Über meine Tätigkeit als Stadtrat in Überlingen


  • Die Müllabholung beim Migrantenheim

    Die Müllabholung beim Migrantenheim

    Nachdem die Beantwortung meiner mündlichen Fragen zur Müllbeseitigung beim Migrantenheim in der Nußdorfer Straße ziemlich lakonisch ausfiel, habe ich inzwischen Antwort auf meine schriftlichen Nachfragen erhalten.

    Seit wann dem Gebäudemanagement das Müllproblem bekannt ist, kann man offenbar nicht genau beantworten, weil diese Situation schon seit langem besteht und auch Bewohnerwechsel überdauert. So mussten schon in der Vergangenheit mehrfach „Aufräumaktionen“ stattfinden. Zwischen den Aufräumaktionen beschränke man sich darauf, „den Müll entlang der Straße zu beseitigen, um das Erscheinungsbild zumindest etwas zu verbessern.“ Die Hausmeister würden zwar wiederholt auf die Bewohner zugehen und diese zum Aufräumen auffordern, doch: „Dies hat jedoch langfristig zu keinem Erfolg geführt.“

    Angesichts dieser Zustandsbeschreibung verblüfft der Optimismus der Stadt auf meine Frage, welche Maßnahmen die Stadt ergreift, dass diese Probleme nicht auch beim neuen Migrantenheim in der Turmgasse entstehen werden:

    Es wird (wie bei den anderen AU-Unterkünften) Präsenz durch die Hausmeister gezeigt, somit soll illegale Müllentsorgung vorgebeugt werden.“

    [AU = Anschlussunterkunft = Migrantenheim]

    Viel mehr als Optimismus bleibt auch nicht, wenn man sich anschaut, welche Handlungsmöglichkeiten der Stadt überhaupt zur Verfügung stehen:

    Mögliche Sanktionen wären beispielsweise Bußgelder. Dazu muss jedoch ein Verursacher feststellbar sein. Dies ist im vorliegenden Fall äußerst schwierig, da es viele Bewohner in der Nußdorferstraße gibt. Zudem ist es schwierig ein solches Zwangsgeld zu vollstrecken, sofern die finanziellen Möglichkeiten nicht gegeben sind.“

    Ein Rauswurf, den ein deutscher Mieter ohne besonderen Schutztitel (Asyl, Kriegsflüchtling, Duldung) befürchten müsste, kommt jedenfalls nicht in Betracht. Das verleiht den Bewohnern ihre Narrenfreiheit.

    So werden wir uns auch in Zukunft damit abfinden müssen, unseren Gästen diesen besonderen Service angedeihen zu lassen. Bei der letzten Aufräumaktion am 16. April waren vier Mitarbeiter des Betriebshofs und zwei Hausmeister jeweils fünf Stunden lang im Einsatz – insgesamt 30 Mannstunden. Die aufgewendete Zeit der Verwaltungsmitarbeiter kommt natürlich noch oben drauf. Am Ende wurden „zwei Abrollbehälter mit Sperrmüll, ein Abrollbehälter mit Altmetall sowie ein Container mit Altholz fachgerecht entsorgt“. Da meine Frage nach den Kosten offenbar nur an den Betriebshof weitergeleitet wurde, bleibt die Antwort unvollständig. Der Betriebshof allein beziffert seine Kosten auf 1.500 Euro (vermutlich für die vier eingesetzten Mitarbeiter und die Entsorgung). Er stelle sie dem Auftraggeber in Rechnung – das dürfte das Gebäudemanagement der Stadt sein, wo auch die übrigen Kosten dieser Aktion auflaufen.

    Vier oder fünf Bewohner haben sich angeblich daran beteiligt, den Müll herbeizuholen und zu sortieren. Ich hätte es zu gerne miterlebt, wie der Arbeiter des Betriebshofs den Leuten die Mülltrennung erklärt.

    Meine schritflichen Fragen an die Stadt und ihre Antworten

    1. Wann hat der zuständige Hausmeister das Müllproblem entdeckt und dem Gebäudemanagement gemeldet?

    Antwort: Die Situation ist nicht an einem Tag entstanden, sondern hat sich kontinuierlich verändert. In Vergangenheit haben bereits mehrfach Aufräumaktionen stattgefunden. Aufgrund mehrerer Um- und Einzüge hat sich die Situation vor Ort sehr schnell verschärft.

    2. War der zuständige Hausmeister wegen des Müllproblems einmal selbst auf die Verursacher zugegangen und wenn ja, mit welchem Erfolg?

    Antwort: Die Hausmeister sind in der Vergangenheit bereits mehrfach auf die Bewohner der Nußdorferstraße zugegangen und haben diese zum Aufräumen aufgefordert. Es gab zudem bereits Aufräumaktionen in der Vergangenheit. Dies hat jedoch langfristig zu keinem Erfolg geführt.

    3. Welche Versuche hat die Stadt vor dem Einsatz des Werkhofs am 16.04.2026 unternommen, um das Müllproblem zu beseitigen? (Bereitstellung von Containern, Aufforderungen an die Verursacher usw.)

    Antwort: Seitens des Werkhofes wurden in diesem Zusammenhang keine weitergehenden Maßnahmen ergriffen. Der Beitrag beschränkte sich darauf, den Müll entlang der Straße zu beseitigen, um das Erscheinungsbild zumindest etwas zu verbessern. Für die Pflege und Betreuung der Gebäude ist der Werkhof nicht zuständig; die Einsätze erfolgen grundsätzlich ausschließlich auf Anforderung.

    4. Wie viele von den Personen, die den Müll verursacht haben, haben sich an der Beseitigung des Mülls durch den Werkhof am 16. April 2026 beteiligt?

    Antwort: 4 bis 5 Personen haben sich beteiligt.

    5.

    a) Wie viele Arbeiter wurden am 16. April zur Beseitigung des Mülls eingesetzt?

    b) Wie lange dauerte der Einsatz?

    c) Welche weiteren städtischen Mitarbeiter waren mit welchen Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Beseitigung des Mülls beschäftigt (Hausmeister, „Integrationshelfer“, Verwaltung usw.)?

    d) Welche Menge an Müll (z. B. Anzahl Container) wurde abgeholt?

    e) Welche Kosten sind durch die Müllbeseitigung insgesamt (ungefähr) entstanden und wer kommt für diese Kosten auf?

    Antwort: Am betreffenden Tag war der Betriebshof mit vier Mitarbeitern im Einsatz, und zwar von 07:00 Uhr morgens bis 12:00 Uhr mittags. Zusätzlich war ein Hausmeister aus dem Gebäudemanagement sowie der zuständige Hausmeister der Gebäude vor Ort. Man kümmerte sich dabei hauptsächlich darum, dass das zu entsorgende Material korrekt den jeweiligen Containern zugeführt wurde. Die eigentliche Arbeit, das Sortieren und das Herbeiholen der Materialien, wurde überwiegend von den Bewohnerinnen und Bewohnern selbst übernommen. Insgesamt konnten auf diese Weise zwei Abrollbehälter mit Sperrmüll, ein Abrollbehälter mit Altmetall sowie ein Container mit Altholz fachgerecht entsorgt werden. Die Kosten, die dem Betriebshof für diese Maßnahme entstanden sind, beliefen sich auf rund 1.500 Euro. Ob die Kosten umgelegt werden können, kann der Betriebshof nicht sagen, da der Aufwand dem in Rechnung gestellt wird, der beauftragt hat.

    6. Welche Anreize oder Bestrafungen stehen der Stadt zur Verfügung, um zukünftig weitere Vermüllung durch die Bewohner zu unterbinden? Welche Maßnahmen davon ergreift die Stadt?

    Antwort: Mögliche Sanktionen wären beispielsweise Bußgelder. Dazu muss jedoch ein Verursacher feststellbar sein. Dies ist im vorliegenden Fall äußerst schwierig, da es viele Bewohner in der Nußdorferstraße gibt. Zudem ist es schwierig ein solches Zwangsgeld zu vollstrecken, sofern die finanziellen Möglichkeiten nicht gegeben sind. Die Möglichkeit wird aber natürlich, sofern ein tatsächlicher Verursacher feststellbar ist, konsequent durchgesetzt.

    7. Mit welchen Konsequenzen muss ein deutscher Mieter rechnen, der in einer kommunalen Wohnung lebt und seinen Sperrmüll auf Flächen neben dem Haus entsorgt?

    Antwort: Sofern der Verursacher eindeutig feststellbar ist, wird dieser aufgefordert den Sperrmüll zu beseitigen und ggf. wird ein Bußgeld verhängt. Es wird -selbstredend- nicht zwischen deutschem und ausländischem Bewohner unterschieden.

    8. Da die Bewohner kein Einkommen haben und nur geringe Leistungen vom Staat erhalten, können sie die Gegenstände, die sich dort als Müll angesammelt haben, nicht selbst gekauft haben. Hat die Stadt eine Erklärung dafür, woher die Bewohner die Gegenstände bezogen haben?

    Antwort: Hierzu kann keine Auskunft gegeben werden. Da es allerdings auch in diversen sozialen Medien Möbel zu günstigen Konditionen oder zu verschenken gibt, ist dies am wahrscheinlichsten.

    9. Welche weiteren Beanstandungen gibt es neben der Müllproblematik noch vonseiten der Anwohnerschaft bezüglich der Bewohner des Migrantenheims (Lärm, Sachbeschädigung usw.)?

    Antwort: Es gab und gibt bisher keine Sachbeschädigungen, auch Beschwerden hinsichtlich Lärm sind bisher lediglich vereinzelt aufgetreten und wurden durch die Hausmeister konsequent angesprochen und unterbunden.

    10. Welche Maßnahmen ergreift die Stadt, dass Probleme wie Vermüllung, Lärm oder Sachbeschädigung nicht auch beim neuen Migrantenheim in der Turmgasse entstehen werden?

    Antwort: Es wird (wie bei den anderen AU-Unterkünften) Präsenz durch die Hausmeister gezeigt, somit soll illegale Müllentsorgung vorgebeugt werden.

    [Die schriftlichen Antworten wurden unverändert übernommen.]

    Als Ergänzung zur Antwort auf Frage Nr. 9 zitiere ich aus der Niederschrift zur Gemeinderatssitzung am 15.04.2026:

    Stadtrat Peters möchte weiterhin wissen, ob es neben der Müllproblematik noch weitere Beanstandungen von der Anwohnerschaft [gibt], wie zum Beispiel Lärm und Sachbeschädigungen.

    Oberbürgermeister Zeitler bejaht das und merkt an, dass die Landespolizei Streife fahre.

  • Verordneter Leerstand

    Verordneter Leerstand

    Gemeinderatssitzung vom 15.04.2026

    Wenn es nach dem Immobilienunternehmen WILMA geht, stünde an der Stelle der heutigen Friedhofsgärtnerei bald ein extrem verdichteter Wohnhäuserkomplex mit bis zu fünf Stockwerken.

    Der Gemeinderat ermöglicht leider eine Wohnbebauung an dieser Stelle, wo bislang Grünfläche ausgewiesen ist und die Gärtnerei gewerkelt hat. Die Aufstellung eines Bebauungsplans wurde bereits beschlossen (wobei die Wohnungsdichte noch nicht feststeht). Als Grund für die Verschandelung wird wieder der Mangel an „bezahlbarem Wohnraum“ angeführt. Im Gegenzug für die Umwidmung der Fläche verlangt die Stadt, dass 30 Prozent der geschaffenen Wohnungen 30 Jahre lang zu einem vergünstigten Mietpreis an Bedürftige vermietet wird.

    Im Gegensatz zu einer Baugenossenschaft will WILMA die Wohnungen aber nicht halten und vermieten, sondern gleich weiterverkaufen. Wie soll das gehen?

    Nun, dafür wurde jetzt eigens ein städtebaulicher Vertrag geschlossen: Diejenigen Wohnungen, die unter die Mietpreisbindung fallen, bekommen einen Eintrag ins Grundbuch, so dass die Verpflichtung zur billigen Vermietung an Bedürftige auf den Käufer der Wohnung übergeht. Die Grundbuchbelastung mindert den Wert dieser Wohnungen natürlich erheblich. Um beim Gewinn keine Abstriche machen zu müssen, verschärfte WILMA daraufhin ihren ersten Entwurf für das Bauvorhaben noch einmal kräftig: noch höher, noch enger, noch mehr Wohnfläche rausquetschen!

    Wer auch immer später eine dieser belasteten Wohnungen als Anlageobjekt kauft, könnte damit schwer auf die Nase fallen. Was aus dem Grundbucheintrag nicht gleich ersichtlich ist: Die Wohnung muss leer stehen bleiben, wenn sich kein bedürftiger Mieter findet. Auch eine Eigennutzung ist ausgeschlossen! Statt einer kleineren Miete, bekommt der Eigentümer dann gar keine mehr. Die Wohnung wird unverkäuflich, Instandhaltungskosten fallen weiter an.

    Meine schriftliche Anfrage zum städtebaulichen Vertrag

    1) Unter § 5 Absatz 5 steht:

    „Die der Mietpreisbindung nach Absatz 2 und 3 unterliegenden Wohnungen dürfen nur an Personen mit gültigem und für die jeweilige Wohnung passenden Wohnberechtigungsschein vermietet werden.“

    Muss die Wohnung leer stehen bleiben, wenn weder die Stadt noch der Eigentümer einen Mieter mit passendem Wohnberechtigungsschein findet?

    Antwort: Ja , da eine Zweckbestimmung vorliegt.

    2) Unter § 5 Absatz 6 steht:

    „Die Stadt ist berechtigt, innerhalb von sechs Wochen nach schriftlicher Mitteilung der Bezugsfertigkeit und Anzeige der Vermietungsabsicht, einen Vorschlag von bis zu 5 möglichen wohnberechtigten Mieterhaushalten vorzuschlagen. Erfolgt innerhalb dieser Frist kein Vorschlag oder kommt innerhalb dieser Zeit kein Mietvertragsabschluss zustande, ist der Vorhabenträger berechtigt, die jeweilige Wohnung an eine andere Person zu vermieten. Die Quote zum preisgedämpften Mietwohnungsbau (Mietpreisbindung) bleibt zu erfüllen.“

    Ist durch den städtebaulichen Vertrag eine Eigennutzung der Wohnung durch den Eigentümer ausgeschlossen?

    Antwort: Ja, da die Mietpreisbindung und die Dauer selbiger ist durch den Städtebaulichen Vertrag gesichert und über eine Grundbuchrechtliche Sicherung.

    [Die schriftlichen Antworten wurden unverändert übernommen.]

    Wenn also in naher Zukunft die AfD an der Regierung beteiligt sein wird und sich die Wohnungsnot kurz darauf in ein Überangebot an Wohnungen verwandelt (Stichwort Remigration), könnte es sein, dass sich von den wenigen verbleibenden Bedürftigen mit Wohnberechtigungsschein keiner mehr für dieses Wohnsilo interessiert. Dann steht auf dem ehemaligen Grünstreifen neben dem Friedhof ein großes Wohnhausgrab.

  • Überlinger Schweigekartell II

    Überlinger Schweigekartell II

    Gemeinderatssitzung vom 15.04.2026

    Die Polynesier haben die religiöse Vorstellung, dass bestimmte Dinge streng gemieden werden müssten, da sie gefährliche Kräfte besäßen. Diese nennen sie „tapu“ und daher stammt unser Begriff Tabu. Im Gemeinderat machte ich Bekanntschaft mit einem solchen Ding, an dessen gefährliche Kräfte die anderen Stadträte glauben. Ersichtlich wurde das dadurch, dass ich mich letztens gegen Ende der Sitzung unter dem Punkt Anfragen an diesem Tabu kräftig, aber sachlich vergriff. Die Reaktion der lieben Kollegen bestand in äußerst erregten Empörungswellen, die jeweils in lautes Gelächter übergingen. Der Leser wird das kaum nachvollziehen können, wenn ich es im Folgenden wiedergebe, aber ich versichere: Der Saal tobte und nicht wenige Kollegen sind im Anschluss daran zornig von dannen gezogen. Was war es, das sie dermaßen aufregte? Nun, ich stellte Fragen wie diese:

    • Ist es richtig, dass in der Anschlussunterbringung in der Nußdorfer Straße Menschen leben, die bereits die Erstaufnahme des Landes und die vorläufige Unterbringung des Kreises durchlaufen haben und somit schon viele Monate oder Jahre in Deutschland leben?
    • Wann hat der zuständige Hausmeister die Müllberge beim Migrantenheim entdeckt und dem Gebäudemanagement gemeldet?
    • Was hat die Stadt seit der letzten Sitzung mit dem Hinweis von Stadtrat Andreas Liebich unternommen, um den Müll zu beseitigen?
    • Gibt es neben der Müllproblematik noch weitere Beanstandungen von der Anwohnerschaft, z. B. wegen Lärm oder Sachbeschädigungen?
    • Welche Maßnahmen ergreift die Stadt, dass nicht auch das neue Migrantenheim in der Turmgasse vermüllt wird?

    Oberbürgermeister Jan Zeitler gab darauf überwiegend schnippische Antworten wie „klären wir auf“ oder „weiß ich nicht“ (anstatt die Frage an den zuständigen Bereichsleiter weiterzugeben). Folgende Frage konnte ich gar nicht zu Ende stellen, weil der gesamte Gemeinderat schon beim Komma nicht mehr zu halten war und mich Herr Zeitler unterbrach:

    • Mit welchen Konsequenzen müsste ein deutscher Mieter rechnen, der … [in einer kommunalen Wohnung lebt und seinen Sperrmüll im Garten entsorgt?]

    (Ich habe meine Fragen inzwischen nochmal schriftlich eingereicht und werde die Antworten auf meinem Blog zugänglich machen, sobald sie mir vorliegen.)

    Für mich war die Reaktion zugleich erschreckend und faszinierend. Erschreckend deshalb, weil ich eine Vorstellung davon bekam, wie es sich wohl vor etwa 600 Jahren für Jan Hus angefühlt haben mag. Vermutlich hätte ich meine Fragen niemals durchgezogen, wenn ich mir nicht sicher gewesen wäre, dass heutzutage der Scheiterhaufen nicht mehr zum Einsatz kommt. Faszination rang mir die Gruppendynamik ab, die ich auch schon einmal 2024 in einem Ausschuss erlebt hatte.

    Man könnte auf die Idee kommen, dass das Migrantenthema als solches tabu wäre, aber das ist falsch. Tatsächlich können sich die Stadträte ganz normal, offen und unaufgeregt über die von den Migranten verursachten Probleme unterhalten. Der Tabubruch besteht vielmehr darin, das Thema an die Öffentlichkeit zu ziehen. Das war schon bei der vorangegangenen Sitzung erkennbar, als sich Kollege Liebich arglos erkundigt hatte, was man gegen die „mülldeponiemäßigen“ Außenanlagen des Asylantenheims zu tun gedenke. Das kam erkennbar unangenehm an (Wie kann er bloß so was sagen, weiß er denn nicht…?!?) und wurde geschwind abgetan mit „keine Sorge, haben alles im Griff, kennen das Problem, kümmern uns drum“.

    Müllberge im Garten
    Der unschöne Blick von der Straße auf den „Müllpark“ des Migrantenheims führte zu Ärger in der Anwohnerschaft.

    So warf mir auch eine Stadträtin der Grünen beim Hinausgehen verbittert vor, dass ich die Fragen nur deshalb gestellt hätte, um die Problematik vor dem noch anwesenden Redakteur der Tagespresse anzusprechen. Nun betrachte ich die Lokalzeitung zwar eher als Mitglied des Schweigekartells, doch mit der vermuteten Absicht, die Problematik mit meinen Anfragen an die Öffentlichkeit zu bringen, liegt die Kollegin vollkommen richtig. Genau dafür hatte ich 2024 als Stadtrat kandidiert: Das Schweigen durchbrechen!

    Damit stellt sich die zentrale Frage: Warum verheimlichen die Stadträte die Problematik ihren Bürgern, die ihnen doch vertrauen, von denen sie gewählt wurden und deren Wohl zu fördern sie gelobt haben? Wieso ist für sie die Veröffentlichung tabu?

    Ich vermute, wenn man einen der Kollegen fragen würde, bekäme man eine Antwort in der Richtung: Das Verschweigen sei ein verantwortungsvoller Umgang mit dieser Information, denn die Bürger könnten mit dem Wissen nicht richtig umgehen: Es würde womöglich zu Ausländerfeindlichkeit führen und birgt die Gefahr, dass sich das Geschehen der NS-Zeit wiederholt.

    Für diese Vermutung gibt es einen deutlichen Hinweis: Diesmal von einem Stadtrat der CDU, der zum Abschied zu mir gewandt „Grüße an den Führer“ ausrichten ließ und damit für Gelächter sorgte. Ich denke, das kommt der Erklärung des Tabus sehr nahe. (Auch ein Vorfall aus dem letzten Jahr bestätigt die Vermutung). Es ist das, was Prof. Schmidt-Denter in seiner Forschung zur Holocaust-Education herausgefunden hatte, worüber ich kürzlich schrieb: Seit Generationen werden die Deutschen in ihrer Jugend durch eine falsch verstandene Aufarbeitung der NS-Zeit gemeinschaftsschädlich konditioniert. Es ist der Psycho-Hack, der so vielen von uns eingepflanzt wurde und meist nur sehr schwer reflektiert werden kann. Hierbei wird das pseudoreligiöse „Ding, das gefährliche Kräfte besitzt“ etabliert und politisch unter anderem dahingehend instrumentalisiert, den Menschen hysterisch gegen jegliche Kritik an der Migration zu machen.

    Mit fatalen Folgen. Die häufige Vermüllung von Migrantenheimen ist direkt wahrnehmbar und ruft daher bei den Bürgern leichter Aufsehen hervor, sie ist aber tatsächlich das geringste Problem von allen. Die Masseneinwanderung ist vielmehr die Mutter aller Krisen. Sie lässt die Gewaltverbrechen und Vergewaltigungen gemäß Kriminalitätsstatistik stark ansteigen und Phänomene wie Mafia- und Clankriminalität aufkommen. Sie ist die Ursache der nachfragebedingten Wohnungsnot in Deutschland. Das Bildungssystem leidet darunter, unter anderem weil die Schüler zu großen Teilen die deutsche Sprache nicht beherrschen. Das Sozial- und Gesundheitssystem wird überlastet, weil viel mehr Bedürftige und Kranke versorgt werden müssen. Schließlich kommt es auch zu demographischen Verwerfungen: Die Überfremdung führt zu (unsolidarischen) Parallelgesellschaften, welche sich in Krisenzeiten Verteilungskämpfe liefern werden. In der Politik wird es nicht mehr um die Frage des Gemeinwohls gehen, sondern um die Partikularinteressen der ethnisch-fragmentierten Gesellschaft. Und sobald die Muslime auf einen hinreichenden Anteil in der Bevölkerung angewachsen sind, droht die Islamisierung und damit das Ende der säkularen, freiheitlichen Ordnung.

    Die Altparteien rechtfertigen die Masseneinwanderung gerne damit, dass sie dem „Fachkräftemangel“ abhelfe. Doch das Gegenteil ist wahr: In Summe konsumieren die Migranten in Deutschland weitaus mehr Leistungen von Facharbeitern, als sie selbst leisten. Denn jeder Migrant benötigt Lebensmittel, Obdach, Kleidung, ärztliche Versorgung usw. Für diese Versorgung wird die Leistung von Fachkräften benötigt, wie hier im Bild von den Handwerkern, die das neue Migrantenheim in der Turmgasse errichten anstatt beispielsweise ein dringend benötigtes Pflegeheim für unsere Alten. Aufgrund der vergleichsweise geringen Wertschöpfung und hohen Sozialhilfebedürftigkeit geben die Migranten weniger zurück, als sie in Anspruch nehmen. Die für uns Deutsche verfügbare Fachkräfteleistung wird also durch die Massenmigration nicht erhöht, sondern noch weiter verknappt.

    Überall, wo diese Entwicklungen registriert werden, in der Polizei und Justiz, im Sozial- und Arbeitsamt, in den Schulen und bei den Krankenkassen, überall sitzen konditionierte Deutsche mit ihrem Tabu und meinen, sie dürften darüber nicht öffentlich reden. Dieses Tabu richtet enormen Schaden an und raubt uns unsere Zukunft. Wie lässt es sich bloß überwinden?

    Ich allein erreiche in dieser Hinsicht die anderen Stadträte leider nicht. Im Gegenteil: Der Gemeinderat hat sich durch den geschilderten Vorfall sogar noch in seinem Tabu versichert. Indem ich zum Außenseiter gemacht wurde (eine Form der sozialen Bestrafung), wurden alle Beteiligten noch einmal darin bekräftigt, bloß die Finger davon zu lassen. Um diesem Tabu entgegen zu wirken, wäre es dagegen erforderlich, dass man wiederholt erlebt, wie ein vermeintlich tabuisiertes Verhalten folgenlos bleibt. Mit der jetzigen Zusammensetzung des Gemeinderats ist das auf absehbare Zeit leider nicht vorstellbar. Gelingen wird das erst mit einer hinreichend großen AfD-Fraktion.

  • AfD, quo vadis?

    AfD, quo vadis?

    Erster Lauf

    In Deutschland begehen Islamisten weitere Terroranschläge und die Gewaltkriminalität von Migranten nimmt nicht ab. Die Bevölkerung ist aufgebracht, die Politik steht unter Handlungszwang. Die AfD-Opposition macht Druck, dass die Überwachung ausgebaut wird. Die letzten Stimmen für den uneingeschränkten Erhalt der Freiheitsrechte verstummen. Die Regierungen der Länder beschließen eine nach der anderen schärfere Sicherheitsgesetze: Nach Vorbild des heutigen bayerischen Polizeiaufgabengesetzes können die Behörden fortan mit Trojanern die elektronischen Geräte der Bürger überwachen und online durchsuchen sowie auf bloße Gefahrenvermutung hin unbefristete Festnahmen vornehmen. Als nächstes wird die Videoüberwachung in den Städten und auf den Verkehrswegen eingerichtet. Schließlich wird Palantir eingeführt und der gesamte Datenverkehr der Bürger und die Videoüberwachung des öffentlichen Raumes in Echtzeit erfasst. Die künstliche Intelligenz (KI) macht auf alle Personen aufmerksam, deren Verhalten aus Sicht der KI auf Terror oder kriminelles Verhalten hindeutet.

    Die Maßnahmen sind erfolgreich: Gefährder werden frühzeitig erkannt und inhaftiert, die Aufklärungsquote der Kriminalität steigt auf über 98 Prozent und aufgrund der guten Beweislage führen schnelle Gerichtsprozesse zu einem fast vollständigen Rückgang der Kriminalität. Alle Terrorabsichten werden im Vorhinein erkannt und vereitelt. Die Bürger fühlen sich wieder sicher, wenngleich auch ein Unbehagen bleibt, weil der neue Frieden nicht mehr auf gesellschaftlicher Solidarität basiert, sondern durch Repression zustande kommt.

    Der Slogan Multikulti geht doch! macht die Runde. Größere Einwandererkontingente aus Afrika und Nahost werden laufend sowohl aus humanitären Gründen als auch zur alternativlosen Gewinnung von „Fachkräften“ aufgenommen. Kritische Stimmen gegen die weitere Masseneinwanderung werden zeitnah identifiziert und wegen Hasskriminalität abgeurteilt. Die schrumpfende Minderheit der ethnischen Deutschen verliert sich irgendwann im Nichts. Mit ihr schwindet das Volkseinkommen mangels Leistungsträger, der Wohlfahrtsstaat kann nicht gehalten werden, breite Schichten verarmen. Dank des ausgebauten Sicherheitsapparats kommt es dabei nicht zu Unruhen: Protest kann sich nicht organisieren, weil die Rädelsführer frühzeitig erkannt und festgenommen werden. Spontane Aufstände werden dank der Videoüberwachung sofort lokalisiert und im Keim erstickt. Die kleine, reiche Gruppe der Leistungselite kann davon unbekümmert und gut geschützt leben.

    Zweiter Lauf

    In Deutschland begehen Islamisten weitere Terroranschläge und die Gewaltkriminalität von Migranten nimmt nicht ab. Die Bevölkerung ist aufgebracht, die Politik steht unter Handlungszwang. Die AfD-Opposition macht Druck, dass die Freiheitsrechte unangetastet bleiben. Sie wirbt bei den Wählern dafür, die verloren gegangene Sicherheit durch Remigration wiederherzustellen. Die Regierungen der Länder trauen sich nicht, die Sicherheitsgesetze weiter zu verschärfen, um nicht noch mehr freiheitsliebende Wähler an die AfD zu verlieren. Mangels Überwachungsbefugnissen können die Gefährder nicht frühzeitig identifiziert und die Aufklärungsquote der Kriminalität nicht gesteigert werden. Der Slogan Multikulti geht nicht! macht die Runde.

    Schließlich lenkt die Regierung nach dänischem Vorbild ein, stoppt die Ersetzungsmigration und setzt ein Rückführungsprogramm auf, um der Opposition den Wind aus den Segeln zu nehmen. Illegale Einwanderer werden zeitnah abgeschoben. Einbürgerungen werden beendet und Asylanten nach und nach in ihre Heimatländer zurückgeführt, sobald dort wieder hinreichend sichere Verhältnisse herrschen.

    Die Terroranschläge versiegen in kürzester Zeit und die Gewaltkriminalität geht immer mehr zurück. Die stark abnehmende Zahl an Sozialhilfeempfängern und der starke Rückgang an Straf- und Asylrechtsprozessen entlasten den Staat und federn die demografisch bedingte Altersarmut ab. Ein großes Angebot an freigewordenem Wohnraum beendet die Wohnungsnot. Die Deutschen schöpfen wieder Zuversicht und ein Babyboom setzt ein. Der Schulunterricht leidet nicht mehr unter mangelnden Deutschkenntnissen und die Absolventen erreichen wieder ein hohes Bildungsniveau. Die leistungsfähigen „Fachkräfte“ nehmen zu und sichern nachhaltig die Existenz eines freien, solidarischen, friedlichen und selbstbestimmten Deutschlands.


    Die AfD-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg hat am 12. November 2025 einer Änderung des Polizeigesetzes zugestimmt, welche es der Polizei ermöglicht, die Software Gotham von Palantir einzusetzen. Damit erfolgt die Verbrechensbekämpfung mit künstlicher Intelligenz auf Basis aller zur Verfügung stehenden Daten ‒ sozusagen die Rasterfahndung auf Steroiden.

  • Überlinger Schweigekartell I

    Überlinger Schweigekartell I

    Ausschusssitzung vom 13.04.2026

    Die Stadträte im Bauausschuss sind entsetzt über die Verschandelung des Stadtbildes durch die zahlreichen großen und prominent sichtbaren „Schutzeinrichtungen zur Absperrung der Ein- und Durchfahrten“. Gemeint sind die im Volksmund liebevoll genannten Merkelpoller. Stadtrat Jörg Bohm (CDU) beantragt stellvertretend für den ganzen Ausschuss, über die Gefährdungslage informiert zu werden. Außerdem interessieren ihn mögliche Alternativen zum Schutz (Remigration hatte er dabei eher nicht im Sinn).

    Der Leiter des Ordnungsamts nimmt dazu in der Ausschusssitzung Stellung. Er meint zur „aktuellen gesellschaftlichen Entwicklung“ (wie es auch lapidar in der Sitzungsvorlage heißt) müsse er wohl nichts weiter ausführen, die Amokfahrten könne man ja den Nachrichten entnehmen. Und ja, die Terrorsperren prägten leider das Stadtbild, doch die Sicherheit habe nun einmal Vorrang.

    Oberbürgermeister Jan Zeitler, der die Sitzung vertretungsweise leitet, bedauert die abstrakte Gefährdungslage. Doch das sei nun mal die Welt, in der wir leben, und die Betonklötze erzeugten in der Öffentlichkeit ein Bewusstsein dafür.

    Den Stadträten wären aber schöne Poller lieber, beispielsweise bepflanzte Gefäße. Herr Zeitler kontert, dass sich solche Gegenstände auch leicht zu Geschossen verwandeln könnten. Für die Sperren seien genaue Statik-Berechnungen erforderlich und für schönere Varianten war weder die Zeit noch das Geld da. Schließlich mussten bereits einige Veranstaltungen geschützt werden.

    Ich melde mich schließlich auch zu Wort und stelle eine Frage an den Ordnungsamtsleiter: Worin sehen Sie persönlich eigentlich die Ursache für diese „aktuelle gesellschaftliche Entwicklung“? Da hebt er die Hände und meint, nein, das werde er nicht beantworten. Herr Zeitler bittet um Verständnis dafür, dass der Abteilungsleiter darauf nicht antwortet. Kein Problem, ich gebe diese Frage gerne an den Oberbürgermeister weiter. Doch auch Herr Zeitler meint: Keine Antwort.

    Seltsam, oder? Wenn ich gefragt hätte, worin er die Ursache für die Starkregenereignisse sehe, hätte ich garantiert eine Auskunft über den Klimawandel bekommen. Oder hätte ich nach der Ursache für das starke Wachstum unseres eifrigen Gewerbesteuerzahlers Diehl Defence gefragt, hätte ich sicherlich den „völkerrechtswidrigen Angriffskrieg Russlands“ zu hören bekommen. Nur bei der Frage, woher denn aktuell der viele Terror in Deutschland komme, stoße ich auf eisiges Schweigen von allen Seiten.

    Na ja, vielleicht wissen sie es gar nicht? Ich setze noch einen drauf. Wie der Oberbürgermeister befürworte auch ich, dass mit den Terrorsperren in der Öffentlichkeit ein Bewusstsein erzeugt wird, nur eben ein Bewusstsein für die Ursache des Terrors. Deswegen schlage ich im Ausschuss als Verschönerungsmaßnahme vor, auf die Betonpoller zwei Hände draufzumalen in Gestalt einer Merkelraute.

    Was soll ich sagen: Alle haben es verstanden. Alle wussten Bescheid. Die einzige Reaktion vom Oberbürgermeister: „Bitte keine Polemik.“

  • Denn sie können sich nicht wehren

    Denn sie können sich nicht wehren

    Gemeinderatssitzung vom 25.03.2026

    Die Bewohner des Pflegeheims St. Franziskus bekommen jeden Tag Frühstück, Mittagessen, Kaffee und Abendessen. Beim Mittagessen kann man aus zwei Menüs auswählen. Spezielle Diäten werden berücksichtigt. Zusammen mit dem Transport des Essens und dem Spülen des Geschirrs fallen dafür 16,92 Euro netto pro Bewohner und Tag an. Zu viel ‒ diesen Betrag will sich das Pflegeheim jedenfalls mittelfristig nicht mehr leisten und beabsichtigt laut Wirtschaftsplan auf Seite 14, bei der Speiseversorgung „einen wirtschaftlicheren Betrieb zu realisieren“.

    In der Tat fährt die Einrichtung nicht unerhebliche Verluste ein. Als Eigenbetrieb des Spital- und Spendfonds Überlingen gehen die Verluste des St. Franziskus zu Lasten des Stiftungsvermögens. In den letzten beiden Jahren betrug der Fehlbetrag jeweils mehr als 300 Tausend Euro. Für 2026 ist das wieder so vorgesehen und in der Mittelfristplanung bis 2029 sieht es nicht wesentlich besser aus. Klar, da muss was passieren ‒ also wird jetzt am Essen gespart.

    Mich wundert der hohe Verlust des St. Franziskus. Die Erträge des Heims speisen sich im Wesentlichen aus dem Pflegesatz, den die Pflegekasse zahlt, und dem Eigenanteil, den der Bewohner oder das Sozialamt zahlt. Im St. Franziskus sind die Kosten höher als Pflegesatz und Eigenanteil zusammen. Wie kommt das? Lässt man den Bewohnern einen so hohen Luxus angedeihen? (Das kann ich zumindest beim Essen nicht erkennen.) Oder wirtschaftet die Verwaltung so ineffizient? Die Antwort auf die Frage nach der Verlustursache gibt der Wirtschaftsplan auf Seite 13: Die Auskömmlichkeit der Pflegesätze sei nicht gegeben. Mit anderen Worten wird die Ursache darin gesehen, dass die Pflegekasse weniger zahlt, als sie sollte. Offenbar sieht man die Kosten schon weitgehend optimiert und kaum weiteren Spielraum für Senkungen, gleichwohl werden sie nicht vollumfänglich von der Pflegekasse übernommen.

    In der Stiftungsratssitzung kommt mir Kollege Hornstein mit seiner Frage zuvor: „Wie laufen denn solche Pflegesatzverhandlungen ab?“ Betriebsleiter Christian Glage gibt uns einen Einblick: Man unterhalte sich da über die einzelnen Kostenarten. Das Pflegeheim legt beispielsweise die voraussichtlichen Kosten der Speiseversorgung im kommenden Jahr dar und die Pflegekasse legt ein Ranking dieser Kostenart bei anderen Pflegeheimen daneben. Wenn sich dann zeigt, dass die Essenskosten beim St. Franziskus überdurchschnittlich hoch sind, nimmt die Pflegekasse einen Abschlag vor, den sie nicht zahlt. Neben den Speisekosten seien beim St. Franziskus vor allem die Energiekosten problematisch, ansonsten befinde man sich bei den meisten Kostenarten eher im Durchschnitt. Verhandlungen über vergangene Kosten, die nicht gedeckt werden konnten, werden übrigens gar nicht erst geführt. Wenn beispielsweise der Strompreis unerwartet stark angestiegen ist, bleibt der Pflegebetrieb einfach auf den Kosten sitzen. Sollte das Pflegeheim mit dem dermaßen diktierten Pflegesatz nicht einverstanden sein, könne es nach der Verhandlung zu einer Schiedsstelle gehen, aber das ziehe sich endlos hin und der Erfolg sei fraglich. Herr Glage ergänzt noch: Früher war das anders, da bekam man das, was man an Kosten hatte.

    Das Prinzip dieses Mechanismus ist klar: Es ist eine Kostensenkungsspirale. Wer über den Durchschnittskosten liegt, zahlt drauf und wird schauen, wo er sparen kann. Durch die Sparmaßnahme wird wiederum der Durchschnitt gedrückt. Die Leidtragenden dieses Wettbewerbs nach unten sind die Pflegefälle, denen immer mehr genommen wird. Gibt es so was eigentlich auch bei den Asylheimen? Oder ist es da nicht so, dass sogar Luxushotels kein Problem sind? Wie kommt es, dass wir jenen immer mehr nehmen, die unser Land aufgebaut und den Wohlstand geschaffen haben, von dem wir heute zehren? Und dass wir es anderen zukommen lassen, denen wir nichts zu verdanken haben?

    Das Pflegeheim St. Franziskus hat als jahrhundertealtes Kulturdenkmal überdurchschnittlich hohe Energiekosten und kann nicht mit den Kosten eines modernen Pflegeheims mit hohem Energiestandard mithalten (welches seine vergleichsweise hohen Investitionskosten durchaus geltend machen darf). Die Pflegekasse zahlt folglich nicht die gesamten Energiekosten und der Spital- und Spendfonds darf am Ende dafür aufkommen. Das sehe ich nicht ein! Die Pflege gehört zur Daseinsvorsorge des Staates, weil sie für ein menschenwürdiges Dasein unumgänglich ist. Dafür zahlen wir Steuern. Der Staat kann diese Aufgabe an private oder gemeinnützige Pflegeheime delegieren, aber er kann die Kosten dafür nicht unsere Stiftung tragen lassen.

    Es ist eine gute Sache, dass der gemeinnützige Spital- und Spendfonds keine Gewinnerzielungsabsicht hat und sich daher ganz der „Versorgung armer, kranker und alter Einwohner“ widmen kann, wie es sein Satzungszweck ist. Seine Erträge aus den Wäldern, Äckern und anderen Immobilien müssten genutzt werden, um den Pflegefällen ein würdigeres Dasein zu ermöglichen, als es die staatliche Leistungsdrosselung zulassen würde, beispielsweise bei der Speisung. Doch stattdessen verwendet die Stiftung jetzt ihr Vermögen für die Übernahme von Kosten, die der Staat zahlen müsste, während die Regierung das auf diese Weise eingesparte Geld wiederum in Rüstung, Entwicklungshilfe und andere fragwürdige Zwecke steckt. Das widerspricht dem Stiftungszweck!

    Ich habe im Stiftungsrat vorgeschlagen, Herrn Glage für die kommenden Pflegesatzverhandlungen eine stärkere Verhandlungsposition zu verschaffen: Wir sollten beschließen, dass wir auskömmliche Pflegesätze erwarten. Wir wollen keinen Gewinn, aber es dürfen auch keine Verluste mehr entstehen, ansonsten kann der Staat die Pflege gerne selbst übernehmen und schauen, wie er es besser hinbekommt. Unsere Stiftung bettelt nicht darum, ein Pflegeheim betreiben zu dürfen!

    Ich kam damit nicht durch. Die anderen Mitglieder des Stiftungsrats beugten sich dem System, anstatt unseren längeren Hebel in Anbetracht des Pflegenotstands zu nutzen. Der Wirtschaftsplan wurde beschlossen einschließlich der darin enthaltenen Absichten, weiterhin die nicht gedeckten Kosten zu tragen und dafür am Essen der Bewohner zu sparen.

    Nachträgliche Gedanken

    Vermutlich hatte der Stiftungsrat recht, dass er dem Wirtschaftsplan zugestimmt hat. Der Pflegenotstand ist für uns kein längerer Hebel, sondern gar kein Hebel, denn der Staat zeigt ja gerade, dass ihn zehntausende fehlende Pflegeplätze nicht weiter kümmern. Er hat sein Versorgungsversprechen für Pflegebedürftige quasi aufgekündigt. Die Regierung verwendet statt dessen die verfügbaren Mittel für die Vorbereitung eines Krieges, für die Ansiedlung und Versorgung von Millionen Migranten oder für vermeintliche Fahrradwege in Peru. Damit kehren in Deutschland jene Zustände zurück, die vor Jahrhunderten zur Gründung des Spital- und Spendfonds geführt hatten: Eine fehlende öffentliche Daseinsvorsorge für Alte und Kranke. Zukünftig müssen das also wieder private mildtätige Stiftungen übernehmen, so gut es eben geht. Es wäre schön gewesen, wenn das jemand von den Befürwortern des Wirtschaftsplans in der Sitzung des Stiftungsrats so klar und deutlich ausgesprochen hätte ‒ wenn denn jemand tatsächlich so weit gedacht hat.

  • Mörderischer Killbach

    Mörderischer Killbach

    Ausschusssitzung vom 23.03.2026

    Der unscheinbare Überlinger Killbach könnte seinem gefährlichen Namen jederzeit beängstigend gerecht werden: Im Falle eines außergewöhnlichen Starkregens ‒ ein sehr seltenes Ereignis, zu dem es nicht unbedingt kommen muss ‒ würde sich das Wasser an einem lokalen Tiefpunkt unterhalb der Umgehungsstraße B31n stauen, bevor es langsam weiter über den Spetzgarter Tobel und durch Goldbach in den Bodensee abfließt. In diesem Tiefpunkt liegt die Todesgefahr, denn hier befindet sich das Überlinger Tierheim, welches bei einem entsprechenden Platzregen vollständig überflutet werden würde. Das wurde bei der Präsentation einer Studie zum Starkregenrisiko-Management auf Seite 4 in der letzten Sitzung des Bauausschusses klar und deutlich gesagt.

    Die im Heim untergebrachten Tiere hätten keine Überlebenschance. Zuerst wären die im Untergeschoss lebenden Katzen und weitere Kleintiere dran und danach, wenn das Wasser weiter steigt, die Hunde im Obergeschoss.

    Und wer wäre an der Tragödie schuld? Auch hierzu trifft die Stadtverwaltung in ihrer Präsentation eine klare Aussage: Der Schutz des Tierheims falle unter § 5 Absatz 2 Wasserhaushaltsgesetz:

    Jede Person, die durch Hochwasser betroffen sein kann, ist im Rahmen des ihr Möglichen und Zumutbaren verpflichtet, geeignete Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor nachteiligen Hochwasserfolgen und zur Schadensminderung zu treffen, insbesondere die Nutzung von Grundstücken den möglichen nachteiligen Folgen für Mensch, Umwelt oder Sachwerte durch Hochwasser anzupassen.

    Die Verantwortung, dass die Tiere nicht ertrinken, liegt also beim Tierschutzverein Überlingen und Umgebung e.V., der das Tierheim seit 1968 betreibt. Der gemeinnützige Verein finanziert sich über private Spenden. Die Stadt hatte das Grundstück damals zur Verfügung gestellt, ganz weit draußen, wo das Gebell niemanden stört. Sie zahlt auch jährlich eine Fundtierpauschale: 2025 wurden knapp 46 Tausend Euro dafür überwiesen, dass der Verein die Fundtiere in Überlingen versorgt ‒ ein Geschäft, bei dem der Verein noch draufzahlt. Eine Vorsorge gegen Überflutung, sofern überhaupt möglich, liegt damit außerhalb der finanziellen Möglichkeiten des Vereins. Aber das kümmert die Stadt nicht. Sie befand es nicht einmal für nötig, den Tierschutzverein über die festgestellte Gefahr eines außergewöhnlichen Starkregens zu informieren.

    Ich dachte, ich schreibe beizeiten darüber. Dann ist der Schock nicht so groß, wenn man in ein paar Jahren von 60 ertrunkenen Tieren in der Zeitung liest, und davon, dass mit so einem Starkregen ja nicht zu rechnen war und wohl niemand geahnt hätte, dass dabei das ganze Tierheim überflutet werden würde.

  • Die Krux mit der Transferleistung

    Die Krux mit der Transferleistung

    Ich habe Post von zwei Schülerinnen des Droste-Hülshoff-Gymnasiums in Meersburg erhalten:

    Sehr geehrter Herr Peters,

    Im Rahmen einer von einer Klassenkameradin und mir verfassten Seminararbeit für den Seminarkurs des Droste-Hülshoff-Gymnasiums in Meersburg über die Aufarbeitung der NS-Zeit am Bodensee, würden wir ihnen gerne ein paar Fragen stellen, um ein vielfältiges Meinungsbild abbilden zu können. In dem Interview soll es darum gehen, ob die NS-Zeit, welche auch den Bodenseekreis prägte (bspw. die Rüstungsindustrie durch Unternehmen wie die ZF und Maybach) entsprechen angemessen aufgearbeitet wurde und welche Maßnahmen zur Aufarbeitung sinnvoll sind. Da die aktuell von der Bundesregierung ausgeübte Erinnerungskultur von ihrer Partei des öfteren kritisiert wurde, wollten wir sie nach ihrer Meinung befragen. Wie stehen Sie zur Einschätzung Ihrer Parteikollegen und zur aktuellen Erinnerungskultur? Haben Sie sich schon einmal mit der NS Zeit am Bodensee verfasst? Gibt es Maßnahmen, die Sie für sinnvoll halten würden und wieso?

    Wir würden uns sehr über eine Antwort freuen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ob die NS-Zeit angemessen aufgearbeitet wurde und welche Maßnahmen sinnvoll sind? Um diese Frage zu beantworten, muss man sich erst einmal im Klaren darüber sein, was überhaupt mit einer Aufarbeitung bezweckt wird. Woran lässt sich also erkennen, ob eine Aufarbeitung „angemessen“ oder besser: erfolgreich ist und ihren Zweck erfüllt? Vielleicht können wir uns darauf verständigen, dass der Zweck einer Aufarbeitung darin besteht, das Geschehene zu verstehen und eine Wiederholung zu verhindern. Konkretes Ziel der Aufarbeitung wäre aus meiner Sicht, anhand des historischen Falls der NS-Zeit den Menschen den Wert von Freiheit, Recht und Frieden zu vermitteln und bei ihnen eine Sensibilität für totalitäre Entwicklungen auszubilden.

    Mit diesem Verständnis sind wir in der Lage, die Frage nach dem Erfolg der bisherigen Aufarbeitung der NS-Zeit zu klären. Denn diese Aufarbeitung begleitet die Menschen schon zwei Generationen lang in Pädagogik, Medien und Kultur. Die gesamte deutsche Gesellschaft ist davon geprägt. Also schauen wir uns jetzt an, ob das damit verfolgte Ziel erreicht worden ist.

    Klar sollte sein, dass sich Geschichte nicht eins zu eins wiederholt. So wie von Schülern in der Klassenarbeit eine Transferleistung erwartet wird, also die Fähigkeit, erlerntes Wissen auf neue, unbekannte Aufgabenstellungen oder Kontexte zu übertragen, so sollte es sich auch bei der Gesellschaft zeigen, die den früheren Totalitarismus erfolgreich aufgearbeitet hat. Die Aufarbeitung müsste als gescheitert betrachtet werden, wenn sich die öffentliche Aufmerksamkeit in einer infantilen politischen Jagd auf Äußerlichkeiten wie Symbolen, Gesten und Parolen erschöpft. Prüfen wir also, ob die Gesellschaft zur Transferleistung befähigt wurde:

    Im Jahr 2020 wurden zahlreiche Freiheiten zum angeblichen Schutz der Gesundheit eingeschränkt: Die Menschen durften sich zeitweilig nicht mehr frei bewegen, versammeln und austauschen, teilweise nicht mehr ihrem Beruf nachgehen, ja nicht einmal mehr frei atmen. Frei über den eigenen Körper zu bestimmen, insbesondere das Recht auf körperliche Unversehrtheit, wurde vielen Menschen genommen: Sie wurden durch extreme soziale Härten oder im Rahmen einer „einrichtungsbezogenen Impfpflicht“ wirtschaftlich dazu erpresst, sich eine damals unzureichend getestete und heute nachweislich gesundheitsschädliche, zuweilen letale Substanz injizieren zu lassen. Eine „allgemeine Impfpflicht“ wie in Österreich kam in Deutschland nur deshalb nicht zustande, weil sich die Altparteien nicht über die Modalitäten einigen konnten. Wie haben die Deutschen auf diese totalitären Erscheinungen reagiert? Wie viele sind mitgelaufen? Wie viele haben Widerstand geleistet?

    Das Fazit fällt ernüchternd aus. Es gab durchaus deutlichen Widerstand, allen voran von den dezentral organisierten Montagsspaziergängern. Die Verantwortlichen für die Zwangsmaßnahmen wurden jedoch bis heute nicht dafür belangt und sitzen im Gegenteil noch immer an maßgeblichen Schlüsselstellen. Statt dessen wurden und werden verdiente Menschen dafür verfolgt und bestraft, dass sie ihrer Verantwortung nachkamen, wie beispielsweise Michael Ballweg (organisierte die Querdenken-Bewegung; kam unschuldig für neun Monate ins Gefängnis), Christian Dettmar (hob als Weimarer Richter den Maskenzwang in der Schule auf; wurde wegen Formfehler verurteilt und verlor sein Amt und seine Bezüge) oder mutige Ärzte (erteilten Impfunfähigkeitsbescheinigungen oder Atteste zur Maskenbefreiung; erhielten Haftstrafen und es wurde ihnen die Approbation entzogen ‒ teils von der Ärztekammer und teils von der Staatsanwaltschaft beantragt).

    Ähnlich traurig sieht es auch bei der Verteidigung des Rechts aus. Seit kurzer Zeit hat der Rat der EU begonnen, Menschen per Beschluss willkürlich zu entrechten. Dies hat schon mehrere deutsche Staatsbürger (samt ihren Angehörigen) und zuletzt den Schweizer Jacques Baud getroffen ‒ allesamt unbescholtene Menschen. Ihr Vermögen wurde jeweils eingefroren, sie dürfen kein Einkommen und keine Geschenke mehr beziehen und nicht das Land verlassen (Jacques Baud ist in Belgien festgesetzt). Der Grund für diese Entrechtung war, dass ihre Meinung den Mächtigen missfallen hat. Die Betroffenen hatten keine Straftat begangen und es gab folglich auch keinen Strafprozess gegen sie, dessen Ergebnis diese Bestrafung wäre. Auch gibt es für die Betroffenen keinen wirksamen gerichtlichen Schutz gegen ihre Entrechtung.

    Diese Praxis folgt dem Prinzip „bestrafe wenige – erziehe viele“. Wenn man solche Konsequenzen befürchten muss, ist das schon seit längerem unter Beschuss geratene Grundrecht auf freie Meinungsäußerung faktisch abgeschafft. Der Angriff auf die Rechtsstaatlichkeit von höchster Ebene der EU ist mit dem Grundgesetz völlig unvereinbar. Er erfolgt nicht heimlich, sondern vor den Augen der Öffentlichkeit. Und wie verhalten sich die Deutschen angesichts ihrer Geschichte dazu?

    Sieht es denn wenigstens mit dem Friedenswillen der Deutschen besser aus? Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) will Deutschland „kriegstüchtig“ machen, Roderich Kiesewetter (CDU) will „den Krieg nach Russland tragen“ und Bundeskanzler Merz rüstet im Hinblick auf eine Konfrontation mit Russland mit 100 Milliarden Euro auf. Die bekannte gleichförmige Presselandschaft gibt Russland die Alleinschuld am Ukrainekrieg und unterfüttert das Narrativ mit einseitiger Berichterstattung. Oder wo erfährt man, dass die NATO durch die Osterweiterung den Krieg provozierte und am Laufen hält? Wo wird man über die mächtigen Interessen im Hintergrund informiert? Alles mutet an wie ein Déjà-vu und doch ist nur von sehr wenigen ein „Nie wieder!“ zu vernehmen.

    Einer Gesellschaft, welche die Gefahren des Totalitarismus nicht im Ansatz bekämpft, droht angesichts der heutigen technischen Möglichkeiten die vollständige Unterwerfung. Edward Snowden hat uns schon 2013 verraten, dass das Internet von den US-Geheimdiensten weitgehend überwacht wird. Der Widerstand der Bevölkerung gegen die Vorratsdatenspeicherung, Chatkontrolle und digitale ID soll gerade mit der Fernandes-Kampagne oder über den Weg des Social-Media-Verbots für Kinder gebrochen werden. Auch die Totalüberwachung der physischen Welt greift immer weiter um sich: Videoüberwachung des öffentlichen und Audioüberwachung (Alexa) des privaten Raums sowie Standortverfolgung machen die Menschen vollständig gläsern. Zusammen mit künstlicher Intelligenz und Machtwerkzeugen wie Palantir wird der kleine Bürger leicht beherrschbar und die Epstein-Klasse unangreifbar.

    Zwischenfazit: Die bisherige Aufarbeitung hat ihren Zweck verfehlt, die Bevölkerung wachsam gegen Unfreiheit, Unrecht und Krieg zu machen und ein Bewusstsein für gefährliche totalitäre Tendenzen zu schaffen.

    Die bisherige Aufarbeitungsweise hat also offenbar nichts genützt. Hat sie denn wenigstens nicht geschadet?

    Die „juristische Aufarbeitung“ hat uns den fragwürdigen Strafrechtsparagraphen 130 „Volksverhetzung“ beschert, der schon allein durch seine schwammigen Begriffe wie „verharmlosen“ oder „geeignet, den öffentlichen Frieden zu stören“ gegen das Bestimmtheitsgebot des Grundgesetzes verstößt. Aber auch in seinem Wesen, die Meinungsfreiheit zu beschränken, stellt dieser Strafrechtsparagraph das Gegenteil einer erfolgreichen Aufarbeitung dar, denn aus dem Geschehenen zu lernen, hieße ja gerade, die Meinungsfreiheit nicht anzutasten! Und so verwundert es nicht, dass sich dieser Paragraph der neuen totalitären Erscheinungsform des Corona-Regimes bereits als äußerst nützlich erwies, um Kritiker des Ausnahmezustands zu kriminalisieren. Bezeichnenderweise wurden unter Bezugnahme auf den Volksverhetzungsparagraphen auch Juden am Protest gehindert. Sogar gegen Vera Sharav, welche als Jüdin den Nationalsozialismus selbst miterlebt hatte, nahm die Staatsanwaltschaft Ermittlungen wegen Volksverhetzung auf, nachdem sie bei einer Rede in Nürnberg vor der Ähnlichkeit der Coronazeit mit den Anfängen des Nationalsozialismus gewarnt hatte.

    Nicht weniger katastrophal sind die Ergebnisse der pädagogischen Aufarbeitung in der Schule. Ulrich Schmidt-Denter (Professor für Entwicklungs- und Erziehungspsychologie) untersucht in einer Studie die fatalen Folgen der praktizierten „Holocaust-Erziehung“, die bei den Schülern beispielsweise durch Gedenkstättenbesuchen, Zeitzeugenberichten und erschütterndes Filmmaterial tiefe Betroffenheit hervorruft. Die Jugendlichen erleben dabei massive psychische Belastungen wie Angst und Schrecken, Scham und Schuldgefühle, Traurigkeit und Depression. Seine Forschung ergab, dass als psycho-soziale Nebenwirkung die positive kollektive Identifikation und Verbundenheit mit Deutschland verloren geht. In der Folge leiden die Deutschen unter einem verkrampften Verhältnis zu sich selbst (emotionale Blockaden), was laut Studie andere Völker so nicht kennen.

    Verwirrte, sich selbst hassende Individuen, die sich in linksextremen Kreisen finden, veranschaulichen drastisch die pathologische Auswirkung der bisher durchgeführten Aufarbeitungsart auf den Einzelnen. Die Schwächung des Gemeinschaftsgefühls zieht sich durch die gesamte Gesellschaft und lähmt ihre Widerstandskraft im Hinblick auf existentielle Gefahren für das Fortbestehen unseres Volkes, wie sie die niedrige Geburtenrate und die Ersetzungsmigration (ein Konzept der UN) darstellen.

    Eine Änderung der Aufarbeitungspraxis ist also dringend gefordert. Welche Maßnahmen wären sinnvoll?

    Prof. Schmidt-Denter weist auf eine große Variabilität in den von den Jugendlichen erfahrenen psychischen Belastungen hin, die auf Unterschiede in der Didaktik zurückgeht. Er schlägt als Forschungsaufgabe folglich eine differentielle Wirkungsanalyse des Geschichtsunterrichts vor.

    Ein vielversprechender Ansatz für eine zielführende historische Aufarbeitung bietet die neue Website politischeverfolgung.de. Dort wird das Phänomen des Machtmissbrauchs epochenübergreifend untersucht und es werden die über die Zeit konstanten Mechanismen herausgearbeitet, welche von der Zeit der Reformation bis heute Bestand haben. Das Prinzip der Transferleistung wird hier vorgelebt. Ob diejenigen, welche heute an den Schaltstellen der Macht sitzen, sich jener Mechanismen bedienen? Und ob sie wohl die Verbreitung dieser Aufarbeitungsweise zulassen werden?

  • Vom Gefühl, König zu sein

    Vom Gefühl, König zu sein

    Das Regierungspräsidium Tübingen hat per Haushaltserlass den Überlinger Doppelhaushalt für die Jahre 2026 und 2027 genehmigt. Nach der Öffentlichen Bekanntmachung kann die Stadt nun auf dieser Grundlage wirtschaften.

    Im Haushaltsplan werden die Einnahmen und Ausgaben Überlingens im Detail festgelegt. Die Bestimmung darüber wird als „Königsrecht“ des Gemeinderats bezeichnet, denn durch die Zuweisung bzw. Verweigerung von Mitteln für bestimmte Aufgaben steuert der Gemeinderat die Aktivitäten der Stadtverwaltung.

    Am 17. Dezember 2025 war nach etwa zwei Monaten Beratung dieser Doppelhaushalt beschlossen worden. Ich war das erste Mal dabei und wieder einmal lernte ich den Unterschied zwischen Theorie und Praxis kennen. In meinen Vorstellungen sollte der Gemeinderat genau darüber Bescheid wissen, welche Einnahmen und Ausgaben die Stadt plant, denn er soll ja darüber bestimmen wie ein König. Im Grunde ist es auch so, unterschiedliche Auffassungen gibt es nur in der Auslegung des Wörtchens „genau“.

    Der neue Überlinger Haushalt sieht jährliche Aufwendungen von etwa 110 Millionen Euro vor. Dazu kommen jährliche Investitionen von bis zu 60 Millionen Euro. Bei solchen Beträgen kann man nicht mehr jede Büroklammer kontrollieren, doch wo liegt die Wertgrenze, ab der die Wesentlichkeit beginnt? Anders gefragt: Muss man jedes Milliönchen nachvollziehen können?

    Die Stadtverwaltung hat sich diese Frage gar nicht erst gestellt. In den von ihr vorbereiteten Beratungssitzungen befasste man sich kursorisch ‒ innerhalb einer einzigen Ausschusssitzung ‒ mal mit den Details eines Postens von wenigen Tausend Euro („Büroklammer“) und mal rutschten Posten in Millionenhöhe in einer langen Liste unbesprochen durch. Die Stadträte nahmen es hin.

    Dass ein ausgeprägtes Vertrauen in die Stadtverwaltung besteht, zeigte sich nicht zuletzt am Umgang mit fehlenden Mitteln für die Abteilung Gebäudemanagement im auslaufenden Doppelhaushalt 2024/2025. Das Abteilungsbudget wurde im September nach ausführlicher Begründung vom Gemeinderat um 400 Tausend Euro für das restliche Jahr angehoben. In der Sitzung des Gemeinderats im Dezember stellte sich dann heraus, dass das nicht ausgereicht hat. Der Oberbürgermeister hatte das Budget bereits Anfang November im Rahmen einer Eilentscheidung nochmal um 400 Tausend Euro angehoben (ohne es unverzüglich dem Gemeinderat mitzuteilen) und nun sollte der Gemeinderat noch eine weitere Erhöhung um 160 Tausend Euro beschließen. Diese beiden neuerlichen Aufstockungen wurden jedoch in der Sitzungsvorlage nicht weiter begründet. Ich erkundigte mich daher mündlich nach der Ursache und erhielt nach einigem hin und her die Auskunft, dass man den Grund nicht kenne, leider gerade auch niemand von der Abteilung zugegen sei und ich die Informationen schriftlich nachgeliefert bekäme. Erstaunlicherweise war ich dann der einzige, der sich bei der Abstimmung enthielt ‒ alle anderen stimmten in blindem Vertrauen zu. Eine gute halbe Million liegt demnach unterhalb der Wesentlichkeitsgrenze?

    Die schriftlich nachgelieferte Begründung

    Aufgrund der angespannten Haushaltssituation verständigte man sich auf ein „Fahren auf Sicht“ und es wurden daher nur Teilbeträge aus der allgemeinen Deckungsreserve freigegeben.

    Mit Stand vom 19.11.2025 wurde ein noch notwendiger Mittelbedarf für den allgemeinen Gebäudeunterhalt der städtischen Gebäude in Höhe von rund 160.000 EUR prognostiziert. Die Prognosesumme basiert auf bestehenden und noch zu erfüllenden Vertragsverpflichtungen, unter Einbeziehung der Monatswerte der letzten Jahre und stellt somit den noch voraussichtlichen Mittelabfluss für dieses Jahr dar.

    Hier enthalten sind unter anderem Zahlungsverpflichtungen in den Bereichen Reinigung (geplanter Mittelabfluss in Höhe von noch rund 91.000 EUR), Grundsteuer (20.000 EUR), Versorgungsbereich der Gebäude (Strom, Gas, Abfallentsorgung, etc. in Höhe von rund 30.000 EUR), Gebäudeinstandhaltung/Wartung (zusammengefasst rund 100.000 EUR) und weitere kleinere Kostenbereiche. Hieraus ergab sich zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung ein Mittelbedarf in Höhe von rund 260.000 EUR für die restlichen Monate des Jahres 2025. Abzüglich der im Budget der Abteilung Gebäudemanagement zu diesem Zeitpunkt noch verfügbaren 97.000 EUR, ergibt sich ein Mittelbedarf in Höhe von 160.000 EUR.

    Heißt: Wir brauchen einfach mehr Geld als gedacht! Bei einer Begründung wie dieser verstehe ich, warum die Kollegen lieber gleich darauf verzichten.

    Ich vertraue ungern und versuche mir lieber die nötige Klarheit zu verschaffen. Als ich den Entwurf des Haushaltsplans aufblättere, erschlägt er mich mit über dreihundert Seiten Zahlenwüste. Für jeden Sachbereich („Produktgruppe“) werden die Beträge der verschiedenen Ertragsarten (Entgelte, Kostenumlagen, usw.), Aufwandsarten (Personal, Sach- und Dienstleistungen, usw.) und Investitionsarten (Gebäude, bewegliches Sachvermögen, usw.) über die Jahre des Planungszeitraums angesetzt. Mit einer dermaßen umfangreichen Auflistung müssten alle Details transparent und nachschlagbar sein, denke ich mir ‒ und täusche mich gewaltig.

    Bleiben wir bei der Abteilung Gebäudemanagement (ab Seite 33), wo ich für 2026 Personalaufwendungen von 2,68 Millionen Euro finde. Als Stadtrat soll ich nun entscheiden: zustimmen, kürzen oder erhöhen? Dazu muss ich wissen, was das Personal im einzelnen macht. Im Leistungsspektrum lese ich: Planung und Durchführung von Bauten, Modernisierung, Sanierung, Instandhaltung, Betrieb und Betreuung technischer Anlagen, Energiemanagement, Gebäudereinigung, Verwaltung und Bewirtschaftung. Es folgen noch ein paar Kennzahlen wie die Anzahl der bewirtschafteten Gebäude, ihrer Fläche in Quadratmeter, Reinigungsflächen, Anzahl Hausmeister, Techniker, Projektleiter. Und jetzt? Vielleicht hilft ja der Stellenplan weiter. Da finde ich auch einen Eintrag zum Gebäudemanagement und kann die Anzahl der Stellen aufgeschlüsselt nach Entgeltgruppen gemäß dem Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst ablesen, in Summe 42,57 Stellen. Und nun? Ich stelle fest: All diese Informationen helfen mir für meine Entscheidungssituation nicht weiter.

    Neben den Personalaufwendungen sind im Haushaltsentwurf für 2026 bei der Abteilung Gebäudemanagement auch noch Sach- und Dienstleistungen von 7,05 Millionen Euro angesetzt, die bis zum Jahr 2030 auf 8,44 Millionen Euro anwachsen sollen. Auch diese Summe wird während der Haushaltsberatungen nie erklärt. Eine Aufschlüsselung in die wichtigsten Bestandteile würden die Sachkonten liefern, welche in der Buchhaltung eine Ebene darunter liegen. Meine Anfrage nach den Sachkonten wurde aber abgelehnt, dazu habe ich als Stadtrat kein Recht. (Ich habe mir aber bei manchen Ansätzen durch einzelne Anfragen die wesentlichen Bestandteile aufschlüsseln lassen ‒ dem wurde nachgekommen.) Auch bei diesem Ansatz sehe ich mich außer Lage zu beurteilen, ob der Millionenbetrag in Ordnung ist oder geändert werden sollte. Eine Bestätigung dieses Unvermögens liefert mir die kurz darauf erfolgte Überarbeitung des Haushaltsentwurfs, in welchem ich entdecke, dass der Ansatz für das Jahr 2030 auf einmal um 700 Tausend Euro auf 7,73 Millionen Euro geschrumpft ist. Welche Sachen oder Dienstleistungen sind da wohl in der Mittelfristplanung weggefallen? Gespannt schlage ich die Erklärung in der Änderungsliste nach und traue meinen Augen kaum: „702.000 € Puffer reduziert“. Mein Fazit nach diesem prägenden Erlebnis: Wer solche Beträge als Puffer in den Ansätzen verstecken kann, der kann dem Gemeinderat im Haushalt alles verkaufen.

    Wenn aber in den Haushaltsberatungen nicht die Ansätze besprochen werden, was wird dann beraten? Nun, die geübte Praxis ist, dass die Ansätze bis zur Höhe des Betrags von 2024 nicht hinterfragt werden, und nur einzelne Erhöhungen darüber hinaus erklärt und besprochen werden. (Das Jahr 2025 wurde nicht zum Vergleich herangezogen, weil es zum Zeitpunkt der Beratungen noch nicht abgeschlossen war.) Wie das aussieht, sei wieder an der Abteilung Gebäudemanagement veranschaulicht: Die Sitzungsvorlage enthält die Kostensteigerungen (in Summe 743 Tausend Euro) in fünf Positionen aufgeschlüsselt und dazu fünf lapidare Anmerkungen wie „Zunahme der Unterhaltsprojekte und technischen Anlagen, steigende Anzahl Gebäude“ oder „Preisentwicklung, neue Gebäude“. Das war’s ‒ und schon ist eine dreiviertel Million mehr bewilligt.

    Merkt man mir eigentlich meine Frustration an?

    Was mir fehlt, sind die entscheidungsrelevanten Informationen. Ich möchte mich nicht mit Büroklammern befassen und ich möchte nicht Millionenbeträge unverstanden durchwinken. Als Stadtrat will ich in der Lage sein zu erkennen, wofür das Geld im Wesentlichen ausgegeben wird. Mich interessiert nicht, wie viele Köpfe in der Abteilung Gebäudemanagement arbeiten und wie viel Geld dort für „Sachen und Dienstleistungen“ ausgegeben wird. Statt dessen müsste ich im Falle des Gebäudemanagements beispielsweise wissen: Für dieses Gebäude, das so und so genutzt wird (Verwaltungsbau, Sporthalle, Migrantenheim, usw.), fallen diese Aufwendungen in diesen Höhen an. Damit wären die Haushaltsansätze erklärt. Dann kann ich überlegen, ob ich das für richtig halte, oder ob hier ein Ansatzpunkt für Änderungen gegeben ist. Und ich könnte einer Erhöhung informiert zustimmen und meine Entscheidung vor den Bürgern vertreten.

    Ich vermute, das war auch der Grund, warum es im Gemeinderat wenig Interesse gab, sich eingehend mit den Erträgen und Aufwendungen zu befassen. Das Hauptinteresse lag bei den Investitionen, denn bei diesen ist klar, worüber beraten wird, und man konnte sich ein Urteil darüber bilden, ob die Stadt das Vorhaben zu diesen Kosten umsetzen soll oder nicht. Hier kam der Gemeinderat dann tatsächlich seiner Aufgabe, Kompetenz und Verantwortung nach zu entscheiden, in welche Richtung sich die Stadt entwickelt. Im beschlossenen Haushaltsplan ab Seite 394 listet das Investitionsprogramm die Vorhaben einzeln mit ihren Ein- und Auszahlungen auf.


    Ungeachtet der hier geschilderten grundsätzlichen Schwierigkeit bei der Haushaltsberatung möchte ich der kompetenten und fleißigen Kämmerei ein Lob aussprechen. In einer für sie hektischen Zeit mit fixem Endtermin, in der Anpassungswünsche und Änderungsanforderungen von allen Seiten herein prasseln, wurden meine nicht wenigen Einzelfragen gleichwohl geduldig beantwortet. Die letzten Informationen auf meine Nachfragen hat mir die Kämmerei in einer E-Mail am Freitag, den 19. Dezember um 22:30 Uhr nachgereicht!

  • Empörungsrituale im Ausschuss

    Empörungsrituale im Ausschuss

    Ausschusssitzung vom 23.02.2026

    Am Montag, den 23. Februar 2026, beschäftigte sich nun der Bauausschuss damit, ob die Niederschrift zur Sitzung vom 19. Mai 2025 zu belassen oder zu verbessern ist.

    Jetzt darf man behaupten: Die Stadträte

    • Jörg Bohm (CDU)
    • Ulrich Krezdorn (CDU)
    • Hubert Büchele (Freie Wähler)
    • Robert Dreher (Freie Wähler)
    • Michael Wilkendorf (SPD)
    • Ingo Wörner (FDP)

    sind der Meinung, dass folgender Satz den wesentlichen Inhalt von fünf Wortbeiträgen einwandfrei wiedergibt:

    Das Gremium diskutiert und tauscht sich noch aus.“

    (aus dem nun offiziellen Protokoll vom 19. Mai 2025)

    Und sie meinen auch, dass ein Thema meines Wortbeitrags durch diesen Satz im Wesentlichen erfasst wird:

    Er stellt einige Aussagen, die seines Erachtens kontrovers sind, gegenüber und versucht seine Sicht zu erläutern.“

    (aus dem nun offiziellen Protokoll vom 19. Mai 2025)

    Das folgt jedenfalls daraus, dass die Stadträte dafür stimmten, die Niederschrift mit diesen und weiteren Kuriositäten zu belassen.

    Während der Sitzung hatten sie sich freilich gar nicht mit dem fragwürdigen Protokoll beschäftigt. Statt dessen empörten sich einige lieber darüber, dass ich die Niederschrift beanstande. Bezeichnend ist die Rede des Kollegen Wilkendorf, der mit seinem Einstieg gleich die Richtung der Debatte vorgibt:

    Er habe meinen Beitrag in der Sitzung schon damals erbärmlich gefunden.

    Wortbeiträge, die ihm nicht gefallen, müssen demnach auch nicht ordentlich protokolliert werden? Meine Forderung nach einer korrekten und vollständigen Niederschrift bewertet er so:

    Man sehe hier die AfD-Manier, Sand ins Getriebe zu streuen und die Verwaltung lahmzulegen.

    Kollege Bohm versucht es mit einer Tatsachenverdrehung und will mir die Geldverschwendung anlasten, die mit der Einholung des achtseitigen Rechtsgutachtens durch Bürgermeister Kölschbach entstand. Offenbar erscheint es auch ihm unzumutbar, meine – inhaltlich nie infrage gestellten – Korrekturen einfach anstandslos in die Niederschrift einzupflegen. Auch er sieht in der Forderung nach einem fehlerfreien Protokoll eine Masche der AfD.

    Die Stadträte schaffen es doch tatsächlich, komplett an der Fragestellung vorbei zu diskutieren. Keiner beschäftigt sich mit dem Beratungsgegenstand, ob die von mir verlangten Korrekturen richtig und angemessen sind oder nicht. Als AfD-Stadtrat hätte ich wohl auch bemängeln können, dass zwei plus zwei nicht fünf ist – es wäre empört abgelehnt worden. Leider verhallte auch mein Hinweis ungehört, dass das Protokoll eine Verleumdung enthält, die bei Veröffentlichung eine Straftat mit Vorsatz darstellt.

    Opfer dieser Atmosphäre wird auch Kollegin Siemensmeyer (Grüne), die selbst eine Änderung des Protokolls beantragt hatte, weil die Niederschrift einen Redebeitrag von ihr ebenfalls verquer wiedergibt. Sie fragt, ob denn ihr Korrekturwunsch jetzt auch unterbliebe. Ach, das sei doch nur eine belanglose Wortumstellung, meint die Schriftführerin, das lasse sich schon machen.

    Typisch zweierlei Maß, denke ich mir noch, aber es kommt anders. Frau Siemensmeyer widerspricht: Was sie beanstandet habe, sei keinesfalls nur eine falsche Wortreihenfolge. Sie beantragte vielmehr eine inhaltliche Richtigstellung der Niederschrift. Tja, unter diesen Umständen könne dann leider doch keine Korrektur erfolgen, erwidert prompt die Schriftführerin.

    Innerlich klatsche ich mir an die Stirn, doch Frau Siemensmeyer lässt sich diese Behandlung gefallen und enthält sich in den folgenden Abstimmungen der Stimme.

    Fehler passieren, keine Frage. Wer sich aber weigert, Fehler einzusehen und zu korrigieren, verliert das Vertrauen des anderen. Ich werde mich nicht mehr auf die Schriftführerin verlassen.

    So beantrage ich in dieser Sitzung zum ersten Mal, eine Erklärung wörtlich zu Protokoll zu nehmen. Darin sage ich unter anderem:

    „Nun liegt es an der Öffentlichkeit, sich ein Urteil darüber zu bilden, ob die Verweigerung der Protokollanpassung sachlich gerechtfertigt oder politisch motiviert war. Dazu habe ich die Korrekturen auf meinem Blog unter thorsten-peters.de dokumentiert.“

    Die Korrekturen können hier eingesehen werden.

    Die letzte Empörung in diesem Tagesordnungspunkt kommt daraufhin von Bürgermeister Kölschbach: Wieso unterstelle ich bei dieser Abstimmung eine politische Motivation? Er verlange von mir eine schriftliche Erklärung.

    Nun ja, die versuche ich mit diesem Blog-Artikel zu geben. Ich fürchte nur, dass die Erklärung für ihn unverständlich bleibt. Möglicherweise kann es ja die Staatsanwaltschaft besser, der ich jetzt den Verleumdungsfall anvertraut habe.