Über meine Tätigkeit als Stadtrat in Überlingen

  • Fehler in Wertermittlung: Werden Millionen an Investor verschenkt?

    Fehler in Wertermittlung: Werden Millionen an Investor verschenkt?

    Aufgrund eines mutmaßlichen Fehlers bei der Bodenwerteinschätzung des zu bebauenden Landschaftsparks St. Leonhard könnte das Teilgrundstück, das im Tausch gegen das Löwen-Areal in Deisendorf an einen Schweizer Investor übergehen soll, um bis zu 2,6 Millionen Euro zu tief bewertet worden sein. Sollte der Bürgerentscheid am Sonntag scheitern, könnte die Stadt einen Wertverlust in Millionenhöhe erleiden.

    Bereits im Dezember 2024 stellte ich einen Antrag nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz auf Herausgabe der Werteinschätzung, die der Verwaltung als Orientierung für die Vertragsverhandlung mit dem Investor gedient hat. Dieser Antrag wurde von der Stadtverwaltung mit mehreren Fristüberschreitungen und der Ausstellung mehrerer rechtswidriger Bescheide, die teilweise auch wieder zurückgenommen wurden, über ein Jahr lang hinausgezögert. Der Öffentlichkeit bleibt damit die Einsichtnahme vor dem Bürgerentscheid am Sonntag verwehrt.

    Rückblick

    Wie bereits vor einem Jahr berichtet, wurde bei der Bestimmung des Bodenwerts vermutlich außer Acht gelassen, dass eine zukünftige Bebauung Seesicht haben könnte. Der städtebauliche Entwurf sieht jedenfalls eine Bebauungshöhe vor, welche der oberen Staffeletage den Blick auf den See ermöglicht. In diesem Fall wäre der Wert des Grundstücks deutlich höher.

    Um zu prüfen, ob die Bodenwerteinschätzung dazu Erwägungen oder Anmerkungen enthält, stelle ich nach einer gescheiterten Anfrage am 3. Dezember 2024 Antrag auf Herausgabe nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG). Nach § 7 Absatz 7 Satz 1 LIFG ist das Schriftstück „unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb eines Monats nach Antragstellung“ zugänglich zu machen.

    Statt des Schriftstücks oder eines Bescheids erhalte ich zwei Wochen später eine formlose Ablehnung. Der Formfehler ermöglicht es mir, in Ruhe den Landesbeauftragten für Informationsfreiheit einzuschalten. Aufgrund seiner Überlastung passiert ein halbes Jahr gar nichts. Schließlich kommt der Landesbeauftragte Anfang Juli zu dem Ergebnis, dass mein Antrag berechtigt und die Begründung der Stadt für eine Ablehnung unzulässig sei. Doch leider bleibe die Stadt bei ihrer Rechtsansicht.

    Kurz zuvor erhalte ich dann auch den formellen Ablehnungsbescheid der Stadt, datiert mit 23. Juni 2025 und damit fünf Monate nach Fristablauf. Entsprechend der Verwaltungsregelung lege ich umgehend Widerspruch ein. Mitte Juli wird der Ablehnungsbescheid der Stadt wieder zurückgenommen, da mein Widerspruch berechtigt sei. Eine Woche später erhalte ich erneut einen Ablehnungsbescheid mit anderer Begründung. Ich lege natürlich erneut Widerspruch ein – es ist zu dem Zeitpunkt bereits Anfang August. Im Oktober wird mein Widerspruch zurückgewiesen. Jetzt habe ich einen Monat Zeit, eine Verpflichtungsklage beim Verwaltungsgericht in Singen einzureichen.

    Weil mir die Begründung vollkommen abstrus erscheint – ich könne als Stadtrat im Gegensatz zu jedem anderen Bürger keinen Antrag nach dem LIFG stellen – frage ich sicherheitshalber noch einmal direkt beim Oberbürgermeister nach, ob er hinter diesem Beschluss steht oder ob er das besser noch einmal überprüfen will. Ich erhalte daraufhin von der Verwaltung die Kopie aus einem Rechtskommentar zugeschickt, wo diese Begründung tatsächlich so steht. Als ich die angegebene Quelle nachschlage, wird aber sofort klar: Der Autor des Kommentars ist mit dem von ihm selbst zitierten Gerichtsurteil anscheinend nicht vertraut und behauptet das glatte Gegenteil dessen, was das Gericht geurteilt hatte. Da die Frist zur Klageeinreichung in wenigen Tagen ausläuft, weise ich die Verwaltung darauf hin, dass sie einem fehlerhaften Kommentar aufgesessen ist und ich zwei Tage später die Verpflichtungsklage einreichen werde.

    Am nächsten Tag, dem 30. Oktober, wird der rechtswidrige Ablehnungsbescheid aufgehoben: „Ihr Antragsbegehren nach dem LIFG werden wir sofort an die zuständige Fachabteilung (Bauordnung) zur weiteren Bearbeitung zusenden.“ Der schriftliche Bescheid kommt kurz darauf mit Datum vom 4. November. Auch wenn wieder die maximal zulässige Bearbeitungszeit von einem Monat ausgeschöpft werden sollte, werde ich damit die Werteinschätzung noch rechtzeitig zehn Tage vor dem Bürgerentscheid erhalten.

    Anfang Dezember ist die Frist ausgelaufen und ich habe immer noch keine Antwort. Ich fordere erneut die Herausgabe und setze eine Frist bis Montag, den 8. Dezember. Die zuständige Fachabteilung bittet noch um einen kurzen Aufschub. Am Mittwoch erhalte ich schließlich die Mitteilung, dass gemäß § 7 Absatz 7 Satz 2 LIFG die Bearbeitungsfrist verlängert wird, weil eine geschützte Person zu beteiligen sei.

    Diese letzte Fristverlängerung ist gleich aus zwei Gründen rechtswidrig: Zum einen gibt es überhaupt keine Person, die ein berechtigtes schutzwürdiges Interesse auf Geheimhaltung der Werteinschätzung vorbringen könnte. Zum anderen hätte die Beteiligung einer solchen Person unverzüglich nach Antragstellung erfolgen müssen, also Anfang Dezember. Nur dann, wenn diese Beteiligung aus welchen Gründen auch immer länger als einen Monat dauert, hätte die Frist verlängert werden dürfen.

    Mit dieser Fristverlängerung – im 13. Monat nach Antragstellung – wird mir und damit der Öffentlichkeit die Einsichtnahme in die Werteinschätzung vor dem Bürgerentscheid endgültig verwehrt.

    Nachtrag

    14. Dezember 2024, 19:30 Uhr

    Herzlichen Glückwunsch an die Bürgerinitiative Landschaftspark St. Leonhard zum gewonnenen Bürgerentscheid! Mit 5.274 Stimmen (69,25%) bleibt Überlingen der Landschaftspark erhalten und ein Millionenschaden erspart.

  • Windkraftanlagen auf dem Hochbühl

    Windkraftanlagen auf dem Hochbühl

    Gemeinderatssitzung vom 01.12.2025

    Am Montag im öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung habe ich Herrn Oberbürgermeister Jan Zeitler erneut dieselbe Frage gestellt, die ich vor etwa einem Jahr bereits als schriftliche Anfrage eingereicht hatte:

    Gab es bereits Kontakte mit Interessenten, die sich hinsichtlich des Baus von Windkraftanlagen auf dem Hochbühl erkundigten?

    Im Gegensatz zu letztem Jahr, als die Frage klar verneint wurde („noch keinen Kontakt zu Interessenten gegeben“), hat Herr Zeitler diese Frage am Montag nicht mehr verneint.

    Hintergrund

    Der Regionalverband Bodensee-Oberschwaben (RVBO) hat am 26. September 2025 den Teilregionalplan Energie als Satzung beschlossen. Darin wird auf dem Hochbühl zwischen Überlingen und Owingen ein sogenanntes Windvorranggebiet festgelegt (siehe Bild). Verbindlich wird der Teilregionalplan Energie Anfang 2026. Ab dann können dort sehr schnell Windkraftanlagen gebaut werden, weil nur noch wenige Prüfverfahren durchlaufen werden müssen.

    Kreis und Gemeinden haben ab dann kein Mitspracherecht mehr, ob in den Windvorranggebieten Windkraftanlagen gebaut werden. Die Entscheidung über den Bau der Windräder liegt fortan allein beim Eigentümer der Fläche.

    Ein wesentlicher Teil der Flächen im Windvorranggebiet Hochbühl liegt im Eigentum der Stadt Überlingen und des Spital- und Spendfonds Überlingen. Aufgrund der angespannten Haushaltslage der Stadt Überlingen und der ambitionierten Bauprojekte des Spital- und Spendfonds Überlingen sind die Einnahmen aus der Verpachtung der Flächen an einen Betreiber von Windenergieanlagen sehr verlockend.

    Für die in Überlingen stark vertretene Tourismusbranche und die zahlreichen Unternehmen im Gesundheitssektor wären Windräder auf dem Hochbühl dagegen eine schwere Last. Die wirtschaftlichen Folgen des Rückgangs an Gästen und Patienten würden in keinem Verhältnis zu den Pachteinnahmen der Stadt stehen.

    Die Einwohner Überlingens und Owingens werden die nahen Windkraftanlagen mit ihren kilometerweit tragenden tieffrequenten Schlägen zu spüren bekommen. Jeder fünfte Anwohner im Umkreis von zwei Kilometern klagt über gesundheitliche Schäden. Ein Anwohner der Windräder im benachbarten Hilpensberg warnt eindringlich vor der unsichtbaren Gefahr. Viele Betroffene werden die noch weitgehend unerforschten gesundheitlichen Auswirkungen dieser unterschwelligen Dauerbelastung erst mit der Zeit erfahren.

    Weil niemand freiwillig in der Nähe von Windrädern wohnt, werden die Überlinger und Owinger Wohnimmobilien einen Wertverlust erfahren, der weit über das schnelle Geld mit der Pacht hinaus geht.

    Über die Naturzerstörung und Umweltbelastung von Windrädern wurde schon viel geschrieben. Von den Rotoren gelangen große Mengen giftiger Stoffe wie PFAS und Bisphenol auf die Äcker und ins Grundwasser. Die Windräder töten seltene Fledermäuse und große Vögel wie unseren einheimischen Rotmilan. Nicht unerhebliche Mengen an Insekten werden dem Ökosystem genommen. Im Havariefall verstreuen die Rotorblätter Splitter ihrer Verbundstoffe und kontaminieren dauerhaft die Umgebung. Im Brandfall setzen die Rotorblätter große Wolken krebserregender Fasern frei.

    Dass Windenergie unwirtschaftlich ist und die Versorgungssicherheit gefährdet, wird ausführlich bei Vernunftkraft erörtert.

  • Überlingen-Marzahn II

    Überlingen-Marzahn II

    Ausschusssitzung vom 10.11.2025

    Im Bauausschuss stand erneut die Nachverdichtung des Hildegardrings auf der Tagesordnung. An meiner Ablehnung der Nachverdichtung und den Gründen dagegen hat sich seit Oktober 2024 nichts geändert. (Damals war es bereits Thema im Ausschuss). Statt meine Argumente zu wiederholen, bin ich auf zwei Aussagen der Stadtverwaltung in der sogenannten „Abwägungstabelle“ auf Seite 41 eingegangen, in welcher die Stadtverwaltung dem Protest der betroffenen Anwohner entgegen tritt.

    Da wäre erstens die Feststellung der Stadtverwaltung:

    „Mietsteigerungen im Zuge von Modernisierungen erfolgen gemäß gesetzlichen Vorgaben und sozialverträglich.“

    Die Bewohner dürfen also über Mieterhöhungen das Vorhaben der Baugenossenschaft Überlingen teilweise bezahlen.

    Doch was heißt in dem Zusammenhang „sozialverträglich“? Heißt das, dass Mieter mit geringem Einkommen und Vermögen verschont werden? Ich denke, dafür gibt es weder eine gesetzliche noch vertragliche Grundlage. Wie viele Mieter werden aber die neuerliche Mieterhöhung nicht tragen können und ihre Überlinger Wohnung verlassen müssen? Die Stadt könnte die freiwerdenden Wohnungen dann anmieten, um darin Neuankömmlinge unterzubringen. Ist das mit dem Ausdruck „sozialverträgliche Mietsteigerung“ gemeint?

    Die andere bemerkenswerte Aussage der Stadtverwaltung ist:

    „Laut dem Statistischen Landesamt Baden-Württemberg wird die Bevölkerung der Stadt Überlingen bis zum Jahr 2040 um 1.008 Menschen steigen. Das bedeutet, dass die Stadt in den kommenden Jahren neuen Wohnraum schaffen muss.“

    Muss! Aus welchem Gesetz ergibt sich eine Pflicht für uns, neuen Wohnraum zu schaffen? Ich kenne keines. Der Zuzug ist ein Fass ohne Boden. Bauen wir Wohnungen für tausend weitere Menschen, werden wir auch tausend weitere Menschen bekommen. Wenn wir keine Wohnungen bauen, vermeiden wir weiteren Zuzug nach Überlingen und wirken der Überfremdung entgegen. So einfach ist das.

    Nicht das Statistische Landesamt, sondern wir als Gemeinderat und damit als gewählte Vertreter der Überlinger bestimmen ‒ unter anderem mit diesem Beschluss ‒ darüber, wie viele Menschen nach Überlingen kommen. Wir können hier ein hässliches, dicht bebautes Stadtviertel errichten und einen sozialen Brennpunkt erschaffen, aber wir müssen es nicht.

  • Das ist es uns doch wert…

    Das ist es uns doch wert…

    Es wird eng, war die eindringliche Botschaft des Kämmerers zu Beginn der Haushaltsberatungen Anfang Oktober. Die Planung sei auf Kante genäht und basiere auf der Annahme, dass der Gemeinderat der Einführung einer Grundsteuer C (für unbebautes Bauland) und verschiedenen Gebührenerhöhungen zustimmen werde. Sonst werde das Regierungspräsidium keine Genehmigung erteilen, so die Warnung des Kämmerers. Ohne genehmigten Haushalt darf die Stadt nur die nötigsten Auszahlungen leisten.

    Inzwischen wurde die Grundsteuer C geprüft und man kam zu dem Ergebnis, dass der Mehraufwand für Bürokratie und die juristischen Unwägbarkeiten die vergleichsweisen kleinen Mehrerträge von 200 Tausend Euro nicht aufwiegen. Bleiben noch die Gebühren, die gerade von der Stadtverwaltung neu kalkuliert werden. Sollen doch die Eltern für den Kindergarten und die Angehörigen der Verstorbenen für die Gräber auf dem Friedhof mehr zahlen, um den Haushalt zu retten!

    Wofür die Überlinger Bürger jetzt noch stärker ausgequetscht werden müssen, steht im Haushaltsplan auf der Ausgabenseite. Nicht enthalten ist dort aufgrund von Sparzwang beispielsweise die Dachbegrünung der neu zu errichtenden Bushaltestelle am Landungsplatz, die knapp 100 Tausend Euro kosten würde. Das historische und touristische Herz von Überlingen bekommt jetzt also eine kalte, kahle Stahlkonstruktion eingepflanzt. Doch wofür wird dann das viele Geld gebraucht?

    Im Bauausschuss wurden uns die geplanten Projekte präsentiert. So benötige die Hödinger Grundschule für 380 Tausend Euro eine energetische Sanierung und es müssten Photovoltaik-Anlagen für 547 Tausend Euro zum Klimaschutz errichtet werden. Daneben müsse für 2,6 Millionen Euro die Burgbergschule um einen Anbau erweitert werden: Das sei für die Einführung der Ganztagsschule erforderlich, die vom Land beschlossen wurde, damit es mit der Integration besser klappt. Außerdem seien 2,5 Millionen Euro für neue Migrantenheime nötig sowie 680 Tausend Euro für die Komplettsanierung der Anschlussunterbringung in Goldbach ‒ dort haben die Bewohner am Siphon der Dusche rumgespielt und jetzt sind die tragenden Balken vom Wasser marode (Totalschaden).

    Klar zahlen wir dafür gerne mehr Kindergarten-, Friedhofs-, Park- und Bibliotheksgebühren, oder?

  • Landesbauordnung (Klimahysterie?)

    Landesbauordnung (Klimahysterie?)

    Ausschusssitzung vom 15.09.2025

    Es ist gerade mal ein Jahr her, dass der Gemeinderat die Überlinger Altstadtsatzung dahingehend geändert hat, dass fortan die Dächer der Altstadt mit Photovoltaik-Anlagen aus Sicht vieler Bürger verunstaltet werden dürfen. Immerhin sollte der seeseitige Anblick Überlingens bewahrt werden. Daher wurde die Erlaubnis auf jene Dächer beschränkt, die vom See aus nicht zu sehen sind. Weitere Bemühungen der Schadensbegrenzung umfassten Vorschriften, wonach sich die Anlagen zur Nutzung von Sonnenenergie der Dachfläche unterordnen und eine matte, spiegelfreie Oberfläche aufweisen müssen.

    Diese wenigen Einschränkungen zum Schutz der gut erhaltenen historischen Altstadt sind jetzt auch noch gefallen.

    Diesmal sind nicht die konformen Stadträte die maßgeblichen Verursacher, sondern die grün-schwarze Landesregierung Baden-Württembergs. Mit ihrer realitätsfernen Klimapolitik vernichtet sie nicht nur die Wälder und Landschaften, sondern auch unsere Kulturgüter. So hat die Landesregierung im März 2025 in die Landesbauordnung aufgenommen, dass jegliche Einschränkungen der Nutzung erneuerbarer Energien in bestehenden Satzungen zum 28. September 2025 ungültig werden (§ 74 Absatz 1 Satz 3 LBO).

    In der letzten Sitzung des Bauausschusses wurde das nun in einer abermaligen Neufassung unserer Altstadtsatzung umgesetzt und die letzten Einschränkungen zum Schutz der stadtbildprägenden Gebäude gestrichen, so dass jeder Bürger nach eigenem Ermessen sein historisches Altstadtdach mit Photovoltaik zupflastern kann, wie er möchte.

    Ich wollte es nicht unkommentiert lassen und sagte:

    „Ich rege dazu an, einen unverbindlichen Hinweis in die Altstadtsatzung aufzunehmen, dass nach einem Regierungswechsel die ursprüngliche Fassung der Altstadtsatzung wiederhergestellt werden könnte und dann Verschandelungen der Altstadt womöglich rückgängig zu machen sind.“

  • Gelebte Neutralität in Überlingen

    Gelebte Neutralität in Überlingen

    Die AfD bekam ein Schreiben vom Ordnungsamt: Wir hatten im Wahlkampf zwei Plakate an eine städtische Plakattafel angeschlagen, erlaubt war jedoch nur eines. Verwarnungsgeld: 50 Euro. Ich schlage noch mal in den »Hinweisen zur Plakatierung anlässlich Wahlen« nach:

    „Die Stadt Überlingen stellt den Parteien und Wählervereinigungen, städtische Plakattafeln zur Verfügung, auf denen ohne Genehmigung ein Plakat pro Partei/Wählervereinigung neben- bzw. untereinander aufgehängt werden darf“

    Klare Sache, unser Fehler, wir zahlen das Geld.

    Das Beweisfoto interessiert mich allerdings schon und ich lasse es mir aushändigen. Zu meiner Verblüffung sehe ich darauf, dass sich auch drei andere Parteien nicht an die Vorgaben gehalten haben und ebenfalls mit zwei Plakaten geworben haben. Jetzt will ich’s wissen: Haben die auch alle 50 Euro zahlen müssen?

    Nein, nur die AfD bekam eine Verwarnung.

    Warum? Ich erhalte die Auskunft, dass deren Plakate „unterschiedliche Wahlen (EU-Parlament und Kommunalwahl)“ betrafen: „Die Plakatierung für unterschiedliche Wahlen ist laut Sondernutzungserlaubnis und auch laut der vorab an alle Parteien versandten »Richtlinie zur Plakatierung« zulässig.“

    Wieder schlage ich nach. In der Sondernutzungserlaubnis steht:

    „Auf den von der Stadt Überlingen aufgestellten Wahlplakattafeln (s. Anlage) darf nur ein Plakat pro Partei/Wählervereinigung im Format DIN A1 nebeneinander bzw. untereinander angebracht werden.“

    Und in der »Richtlinie zur Plakatierung« steht: gar nix. Die bezieht sich nämlich überhaupt nicht auf die städtischen Plakattafeln, sondern auf die Plakatierung der Laternen.

    Das Neutralitätsgebot besagt, dass die Behörden eine Partei nicht gegenüber anderen bevorzugen oder benachteiligen dürfen. Offenbar ist sich das Ordnungsamt seiner Rechtsbeugung bewusst und versucht, die Sonderbehandlung der AfD durch Verweis auf unzutreffende Vorschriften zu kaschieren.

    Die Fachaufsichtsbeschwerde ist jetzt abgeschickt.

    Beim letzten Wahlkampf bin ich mal durch die Straßen Überlingens gefahren und habe 79 Verstöße gegen die Plakatierungsrichtlinien durch andere Parteien fotografisch dokumentiert. War gar nicht schwer, sie hielten sich ja kaum an die Auflagen. Mal sehen was sich das Ordnungsamt diesmal alles einfallen lässt, um sie wieder laufen zu lassen.


    Nachtrag

    25. September 2025

    Das Regierungspräsidium Tübingen hat jetzt auf die Fachaufsichtsbeschwerde geantwortet:

    „Wir haben uns die Sache angeschaut und sind zur der Auffassung gelangt, dass die Argumentation der Stadt, bei den Plakaten der übrigen Parteien handle es sich um Plakate für unterschiedliche Wahlen, weshalb dies nicht geahndet werde, jedenfalls rechtlich vertretbar ist. Ein Einschreiten der Rechtsaufsichtsbehörde ist daher nicht angezeigt.“

    »Unsere Demokratie« lässt grüßen.

  • Transparenz ist jetzt auch rassistisch

    Transparenz ist jetzt auch rassistisch

    Gemeinderatssitzung vom 09.07.2025

    Im November wird wieder die jährliche Einwohnerversammlung stattfinden. Gemäß Gemeindeordnung sollen da „wichtige Gemeindeangelegenheiten“ mit den Einwohnern erörtert werden. Welche das sind, beschließt der Gemeinderat bereits jetzt. Der Vorschlag des Oberbürgermeisters lautet: Ganztagsschule, Stadtentwicklung und „Gesellschaftlicher Zusammenhalt“. Bei letzterem gehe es vor allem darum, behinderten Menschen und der alternden Bevölkerung die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben in Überlingen zu ermöglichen.

    Mir fehlt da was.

    Ich stelle einen Änderungsantrag, dass dieser weitere Punkt aufgenommen wird:

    Auswirkungen der Ansiedlung von Migranten im letzten Jahrzehnt auf die Gemeinde und den Haushalt.

    Die Begründung fällt mir leicht: Bei diesem Punkt handele es sich zweifellos um eine „wichtige Gemeindeangelegenheit“ gemäß § 20a Absatz 1 Gemeindeordnung, da die Ansiedlung der rund Tausend Migranten in Überlingen erheblichen Einfluss auf das Gemeinwesen und den Haushalt hat. So ist beispielsweise die Wohnungsnot darauf zurückzuführen. Eine konkrete Folge davon ist auch, dass der Stadt das Gebäude in der Turmgasse 1 mitten in der Altstadt nicht mehr zur Verfügung steht, weil daraus ein Migrantenheim gemacht wird, genauso wie eine ganze Reihe Häuser in der Nähe des Ostbads. Gemäß dem Konnexitätsprinzip müssten Bund und Land für diejenigen Kosten selbst aufkommen, die durch ihre Entscheidungen den Gemeinden entstehen. Dieses Prinzip wird aber bei der Migrationspolitik fortwährend verletzt, weil die den Gemeinden auferlegten Aufgaben der Versorgung und „Integration“ von Migranten nur teilweise von Bund und Land bezahlt werden. Der städtische Haushalt wird deshalb durch die Ansiedlung der Migranten stark belastet. Auf der Einwohnerversammlung sollen all diese Auswirkungen den Bürgern einmal transparent dargestellt werden.

    Gemeinderatskollege Dr. Röver (SPD) ergreift nach mir das Wort und meint, es sei in der Tat wichtig, einmal aufzuzeigen, welchen Beitrag Ausländer in den Pflegeheimen, der Gastronomie und als Erntehelfer leisten. Prima, denke ich mir, genau diese Bilanz möchte ich gerne einmal sehen: Wie verhalten sich die Kosten der Migration zu deren Nutzen. Doch während ich innerlich schon jubele, scheint der Kollege rechtzeitig zu begreifen, auf welches Fiasko er damit zusteuert, und zieht noch im selben Atemzug seinen Vorschlag zurück.

    Weitere Redner schließen sich an, die meinen Vorschlag ablehnen. Kollege Dichgans (CDU) meint, da wir als Gemeinde sowieso nichts daran ändern können, müssen die Einwohner auch nicht darüber informiert werden. Den Vogel schießt aber wieder mal Kollege Michalsen (Grüne) ab: Er halte meinen Vorschlag für „rassistisch“.

    Der Antrag wurde von allen anderen Parteien abgelehnt.

  • Still und heimlich

    Still und heimlich

    Ich rühme mich wirklich nicht dafür, bei der Durchsicht der Unterlagen zur letzten Gemeinderatssitzung entdeckt zu haben, dass der Lagebericht des Stadtwerks am See noch die Kapitalflussrechnung des Vorjahrs enthielt. Es ist eine Petitesse, die eigentlich nicht der Rede wert wäre, wenn sie nicht aufgezeigt hätte, dass sich offenbar niemand im Aufsichtsrat gründlicher damit befasst hat, wie es eigentlich seine Aufgabe gewesen wäre. Es ist menschlich, ein Effekt von großen Gruppen, wie ich schrieb, und ich nehme mich selbst auch nicht davon aus, dass mir so etwas passieren könnte. Deshalb hatte ich eine Änderung der Aufsichtsstruktur vorgeschlagen.

    Fehler im Lagebericht sind kein Weltuntergang – es wird sie tausendfach folgenlos geben. Ich hätte erwartet, dass das einfach so stehen bleibt, und im nächsten Jahr wird es halt wieder richtig gemacht. Wenn man unbedingt wollte, hätte man einen kleinen Nachtrag liefern können: „Hier zur Information die korrekte, aktuelle Kapitalflussrechnung nachgereicht“ oder so ähnlich. Was aber gar nicht geht, ist das, was jetzt passiert ist:

    Wer den Link zum Lagebericht in meinem letzten Artikel aufruft, wird feststellen, dass er nicht mehr funktioniert. Der Lagebericht ist verschwunden. Auf der Seite zur Gemeinderatssitzung im Ratsinformationssystem hat sich gleichwohl scheinbar nichts geändert: Der Lagebericht wird nach wie vor als Anlage 4 zum Tagesordnungspunkt aufgeführt. Doch die verlinkte Datei wurde heimlich verändert:

    Jetzt ist eine andere Version des Lageberichts hinterlegt und diese enthält – man glaubt es kaum – die aktuelle Kapitalflussrechnung. Auch die neue Version enthält die Unterschrift des Geschäftsführers und zwar genau wie die andere mit Datum vom 31. März.

    Hat er am gleichen Tag einen fehlerbehafteten und einen korrekten Lagebericht unterzeichnet? Oder wurden hier nachträgliche Änderungen zurückdatiert? Jedenfalls suggeriert nun das Ratsinformationssystem der Öffentlichkeit, die neue Version des Lageberichts wäre der Beratung und dem Beschluss des Gemeinderats zugrunde gelegen. „Beschluss: einstimmig beschlossen“

    Das ist keine Petitesse. Der Gemeinderat hatte beschlossen, dass er den Lagebericht zur Kenntnis nimmt. Ich verstehe das so, dass damit der Lagebericht in der vorgelegten Version Teil der Niederschrift geworden ist. Die Niederschrift der Gemeinderatssitzung ist eine öffentliche Urkunde und besitzt Beweiskraft (§ 415 ZPO). Eine heimliche nachträgliche Veränderung des Lageberichts halte ich für rechtswidrig. Da bin ich penibel. Hier darf es nicht die geringste Manipulation geben. Wenn schon wegen so einer Kleinigkeit getrickst wird, was haben wir dann erst zu erwarten, wenn es um bedeutende Sachverhalte geht?

    Heute Abend ist wieder Gemeinderatssitzung. Ich werde ein paar Fragen stellen.

  • Gewinsel

    Gewinsel

    12. Juni 2025

    Betreff: Interviewanfrage
    Guten Tag Herr Peters,
    ich habe Ihre E-Mail-Adresse von Ihrer Homepage. Leider fand ich keine Telefon-Nr. von Ihnen, ich würde gerne mit Ihnen reden. Ich bin ein Bürger der Stadt Überlingen und freiberuflich Journalist. Ich bin vor allem an Ihnen als Person interessiert. Was hat Sie bewogen für die AfD aktiv zu werden? Was hat Ihnen an den bisherigen etablierten Parteien missfallen? Was erhoffen Sie sich persönlich von der AfD?
    Fragen, die Sie mir beantworten könnten, um zu verstehen, was in Ihren Augen in unserem Staat bisher schief lief. Ich würde mich freuen, Sie mal zu einem unverbindlichen Gespräch treffen zu können, ob telefonisch oder persönlich – wie es Ihnen beliebt.
    Mit freundlichen Grüßen
    Erich Schütz
    Freier Autor und Filmproduzent

    13. Juni 2025

    Sehr geehrter Herr Schütz,
    vielen Dank für Ihre Anfrage. Wenn ich in meiner Funktion als Stadtrat etwas für Sie als Überlinger Bürger im Gemeinderat bewirken kann, kommen Sie gerne mit dem Anliegen auf mich zu. Für die übrigen Fragen reicht ein Blick in die zahllosen alternativen Medien, welche die Missstände in Deutschland täglich aufs Neue dokumentieren. Wer sehen will, der kann erkennen, und wer diese Bereitschaft nicht mitbringt, dem kann auch ich nicht die Augen öffnen.
    Mit freundlichen Grüßen
    Thorsten Peters

    15. Juni 2025

    Sehr geehrter Herr Peters,
    als Stadtrat meiner Stadt sind Sie zu prädestiniert, als dass ich so schnell auf ein Interview mit Ihnen verzichten könnte. Ich habe da schon ein paar allgemeine, persönliche Fragen an Sie und denke ein Gespräch mit Ihnen wäre – vielleicht sogar für uns beide – sehr interessant.
    Wollen wir uns nicht auf einen Kaffee kurz treffen, um uns kennen zu lernen – dann können Sie noch immer entscheiden.
    In bester Hoffnung
    Erich Schütz

    20. Juni 2025

    Sehr geehrter Herr Peters,
    helfen Sie mir Sie zu verstehen. Sie sind Stadtrat und somit eine politische, öffentliche Person. Mich interessiert Ihre persönliche Motivation. Ich würde sehr gerne mit Ihnen einfach mal reden. Gerade habe ich mit Ihrem Kollegen Hans-Dieter Roth ein kurzes Interview geführt. Es war für mich sehr erhellend und motiviert mich, mich erneut an Sie zu wenden.
    Wollen wir uns nicht einfach mal auf einen Kaffee treffen? Würde mich sehr freuen.
    Erich Schütz

    30. Juni 2025

    Sehr geehrter Herr Peters,
    ich verstehe Ihr Schweigen nicht. Sie haben Ihren Hut in den Ring geworfen, sitzen im Gemeinderat und scheuen die Öffentlichkeit?
    Wollen Sie mir nicht einfach mal Ihre Telefon-Nr. schicken, sodass wir am Telefon kurz miteinander reden können?
    Vor was fürchten Sie sich? Vor meinen einfachen Fragen, die ich Ihnen schon zugeschickt habe? – Kann ja nicht sein …
    Erich Schütz

    1. Juli 2025

    Sehr geehrter Herr Schütz,
    gerne beantworte ich Ihnen diese Frage. Bei einem Interview mit der AfD-feindlichen Presse ohne Vertrag kann ich nur verlieren: Wenn mir ein Fehler unterläuft, wird er ausgeschlachtet, und wenn ich es gut mache, wird es nicht erscheinen, so dass ich meine Zeit verschwendet habe. Daher arbeite ich nur mit vertrauenswürdigen Medien zusammen. Daneben ist es mit dem Internet möglich geworden, die Redaktionswillkür ganz zu umgehen und die Öffentlichkeit direkt zu informieren. Davon mache ich regen Gebrauch. Folgen Sie mir gerne auf meinen Kanälen: thorsten-peters.de
    Mit freundlichen Grüßen
    Thorsten Peters

  • Überlingen holzt den Röschenwald ab

    Überlingen holzt den Röschenwald ab

    Gemeinderatssitzung vom 25.06.2025

    Der Geschäftsführer des Stadtwerks am See, Alexander-Florian Bürkle, ist in der heutigen Sitzung des Gemeinderats zu Gast und präsentiert den Jahresabschluss 2024. Mit einem Jahresüberschuss von knapp 13 Millionen Euro kann er recht stolz sein und die Stadträte loben auch kräftig seine Arbeit mit Verweis auf andere Stadtwerke in der Umgebung, die eher als Problemfall einzustufen sind. Die Gelegenheit, Fragen direkt an den Geschäftsführer stellen zu können, lasse ich mir natürlich nicht entgehen. Dreie habe ich vorbereitet:

    1) Ich verweise zuerst auf Seite 3 im Lagebericht, wo vollmundig angepriesen wird, dass Umweltaspekte bei allen wichtigen Geschäftsentscheidungen berücksichtigt werden und das Umweltmanagementsystem eine kontinuierliche Verbesserung der Umweltleistung sichere. Dann stelle ich fest, dass das Stadtwerk am See im letzten Jahr 100.000 Euro Kapital allein für die Errichtung von Windindustrieanlagen im nördlichsten Teil des Altdorfer Waldes investiert hat. Dafür wird jetzt der dortige Röschenwald platt gemacht. Ob da bei ihm nicht alle Umweltalarmsysteme ausgeschlagen haben?

    Nein. Für die Nachhaltigkeit seien Eingriffe unvermeidbar, aber keine Sorge, sie seien nach EMAS und ISO 14001 zertifiziert.

    Traurig. Das System hat die Menschen so verwirrt, dass sie nicht mehr wissen, was Umweltschutz bedeutet. Sie löschen ganze Naturlandschaften aus und nennen sich dabei umweltbewusst. Auch die Stadträte haben nichts daran auszusetzen. Für Überlingen als indirekten Gesellschafter kann man also festhalten: Wir holzen den Röschenwald ab.

    2) Dann will ich noch wissen: Für den Intelligenten Messstellenbetrieb wurden fast vier Millionen Euro Rückstellungen gebildet. Was ist da schief gelaufen?

    Man sei gesetzlich dazu verpflichtet worden, über die nächsten Jahre bei den Stromkunden immer mehr digital vernetzte Funk-Stromzähler (Smart-Meter) einzubauen. Die Geräte kosten aber weit mehr, als man den Kunden dafür in Rechnung stellen darf. Mit der Rückstellung wurden also die angeordneten Verluste der kommenden Jahre vorweg genommen.

    Das ist bemerkenswert! Die Echtzeitübermittlung des Stromverbrauchs in den Haushalten – ein weiterer Schritt auf dem Weg zur Totalüberwachung – ist wirtschaftlich nicht begründbar, wird den Menschen aber politisch aufgezwungen.

    3) Und als letztes frage ich auch noch frech: Im Bericht des Aufsichtsrats heißt es, der Jahresabschluss und der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2024 sei vom Aufsichtsrat geprüft und gebilligt worden. Welche konkreten Prüfungshandlungen hat denn der Aufsichtsrat vorgenommen?

    Diesmal kommt der Geschäftsführer nicht zum Zug, weil Oberbürgermeister Jan Zeitler, der selbst Mitglied des Aufsichtsrates ist, das Wort an sich reißt. Die Beantwortung meiner Frage erschöpft sich allerdings darin, dass er uns wissen lässt, dass er früher einige Jahre bei der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PWC gearbeitet habe und sich daher mit Prüfungen auskenne.

    Ich belasse es dabei, weil ich die Geduld der Sitzungsteilnehmer nicht überstrapazieren will. Meine Frage hatte aber schon einen Hintergrund: Der Lagebericht enthält nämlich auf Seite 17 die Kapitalflussrechnung vom Vorjahr. Sie wurde vermutlich einfach vergessen zu aktualisieren. Wer sich mit dem Lagebericht beschäftigt (ihn „geprüft“) hätte, wäre darüber gestolpert, weil die Zahlen natürlich überhaupt nicht zur Gewinn- und Verlustrechnung passen.

    Der Wirtschaftsprüfer hat es offenbar nicht bemerkt. Der Aufsichtsrat besteht aus etwa 20 Mitgliedern (Vergütung insgesamt etwa 100 Tausend Euro) und keinem ist es aufgefallen. Auch der Aufsichtsrat der Stadtwerke Überlingen mit zehn Mitgliedern hatte laut Sitzungsvorlage über diesen Jahresabschluss beraten und nichts zu beanstanden. Es zeigt sich wieder mal das Phänomen: Je mehr Leute verantwortlich sind, umso weniger wird die Verantwortung wahrgenommen. Was auch nicht weiter erstaunlich ist, weil sich jeder sagt, die anderen werden das schon gemacht haben. Aber wäre es dann nicht sinnvoller, den Aufsichtsrat auf wenige Mitglieder abzuspecken, die sich dafür mehr verantwortlich fühlen? (Und nebenbei würde das sogar noch einen großen Teil der Vergütung einsparen.)