit einem Lautsprecher auf und ließ das A-WEF-Anti-Kriegslied 2026 laufen. Wie es der Zufall wollte, fiel der Refrain „Alles für den Frieden!“ genau in den Moment hinein, als es bei den Damen drüben gerade einmal still wurde. Die Botschaft kam klar und deutlich rüber.

    Was könnten sie wohl dagegen sagen? Wer würde eine Forderung nach Frieden ernsthaft ablehnen? Die Damen behaupten ja immerhin, dass sie Enkelkinder haben, und die würden sie doch wohl kaum in den Krieg schicken wollen. Ich war also sehr gespannt auf die Reaktion.

    Was geschah: Es brauste ein lautes, keifendes Gekreische auf und ich verstand die Welt nicht mehr. Sie müssen ja nicht gleich in den Gesang mit einstimmen, aber ist ein Hysterieausbruch wirklich angebracht, wenn jemand Frieden fordert?

    Es brauchte noch einige Sekunden, bis sich die einmütige Erklärung im Stimmengewirr durchsetzte, und nun von allen gemeinsam skandiert wurde: Putinversteher!

    Ah, jetzt ja. Wer Frieden fordert, versteht mehr als erlaubt. Zu viel Wissen schwächt die Reihen und wer Krieg will, muss als erstes für Unverständnis sorgen und dieses mit einer emotionalen Brandmauer absichern. Ich durfte Zeuge des Ergebnisses einer massenmedialen Gehirnwäsche werden ‒ sozusagen George Orwell live.

    Wer weiß, vielleicht sind ja dabei wieder zwei, drei aufgewacht und peinlich berührt zur Besinnung gekommen.

  • Auskunft erhalten, Verdacht bestätigt

    Auskunft erhalten, Verdacht bestätigt

    Am 30. Dezember 2025 wurde mein Antrag gemäß Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) auf Herausgabe der Wertermittlung des Baugrundstücks im Landschaftspark St. Leonhard nach über einem Jahr schlussendlich positiv beschieden und ich erhielt die folgende Information:

    (GRZ = Grundflächenzahl, GFZ = Geschossflächenzahl, WGFZ = wertrelevante Geschossflächenzahl)

    Der Gutachterausschuss hat mit E-Mail vom 26.07.2021 seine Wertermittlung wie folgt begründet:

    „wie gewünscht erhalten Sie nachfolgend unsere Einschätzung eines möglichen Verkaufspreises für den angefragten westlichen Grundstücksteil von Flst. Nr. 2738 in Überlingen, Rauensteinstraße. Die bauliche Ausnutzbarkeit soll gemäß Ihren Angaben den Nutzungsziffern für eine Bebauung auf Flst. Nr. 299/1, Gewann Torkel in Bambergen entsprechen. Die vorgesehene wertrelevante GFZ (WGFZ) betrug nach unseren damaligen Recherchen: 0,9. Für die damalige WGFZ-Ermittlung wurde eine GRZ von 0,3 bis 0,4 863,00 € / und eine Bebauung mit zwei Vollgeschossen und ausgebautem Dachgeschoss ausgegangen.

    Das jetzt angefragte Grundstück liegt derzeit nicht innerhalb einer festgesetzten Bodenrichtwertzone, da noch nicht baureif. Die nächstgelegenen Bodenrichtwertzonen sind: Rauensteinstraße, Rehmenhalde und Obere-St.-Leonhard-Straße.

    Das Grundstück liegt nördlich der Rauensteinstraße und steigt nach Norden hin an. Durch die südlich der Rauensteinstraße gelegenen Bebauung, die nach Süden Richtung Bodensee ansteigt, besteht für das angefragte Grundstück keine bzw. nur eine eingeschränkte Seesichtlage. Deshalb ist hier von den Lagemerkmalen die Bodenrichtwertzone Rauensteinstraße vergleichbar.

    Der Bodenrichtwert für die Rauensteinstraße (ohne Seesicht) beträgt zum 31.12.2018: 750,00 €/m². Der Bodenrichtwert bezieht sich auf einen baureifen und beitragsfreien Zustand für folgende Nutzung: Wohnen/0,6 WGFZ. Für den Zeitfortschrieb vom 31.12.2018 zum aktuellen WE-Stichtag ist ein Zuschlag von 15 v.H. vorzunehmen, somit zeitbereinigter Bodenrichtwert: 863,00 €/m². Dieser zeitbereinigte Bodenrichtwert ist noch aufgrund der abweichenden Nutzungsziffern (WGFZ) zwischen Bodenrichtwertgrundstück (0,6) und angenommener künftige Nutzung des Grundstückes (analog Bewertung Bambergen 0,9) mittels Umrechnungskoeffizienten anzupassen: 863,00 €/m²/0,78*0,95 = 1.051 €/m², gerundet 1.050,00 €/m².“

    Nun ist klar: Der Gutachterausschuss hat die Frage der Seesicht sehr wohl berücksichtigt. Die Stadtverwaltung hatte ihm implizit die Information gegeben, dass eine Bebauung mit zwei Vollgeschossen und ausgebautem Dachgeschoss beabsichtigt sei. Unter diesen Vorgaben kam der Gutachterausschuss zu dem Ergebnis, dass für das Grundstück „keine bzw. nur eine eingeschränkte Seesichtlage“ bestehe, und hat folglich den Bodenrichtwert ohne Seesicht angesetzt.

    Tatsächlich aber beabsichtigte die Stadtverwaltung von Anfang an (seit 2020) eine Bebauung mit drei Vollgeschossen und einem Staffelgeschoss. Das wurde auch am 28. Mai 2025 im städtebaulichen Entwurf als Grundlage für den aufgestellten Bebauungsplan „Rauensteinstraße Ost“ beschlossen. Ein weiteres Geschoss bedeutet natürlich einen wesentlich höheren Bodenwert. Darüber hinaus ist es naheliegend, dass das Staffelgeschoss volle Seesicht hat, wenn bei dem Bau schon ohne dieses oberste Geschoss eingeschränkte Seesicht vorliegt, wie es der Bauausschuss anmerkte. Das zusätzliche Geschoss mit Seesicht macht den Bodenwert um einen Millionenbetrag höher, als der vom Gutachterausschuss auf Basis der falschen Information ermittelte.

    Fazit: Die Stadt hat dem Gutachterausschuss falsche Informationen gegeben und ist daraufhin mit einem viel zu niedrigen Bodenwert in die Vertragsverhandlungen mit dem Schweizer Investor getreten. Wäre der Bürgerentscheid am 14. Dezember 2025 für den Erhalt des Landschaftsparks St. Leonhard gescheitert, hätte die Stadt Überlingen einen Schaden in Millionenhöhe erlitten.

  • Urlauber willkommen!

    Urlauber willkommen!

    Die rechtswidrige Grenzöffnung 2015 stellte die Politik vor die Aufgabe, Wohnraum für Millionen weiterer Menschen zu finden. Eine rapide steigende Nachfrage nach Wohnraum bei trägem Angebot führte unvermeidlich zu Wohnungsnot und ließ die Mieten emporschnellen. Ein Bauboom auf Kosten der Mieter wäre zu erwarten gewesen, doch der sozialistische Markteingriff der Mietpreisbremse nahm den Anreiz zur Schaffung weiterer Wohnungen. So bekamen nicht nur die wohnungssuchenden Mieter, sondern auch die Wohnungseigentümer die Folgen der fatalen Migrationspolitik zu spüren.

    Die Wohnungsnot wurde durch die Mietpreisbremse natürlich nicht gelindert und so begann man im nächsten Schritt mit der sozialistischen Mangelwirtschaft: Mit dem Gesetz über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum wird den Gemeinden ermöglicht, den Wohnungseigentümern die freie Verfügung über ihr Eigentum einzuschränken. Sie müssen ihre Immobilie fortan dauerhaft als Wohnraum zur Verfügung stellen, dürfen sie nicht leer stehen lassen, nicht als Ferienwohnung betreiben und nicht anders als zum Bewohnen einsetzen. 2019 hat Überlingen die dafür erforderliche Zweckentfremdungssatzung geschaffen. In der Gemeinderatssitzung Anfang Dezember wurde jetzt auch noch eine Verschärfung beschlossen.

    Wo immer wie hier Freiheit genommen wird, werden gleichzeitig Überwachungs- und Repressionssysteme geschaffen. So werden jetzt Online-Vermittlungsplattformen für Ferienwohnungen überwacht und Verstöße mit Bußgeldern bis 100 Tausend Euro geahndet. Besonders beliebt bei den Kollegen Dr. Alpes (Grüne), Dr. Röver und Stüble (beide SPD) sind Denunziationsportale, mit denen ein Bürger mit wenigen Klicks den Nachbar für seinen Leerstand anzeigen kann. So etwas wünschen sie sich auch für Überlingen.

    Stadträtin Sonja Straub (CDU) zeigt in ihrem Redebeitrag in der Gemeinderatssitzung anschaulich auf, zu welchen Härten der staatliche Eingriff führen kann: Eine betagte Seniorin befürchtet, dass sie bald pflegebedürftig werden könnte, und will sich für diese Zeit ihre Einliegerwohnung freihalten, denn dort könnte die benötigte Pflegekraft einziehen. Unter den neuen gesetzlichen Beschränkungen würde nach einem halben Jahr Leerstand schon das erste Bußgeld verhängt werden.

    Als ich mit meinem Wortbeitrag an der Reihe bin, stelle ich den Antrag, die Zweckentfremdungssatzung ersatzlos aufzuheben. Hier folgt meine Rede dazu, welche die grundsätzlich unterschiedliche Denkweise zu den Altparteien aufzeigt:

    Verteiltes Eigentum ist ein Grundpfeiler der Freiheit und ich sehe nicht ein, warum wir an der Freiheit sägen sollten – gerade nachdem wir in der DDR erlebt haben, was passiert, wenn der Staat diktiert. Da fehlt tatsächlich nur noch der Aufruf zur Denunziation!

    Was ist das für eine Art, jemandem vorzuschreiben, wie er sein Eigentum zu nutzen hat? Die Stadt hat sich gefälligst rauszuhalten, wie der Besitzer seine Immobilie nutzen will, soweit er damit niemand anderes schädigt.

    Ich begrüße explizit Zweitwohnungen, denn die Stadt verdient daran prächtig – über zwei Millionen Euro im Jahr durch die Zweitwohnungssteuer. Ich begrüße explizit Ferienwohnungen, denn damit kommen Touristen in die Stadt und beleben Restaurants, Boutiquen und kulturelle Veranstaltungen. Allein ihre Kurtaxe bringt Überlingen weitere etwa zwei Millionen Euro ein. Darüber hinaus steigern sie den Touristik-Umsatz, woran die Stadt nochmal über die Gewerbesteuer verdient.

    Und kommen Sie mir bitte nicht mit der selbstverschuldeten Wohnungsnot! Wenn wir einkommensschwachen Überlinger Auszubildenden, Überlinger jungen Familien oder Überlinger Rentnern günstigen Wohnraum verschaffen wollen, warum besetzen wir dann diesen Wohnraum mit Leuten, die keine Überlinger sind?

    Ich lehne die Zweckentfremdungssatzung ab, weil mir steuerzahlende Urlauber in Überlinger Wohnungen sehr willkommen sind!

  • Fehler in Wertermittlung: Werden Millionen an Investor verschenkt?

    Fehler in Wertermittlung: Werden Millionen an Investor verschenkt?

    Aufgrund eines mutmaßlichen Fehlers bei der Bodenwerteinschätzung des zu bebauenden Landschaftsparks St. Leonhard könnte das Teilgrundstück, das im Tausch gegen das Löwen-Areal in Deisendorf an einen Schweizer Investor übergehen soll, um bis zu 2,6 Millionen Euro zu tief bewertet worden sein. Sollte der Bürgerentscheid am Sonntag scheitern, könnte die Stadt einen Wertverlust in Millionenhöhe erleiden.

    Bereits im Dezember 2024 stellte ich einen Antrag nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz auf Herausgabe der Werteinschätzung, die der Verwaltung als Orientierung für die Vertragsverhandlung mit dem Investor gedient hat. Dieser Antrag wurde von der Stadtverwaltung mit mehreren Fristüberschreitungen und der Ausstellung mehrerer rechtswidriger Bescheide, die teilweise auch wieder zurückgenommen wurden, über ein Jahr lang hinausgezögert. Der Öffentlichkeit bleibt damit die Einsichtnahme vor dem Bürgerentscheid am Sonntag verwehrt.

    Rückblick

    Wie bereits vor einem Jahr berichtet, wurde bei der Bestimmung des Bodenwerts vermutlich außer Acht gelassen, dass eine zukünftige Bebauung Seesicht haben könnte. Der städtebauliche Entwurf sieht jedenfalls eine Bebauungshöhe vor, welche der oberen Staffeletage den Blick auf den See ermöglicht. In diesem Fall wäre der Wert des Grundstücks deutlich höher.

    Um zu prüfen, ob die Bodenwerteinschätzung dazu Erwägungen oder Anmerkungen enthält, stelle ich nach einer gescheiterten Anfrage am 3. Dezember 2024 Antrag auf Herausgabe nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG). Nach § 7 Absatz 7 Satz 1 LIFG ist das Schriftstück „unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb eines Monats nach Antragstellung“ zugänglich zu machen.

    Statt des Schriftstücks oder eines Bescheids erhalte ich zwei Wochen später eine formlose Ablehnung. Der Formfehler ermöglicht es mir, in Ruhe den Landesbeauftragten für Informationsfreiheit einzuschalten. Aufgrund seiner Überlastung passiert ein halbes Jahr gar nichts. Schließlich kommt der Landesbeauftragte Anfang Juli zu dem Ergebnis, dass mein Antrag berechtigt und die Begründung der Stadt für eine Ablehnung unzulässig sei. Doch leider bleibe die Stadt bei ihrer Rechtsansicht.

    Kurz zuvor erhalte ich dann auch den formellen Ablehnungsbescheid der Stadt, datiert mit 23. Juni 2025 und damit fünf Monate nach Fristablauf. Entsprechend der Verwaltungsregelung lege ich umgehend Widerspruch ein. Mitte Juli wird der Ablehnungsbescheid der Stadt wieder zurückgenommen, da mein Widerspruch berechtigt sei. Eine Woche später erhalte ich erneut einen Ablehnungsbescheid mit anderer Begründung. Ich lege natürlich erneut Widerspruch ein – es ist zu dem Zeitpunkt bereits Anfang August. Im Oktober wird mein Widerspruch zurückgewiesen. Jetzt habe ich einen Monat Zeit, eine Verpflichtungsklage beim Verwaltungsgericht in Singen einzureichen.

    Weil mir die Begründung vollkommen abstrus erscheint – ich könne als Stadtrat im Gegensatz zu jedem anderen Bürger keinen Antrag nach dem LIFG stellen – frage ich sicherheitshalber noch einmal direkt beim Oberbürgermeister nach, ob er hinter diesem Beschluss steht oder ob er das besser noch einmal überprüfen will. Ich erhalte daraufhin von der Verwaltung die Kopie aus einem Rechtskommentar zugeschickt, wo diese Begründung tatsächlich so steht. Als ich die angegebene Quelle nachschlage, wird aber sofort klar: Der Autor des Kommentars ist mit dem von ihm selbst zitierten Gerichtsurteil anscheinend nicht vertraut und behauptet das glatte Gegenteil dessen, was das Gericht geurteilt hatte. Da die Frist zur Klageeinreichung in wenigen Tagen ausläuft, weise ich die Verwaltung darauf hin, dass sie einem fehlerhaften Kommentar aufgesessen ist und ich zwei Tage später die Verpflichtungsklage einreichen werde.

    Am nächsten Tag, dem 30. Oktober, wird der rechtswidrige Ablehnungsbescheid aufgehoben: „Ihr Antragsbegehren nach dem LIFG werden wir sofort an die zuständige Fachabteilung (Bauordnung) zur weiteren Bearbeitung zusenden.“ Der schriftliche Bescheid kommt kurz darauf mit Datum vom 4. November. Auch wenn wieder die maximal zulässige Bearbeitungszeit von einem Monat ausgeschöpft werden sollte, werde ich damit die Werteinschätzung noch rechtzeitig zehn Tage vor dem Bürgerentscheid erhalten.

    Anfang Dezember ist die Frist ausgelaufen und ich habe immer noch keine Antwort. Ich fordere erneut die Herausgabe und setze eine Frist bis Montag, den 8. Dezember. Die zuständige Fachabteilung bittet noch um einen kurzen Aufschub. Am Mittwoch erhalte ich schließlich die Mitteilung, dass gemäß § 7 Absatz 7 Satz 2 LIFG die Bearbeitungsfrist verlängert wird, weil eine geschützte Person zu beteiligen sei.

    Diese letzte Fristverlängerung ist gleich aus zwei Gründen rechtswidrig: Zum einen gibt es überhaupt keine Person, die ein berechtigtes schutzwürdiges Interesse auf Geheimhaltung der Werteinschätzung vorbringen könnte. Zum anderen hätte die Beteiligung einer solchen Person unverzüglich nach Antragstellung erfolgen müssen, also Anfang Dezember. Nur dann, wenn diese Beteiligung aus welchen Gründen auch immer länger als einen Monat dauert, hätte die Frist verlängert werden dürfen.

    Mit dieser Fristverlängerung – im 13. Monat nach Antragstellung – wird mir und damit der Öffentlichkeit die Einsichtnahme in die Werteinschätzung vor dem Bürgerentscheid endgültig verwehrt.

    Nachtrag

    14. Dezember 2024, 19:30 Uhr

    Herzlichen Glückwunsch an die Bürgerinitiative Landschaftspark St. Leonhard zum gewonnenen Bürgerentscheid! Mit 5.274 Stimmen (69,25%) bleibt Überlingen der Landschaftspark erhalten und ein Millionenschaden erspart.

  • Windkraftanlagen auf dem Hochbühl

    Windkraftanlagen auf dem Hochbühl

    Gemeinderatssitzung vom 01.12.2025

    Am Montag im öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung habe ich Herrn Oberbürgermeister Jan Zeitler erneut dieselbe Frage gestellt, die ich vor etwa einem Jahr bereits als schriftliche Anfrage eingereicht hatte:

    Gab es bereits Kontakte mit Interessenten, die sich hinsichtlich des Baus von Windkraftanlagen auf dem Hochbühl erkundigten?

    Im Gegensatz zu letztem Jahr, als die Frage klar verneint wurde („noch keinen Kontakt zu Interessenten gegeben“), hat Herr Zeitler diese Frage am Montag nicht mehr verneint.

    Hintergrund

    Der Regionalverband Bodensee-Oberschwaben (RVBO) hat am 26. September 2025 den Teilregionalplan Energie als Satzung beschlossen. Darin wird auf dem Hochbühl zwischen Überlingen und Owingen ein sogenanntes Windvorranggebiet festgelegt (siehe Bild). Verbindlich wird der Teilregionalplan Energie Anfang 2026. Ab dann können dort sehr schnell Windkraftanlagen gebaut werden, weil nur noch wenige Prüfverfahren durchlaufen werden müssen.

    Kreis und Gemeinden haben ab dann kein Mitspracherecht mehr, ob in den Windvorranggebieten Windkraftanlagen gebaut werden. Die Entscheidung über den Bau der Windräder liegt fortan allein beim Eigentümer der Fläche.

    Ein wesentlicher Teil der Flächen im Windvorranggebiet Hochbühl liegt im Eigentum der Stadt Überlingen und des Spital- und Spendfonds Überlingen. Aufgrund der angespannten Haushaltslage der Stadt Überlingen und der ambitionierten Bauprojekte des Spital- und Spendfonds Überlingen sind die Einnahmen aus der Verpachtung der Flächen an einen Betreiber von Windenergieanlagen sehr verlockend.

    Für die in Überlingen stark vertretene Tourismusbranche und die zahlreichen Unternehmen im Gesundheitssektor wären Windräder auf dem Hochbühl dagegen eine schwere Last. Die wirtschaftlichen Folgen des Rückgangs an Gästen und Patienten würden in keinem Verhältnis zu den Pachteinnahmen der Stadt stehen.

    Die Einwohner Überlingens und Owingens werden die nahen Windkraftanlagen mit ihren kilometerweit tragenden tieffrequenten Schlägen zu spüren bekommen. Jeder fünfte Anwohner im Umkreis von zwei Kilometern klagt über gesundheitliche Schäden. Ein Anwohner der Windräder im benachbarten Hilpensberg warnt eindringlich vor der unsichtbaren Gefahr. Viele Betroffene werden die noch weitgehend unerforschten gesundheitlichen Auswirkungen dieser unterschwelligen Dauerbelastung erst mit der Zeit erfahren.

    Weil niemand freiwillig in der Nähe von Windrädern wohnt, werden die Überlinger und Owinger Wohnimmobilien einen Wertverlust erfahren, der weit über das schnelle Geld mit der Pacht hinaus geht.

    Über die Naturzerstörung und Umweltbelastung von Windrädern wurde schon viel geschrieben. Von den Rotoren gelangen große Mengen giftiger Stoffe wie PFAS und Bisphenol auf die Äcker und ins Grundwasser. Die Windräder töten seltene Fledermäuse und große Vögel wie unseren einheimischen Rotmilan. Nicht unerhebliche Mengen an Insekten werden dem Ökosystem genommen. Im Havariefall verstreuen die Rotorblätter Splitter ihrer Verbundstoffe und kontaminieren dauerhaft die Umgebung. Im Brandfall setzen die Rotorblätter große Wolken krebserregender Fasern frei.

    Dass Windenergie unwirtschaftlich ist und die Versorgungssicherheit gefährdet, wird ausführlich bei Vernunftkraft erörtert.

  • Überlingen-Marzahn II

    Überlingen-Marzahn II

    Ausschusssitzung vom 10.11.2025

    Im Bauausschuss stand erneut die Nachverdichtung des Hildegardrings auf der Tagesordnung. An meiner Ablehnung der Nachverdichtung und den Gründen dagegen hat sich seit Oktober 2024 nichts geändert. (Damals war es bereits Thema im Ausschuss). Statt meine Argumente zu wiederholen, bin ich auf zwei Aussagen der Stadtverwaltung in der sogenannten „Abwägungstabelle“ auf Seite 41 eingegangen, in welcher die Stadtverwaltung dem Protest der betroffenen Anwohner entgegen tritt.

    Da wäre erstens die Feststellung der Stadtverwaltung:

    „Mietsteigerungen im Zuge von Modernisierungen erfolgen gemäß gesetzlichen Vorgaben und sozialverträglich.“

    Die Bewohner dürfen also über Mieterhöhungen das Vorhaben der Baugenossenschaft Überlingen teilweise bezahlen.

    Doch was heißt in dem Zusammenhang „sozialverträglich“? Heißt das, dass Mieter mit geringem Einkommen und Vermögen verschont werden? Ich denke, dafür gibt es weder eine gesetzliche noch vertragliche Grundlage. Wie viele Mieter werden aber die neuerliche Mieterhöhung nicht tragen können und ihre Überlinger Wohnung verlassen müssen? Die Stadt könnte die freiwerdenden Wohnungen dann anmieten, um darin Neuankömmlinge unterzubringen. Ist das mit dem Ausdruck „sozialverträgliche Mietsteigerung“ gemeint?

    Die andere bemerkenswerte Aussage der Stadtverwaltung ist:

    „Laut dem Statistischen Landesamt Baden-Württemberg wird die Bevölkerung der Stadt Überlingen bis zum Jahr 2040 um 1.008 Menschen steigen. Das bedeutet, dass die Stadt in den kommenden Jahren neuen Wohnraum schaffen muss.“

    Muss! Aus welchem Gesetz ergibt sich eine Pflicht für uns, neuen Wohnraum zu schaffen? Ich kenne keines. Der Zuzug ist ein Fass ohne Boden. Bauen wir Wohnungen für tausend weitere Menschen, werden wir auch tausend weitere Menschen bekommen. Wenn wir keine Wohnungen bauen, vermeiden wir weiteren Zuzug nach Überlingen und wirken der Überfremdung entgegen. So einfach ist das.

    Nicht das Statistische Landesamt, sondern wir als Gemeinderat und damit als gewählte Vertreter der Überlinger bestimmen ‒ unter anderem mit diesem Beschluss ‒ darüber, wie viele Menschen nach Überlingen kommen. Wir können hier ein hässliches, dicht bebautes Stadtviertel errichten und einen sozialen Brennpunkt erschaffen, aber wir müssen es nicht.

  • Das ist es uns doch wert…

    Das ist es uns doch wert…

    Es wird eng, war die eindringliche Botschaft des Kämmerers zu Beginn der Haushaltsberatungen Anfang Oktober. Die Planung sei auf Kante genäht und basiere auf der Annahme, dass der Gemeinderat der Einführung einer Grundsteuer C (für unbebautes Bauland) und verschiedenen Gebührenerhöhungen zustimmen werde. Sonst werde das Regierungspräsidium keine Genehmigung erteilen, so die Warnung des Kämmerers. Ohne genehmigten Haushalt darf die Stadt nur die nötigsten Auszahlungen leisten.

    Inzwischen wurde die Grundsteuer C geprüft und man kam zu dem Ergebnis, dass der Mehraufwand für Bürokratie und die juristischen Unwägbarkeiten die vergleichsweisen kleinen Mehrerträge von 200 Tausend Euro nicht aufwiegen. Bleiben noch die Gebühren, die gerade von der Stadtverwaltung neu kalkuliert werden. Sollen doch die Eltern für den Kindergarten und die Angehörigen der Verstorbenen für die Gräber auf dem Friedhof mehr zahlen, um den Haushalt zu retten!

    Wofür die Überlinger Bürger jetzt noch stärker ausgequetscht werden müssen, steht im Haushaltsplan auf der Ausgabenseite. Nicht enthalten ist dort aufgrund von Sparzwang beispielsweise die Dachbegrünung der neu zu errichtenden Bushaltestelle am Landungsplatz, die knapp 100 Tausend Euro kosten würde. Das historische und touristische Herz von Überlingen bekommt jetzt also eine kalte, kahle Stahlkonstruktion eingepflanzt. Doch wofür wird dann das viele Geld gebraucht?

    Im Bauausschuss wurden uns die geplanten Projekte präsentiert. So benötige die Hödinger Grundschule für 380 Tausend Euro eine energetische Sanierung und es müssten Photovoltaik-Anlagen für 547 Tausend Euro zum Klimaschutz errichtet werden. Daneben müsse für 2,6 Millionen Euro die Burgbergschule um einen Anbau erweitert werden: Das sei für die Einführung der Ganztagsschule erforderlich, die vom Land beschlossen wurde, damit es mit der Integration besser klappt. Außerdem seien 2,5 Millionen Euro für neue Migrantenheime nötig sowie 680 Tausend Euro für die Komplettsanierung der Anschlussunterbringung in Goldbach ‒ dort haben die Bewohner am Siphon der Dusche rumgespielt und jetzt sind die tragenden Balken vom Wasser marode (Totalschaden).

    Klar zahlen wir dafür gerne mehr Kindergarten-, Friedhofs-, Park- und Bibliotheksgebühren, oder?

  • Landesbauordnung (Klimahysterie?)

    Landesbauordnung (Klimahysterie?)

    Ausschusssitzung vom 15.09.2025

    Es ist gerade mal ein Jahr her, dass der Gemeinderat die Überlinger Altstadtsatzung dahingehend geändert hat, dass fortan die Dächer der Altstadt mit Photovoltaik-Anlagen aus Sicht vieler Bürger verunstaltet werden dürfen. Immerhin sollte der seeseitige Anblick Überlingens bewahrt werden. Daher wurde die Erlaubnis auf jene Dächer beschränkt, die vom See aus nicht zu sehen sind. Weitere Bemühungen der Schadensbegrenzung umfassten Vorschriften, wonach sich die Anlagen zur Nutzung von Sonnenenergie der Dachfläche unterordnen und eine matte, spiegelfreie Oberfläche aufweisen müssen.

    Diese wenigen Einschränkungen zum Schutz der gut erhaltenen historischen Altstadt sind jetzt auch noch gefallen.

    Diesmal sind nicht die konformen Stadträte die maßgeblichen Verursacher, sondern die grün-schwarze Landesregierung Baden-Württembergs. Mit ihrer realitätsfernen Klimapolitik vernichtet sie nicht nur die Wälder und Landschaften, sondern auch unsere Kulturgüter. So hat die Landesregierung im März 2025 in die Landesbauordnung aufgenommen, dass jegliche Einschränkungen der Nutzung erneuerbarer Energien in bestehenden Satzungen zum 28. September 2025 ungültig werden (§ 74 Absatz 1 Satz 3 LBO).

    In der letzten Sitzung des Bauausschusses wurde das nun in einer abermaligen Neufassung unserer Altstadtsatzung umgesetzt und die letzten Einschränkungen zum Schutz der stadtbildprägenden Gebäude gestrichen, so dass jeder Bürger nach eigenem Ermessen sein historisches Altstadtdach mit Photovoltaik zupflastern kann, wie er möchte.

    Ich wollte es nicht unkommentiert lassen und sagte:

    „Ich rege dazu an, einen unverbindlichen Hinweis in die Altstadtsatzung aufzunehmen, dass nach einem Regierungswechsel die ursprüngliche Fassung der Altstadtsatzung wiederhergestellt werden könnte und dann Verschandelungen der Altstadt womöglich rückgängig zu machen sind.“

  • Gelebte Neutralität in Überlingen

    Gelebte Neutralität in Überlingen

    Die AfD bekam ein Schreiben vom Ordnungsamt: Wir hatten im Wahlkampf zwei Plakate an eine städtische Plakattafel angeschlagen, erlaubt war jedoch nur eines. Verwarnungsgeld: 50 Euro. Ich schlage noch mal in den »Hinweisen zur Plakatierung anlässlich Wahlen« nach:

    „Die Stadt Überlingen stellt den Parteien und Wählervereinigungen, städtische Plakattafeln zur Verfügung, auf denen ohne Genehmigung ein Plakat pro Partei/Wählervereinigung neben- bzw. untereinander aufgehängt werden darf“

    Klare Sache, unser Fehler, wir zahlen das Geld.

    Das Beweisfoto interessiert mich allerdings schon und ich lasse es mir aushändigen. Zu meiner Verblüffung sehe ich darauf, dass sich auch drei andere Parteien nicht an die Vorgaben gehalten haben und ebenfalls mit zwei Plakaten geworben haben. Jetzt will ich’s wissen: Haben die auch alle 50 Euro zahlen müssen?

    Nein, nur die AfD bekam eine Verwarnung.

    Warum? Ich erhalte die Auskunft, dass deren Plakate „unterschiedliche Wahlen (EU-Parlament und Kommunalwahl)“ betrafen: „Die Plakatierung für unterschiedliche Wahlen ist laut Sondernutzungserlaubnis und auch laut der vorab an alle Parteien versandten »Richtlinie zur Plakatierung« zulässig.“

    Wieder schlage ich nach. In der Sondernutzungserlaubnis steht:

    „Auf den von der Stadt Überlingen aufgestellten Wahlplakattafeln (s. Anlage) darf nur ein Plakat pro Partei/Wählervereinigung im Format DIN A1 nebeneinander bzw. untereinander angebracht werden.“

    Und in der »Richtlinie zur Plakatierung« steht: gar nix. Die bezieht sich nämlich überhaupt nicht auf die städtischen Plakattafeln, sondern auf die Plakatierung der Laternen.

    Das Neutralitätsgebot besagt, dass die Behörden eine Partei nicht gegenüber anderen bevorzugen oder benachteiligen dürfen. Offenbar ist sich das Ordnungsamt seiner Rechtsbeugung bewusst und versucht, die Sonderbehandlung der AfD durch Verweis auf unzutreffende Vorschriften zu kaschieren.

    Die Fachaufsichtsbeschwerde ist jetzt abgeschickt.

    Beim letzten Wahlkampf bin ich mal durch die Straßen Überlingens gefahren und habe 79 Verstöße gegen die Plakatierungsrichtlinien durch andere Parteien fotografisch dokumentiert. War gar nicht schwer, sie hielten sich ja kaum an die Auflagen. Mal sehen was sich das Ordnungsamt diesmal alles einfallen lässt, um sie wieder laufen zu lassen.


    Nachtrag

    25. September 2025

    Das Regierungspräsidium Tübingen hat jetzt auf die Fachaufsichtsbeschwerde geantwortet:

    „Wir haben uns die Sache angeschaut und sind zur der Auffassung gelangt, dass die Argumentation der Stadt, bei den Plakaten der übrigen Parteien handle es sich um Plakate für unterschiedliche Wahlen, weshalb dies nicht geahndet werde, jedenfalls rechtlich vertretbar ist. Ein Einschreiten der Rechtsaufsichtsbehörde ist daher nicht angezeigt.“

    »Unsere Demokratie« lässt grüßen.