Über meine Tätigkeit als Stadtrat in Überlingen

  • Landesbauordnung (Klimahysterie?)

    Landesbauordnung (Klimahysterie?)

    Ausschusssitzung vom 15.09.2025

    Es ist gerade mal ein Jahr her, dass der Gemeinderat die Überlinger Altstadtsatzung dahingehend geändert hat, dass fortan die Dächer der Altstadt mit Photovoltaik-Anlagen aus Sicht vieler Bürger verunstaltet werden dürfen. Immerhin sollte der seeseitige Anblick Überlingens bewahrt werden. Daher wurde die Erlaubnis auf jene Dächer beschränkt, die vom See aus nicht zu sehen sind. Weitere Bemühungen der Schadensbegrenzung umfassten Vorschriften, wonach sich die Anlagen zur Nutzung von Sonnenenergie der Dachfläche unterordnen und eine matte, spiegelfreie Oberfläche aufweisen müssen.

    Diese wenigen Einschränkungen zum Schutz der gut erhaltenen historischen Altstadt sind jetzt auch noch gefallen.

    Diesmal sind nicht die konformen Stadträte die maßgeblichen Verursacher, sondern die grün-schwarze Landesregierung Baden-Württembergs. Mit ihrer realitätsfernen Klimapolitik vernichtet sie nicht nur die Wälder und Landschaften, sondern auch unsere Kulturgüter. So hat die Landesregierung im März 2025 in die Landesbauordnung aufgenommen, dass jegliche Einschränkungen der Nutzung erneuerbarer Energien in bestehenden Satzungen zum 28. September 2025 ungültig werden (§ 74 Absatz 1 Satz 3 LBO).

    In der letzten Sitzung des Bauausschusses wurde das nun in einer abermaligen Neufassung unserer Altstadtsatzung umgesetzt und die letzten Einschränkungen zum Schutz der stadtbildprägenden Gebäude gestrichen, so dass jeder Bürger nach eigenem Ermessen sein historisches Altstadtdach mit Photovoltaik zupflastern kann, wie er möchte.

    Ich wollte es nicht unkommentiert lassen und sagte:

    „Ich rege dazu an, einen unverbindlichen Hinweis in die Altstadtsatzung aufzunehmen, dass nach einem Regierungswechsel die ursprüngliche Fassung der Altstadtsatzung wiederhergestellt werden könnte und dann Verschandelungen der Altstadt womöglich rückgängig zu machen sind.“

  • Gelebte Neutralität in Überlingen

    Gelebte Neutralität in Überlingen

    Die AfD bekam ein Schreiben vom Ordnungsamt: Wir hatten im Wahlkampf zwei Plakate an eine städtische Plakattafel angeschlagen, erlaubt war jedoch nur eines. Verwarnungsgeld: 50 Euro. Ich schlage noch mal in den »Hinweisen zur Plakatierung anlässlich Wahlen« nach:

    „Die Stadt Überlingen stellt den Parteien und Wählervereinigungen, städtische Plakattafeln zur Verfügung, auf denen ohne Genehmigung ein Plakat pro Partei/Wählervereinigung neben- bzw. untereinander aufgehängt werden darf“

    Klare Sache, unser Fehler, wir zahlen das Geld.

    Das Beweisfoto interessiert mich allerdings schon und ich lasse es mir aushändigen. Zu meiner Verblüffung sehe ich darauf, dass sich auch drei andere Parteien nicht an die Vorgaben gehalten haben und ebenfalls mit zwei Plakaten geworben haben. Jetzt will ich’s wissen: Haben die auch alle 50 Euro zahlen müssen?

    Nein, nur die AfD bekam eine Verwarnung.

    Warum? Ich erhalte die Auskunft, dass deren Plakate „unterschiedliche Wahlen (EU-Parlament und Kommunalwahl)“ betrafen: „Die Plakatierung für unterschiedliche Wahlen ist laut Sondernutzungserlaubnis und auch laut der vorab an alle Parteien versandten »Richtlinie zur Plakatierung« zulässig.“

    Wieder schlage ich nach. In der Sondernutzungserlaubnis steht:

    „Auf den von der Stadt Überlingen aufgestellten Wahlplakattafeln (s. Anlage) darf nur ein Plakat pro Partei/Wählervereinigung im Format DIN A1 nebeneinander bzw. untereinander angebracht werden.“

    Und in der »Richtlinie zur Plakatierung« steht: gar nix. Die bezieht sich nämlich überhaupt nicht auf die städtischen Plakattafeln, sondern auf die Plakatierung der Laternen.

    Das Neutralitätsgebot besagt, dass die Behörden eine Partei nicht gegenüber anderen bevorzugen oder benachteiligen dürfen. Offenbar ist sich das Ordnungsamt seiner Rechtsbeugung bewusst und versucht, die Sonderbehandlung der AfD durch Verweis auf unzutreffende Vorschriften zu kaschieren.

    Die Fachaufsichtsbeschwerde ist jetzt abgeschickt.

    Beim letzten Wahlkampf bin ich mal durch die Straßen Überlingens gefahren und habe 79 Verstöße gegen die Plakatierungsrichtlinien durch andere Parteien fotografisch dokumentiert. War gar nicht schwer, sie hielten sich ja kaum an die Auflagen. Mal sehen was sich das Ordnungsamt diesmal alles einfallen lässt, um sie wieder laufen zu lassen.


    Nachtrag

    25. September 2025

    Das Regierungspräsidium Tübingen hat jetzt auf die Fachaufsichtsbeschwerde geantwortet:

    „Wir haben uns die Sache angeschaut und sind zur der Auffassung gelangt, dass die Argumentation der Stadt, bei den Plakaten der übrigen Parteien handle es sich um Plakate für unterschiedliche Wahlen, weshalb dies nicht geahndet werde, jedenfalls rechtlich vertretbar ist. Ein Einschreiten der Rechtsaufsichtsbehörde ist daher nicht angezeigt.“

    »Unsere Demokratie« lässt grüßen.

  • Transparenz ist jetzt auch rassistisch

    Transparenz ist jetzt auch rassistisch

    Gemeinderatssitzung vom 09.07.2025

    Im November wird wieder die jährliche Einwohnerversammlung stattfinden. Gemäß Gemeindeordnung sollen da „wichtige Gemeindeangelegenheiten“ mit den Einwohnern erörtert werden. Welche das sind, beschließt der Gemeinderat bereits jetzt. Der Vorschlag des Oberbürgermeisters lautet: Ganztagsschule, Stadtentwicklung und „Gesellschaftlicher Zusammenhalt“. Bei letzterem gehe es vor allem darum, behinderten Menschen und der alternden Bevölkerung die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben in Überlingen zu ermöglichen.

    Mir fehlt da was.

    Ich stelle einen Änderungsantrag, dass dieser weitere Punkt aufgenommen wird:

    Auswirkungen der Ansiedlung von Migranten im letzten Jahrzehnt auf die Gemeinde und den Haushalt.

    Die Begründung fällt mir leicht: Bei diesem Punkt handele es sich zweifellos um eine „wichtige Gemeindeangelegenheit“ gemäß § 20a Absatz 1 Gemeindeordnung, da die Ansiedlung der rund Tausend Migranten in Überlingen erheblichen Einfluss auf das Gemeinwesen und den Haushalt hat. So ist beispielsweise die Wohnungsnot darauf zurückzuführen. Eine konkrete Folge davon ist auch, dass der Stadt das Gebäude in der Turmgasse 1 mitten in der Altstadt nicht mehr zur Verfügung steht, weil daraus ein Migrantenheim gemacht wird, genauso wie eine ganze Reihe Häuser in der Nähe des Ostbads. Gemäß dem Konnexitätsprinzip müssten Bund und Land für diejenigen Kosten selbst aufkommen, die durch ihre Entscheidungen den Gemeinden entstehen. Dieses Prinzip wird aber bei der Migrationspolitik fortwährend verletzt, weil die den Gemeinden auferlegten Aufgaben der Versorgung und „Integration“ von Migranten nur teilweise von Bund und Land bezahlt werden. Der städtische Haushalt wird deshalb durch die Ansiedlung der Migranten stark belastet. Auf der Einwohnerversammlung sollen all diese Auswirkungen den Bürgern einmal transparent dargestellt werden.

    Gemeinderatskollege Dr. Röver (SPD) ergreift nach mir das Wort und meint, es sei in der Tat wichtig, einmal aufzuzeigen, welchen Beitrag Ausländer in den Pflegeheimen, der Gastronomie und als Erntehelfer leisten. Prima, denke ich mir, genau diese Bilanz möchte ich gerne einmal sehen: Wie verhalten sich die Kosten der Migration zu deren Nutzen. Doch während ich innerlich schon jubele, scheint der Kollege rechtzeitig zu begreifen, auf welches Fiasko er damit zusteuert, und zieht noch im selben Atemzug seinen Vorschlag zurück.

    Weitere Redner schließen sich an, die meinen Vorschlag ablehnen. Kollege Dichgans (CDU) meint, da wir als Gemeinde sowieso nichts daran ändern können, müssen die Einwohner auch nicht darüber informiert werden. Den Vogel schießt aber wieder mal Kollege Michalsen (Grüne) ab: Er halte meinen Vorschlag für „rassistisch“.

    Der Antrag wurde von allen anderen Parteien abgelehnt.

  • Still und heimlich

    Still und heimlich

    Ich rühme mich wirklich nicht dafür, bei der Durchsicht der Unterlagen zur letzten Gemeinderatssitzung entdeckt zu haben, dass der Lagebericht des Stadtwerks am See noch die Kapitalflussrechnung des Vorjahrs enthielt. Es ist eine Petitesse, die eigentlich nicht der Rede wert wäre, wenn sie nicht aufgezeigt hätte, dass sich offenbar niemand im Aufsichtsrat gründlicher damit befasst hat, wie es eigentlich seine Aufgabe gewesen wäre. Es ist menschlich, ein Effekt von großen Gruppen, wie ich schrieb, und ich nehme mich selbst auch nicht davon aus, dass mir so etwas passieren könnte. Deshalb hatte ich eine Änderung der Aufsichtsstruktur vorgeschlagen.

    Fehler im Lagebericht sind kein Weltuntergang – es wird sie tausendfach folgenlos geben. Ich hätte erwartet, dass das einfach so stehen bleibt, und im nächsten Jahr wird es halt wieder richtig gemacht. Wenn man unbedingt wollte, hätte man einen kleinen Nachtrag liefern können: „Hier zur Information die korrekte, aktuelle Kapitalflussrechnung nachgereicht“ oder so ähnlich. Was aber gar nicht geht, ist das, was jetzt passiert ist:

    Wer den Link zum Lagebericht in meinem letzten Artikel aufruft, wird feststellen, dass er nicht mehr funktioniert. Der Lagebericht ist verschwunden. Auf der Seite zur Gemeinderatssitzung im Ratsinformationssystem hat sich gleichwohl scheinbar nichts geändert: Der Lagebericht wird nach wie vor als Anlage 4 zum Tagesordnungspunkt aufgeführt. Doch die verlinkte Datei wurde heimlich verändert:

    Jetzt ist eine andere Version des Lageberichts hinterlegt und diese enthält – man glaubt es kaum – die aktuelle Kapitalflussrechnung. Auch die neue Version enthält die Unterschrift des Geschäftsführers und zwar genau wie die andere mit Datum vom 31. März.

    Hat er am gleichen Tag einen fehlerbehafteten und einen korrekten Lagebericht unterzeichnet? Oder wurden hier nachträgliche Änderungen zurückdatiert? Jedenfalls suggeriert nun das Ratsinformationssystem der Öffentlichkeit, die neue Version des Lageberichts wäre der Beratung und dem Beschluss des Gemeinderats zugrunde gelegen. „Beschluss: einstimmig beschlossen“

    Das ist keine Petitesse. Der Gemeinderat hatte beschlossen, dass er den Lagebericht zur Kenntnis nimmt. Ich verstehe das so, dass damit der Lagebericht in der vorgelegten Version Teil der Niederschrift geworden ist. Die Niederschrift der Gemeinderatssitzung ist eine öffentliche Urkunde und besitzt Beweiskraft (§ 415 ZPO). Eine heimliche nachträgliche Veränderung des Lageberichts halte ich für rechtswidrig. Da bin ich penibel. Hier darf es nicht die geringste Manipulation geben. Wenn schon wegen so einer Kleinigkeit getrickst wird, was haben wir dann erst zu erwarten, wenn es um bedeutende Sachverhalte geht?

    Heute Abend ist wieder Gemeinderatssitzung. Ich werde ein paar Fragen stellen.

  • Gewinsel

    Gewinsel

    12. Juni 2025

    Betreff: Interviewanfrage
    Guten Tag Herr Peters,
    ich habe Ihre E-Mail-Adresse von Ihrer Homepage. Leider fand ich keine Telefon-Nr. von Ihnen, ich würde gerne mit Ihnen reden. Ich bin ein Bürger der Stadt Überlingen und freiberuflich Journalist. Ich bin vor allem an Ihnen als Person interessiert. Was hat Sie bewogen für die AfD aktiv zu werden? Was hat Ihnen an den bisherigen etablierten Parteien missfallen? Was erhoffen Sie sich persönlich von der AfD?
    Fragen, die Sie mir beantworten könnten, um zu verstehen, was in Ihren Augen in unserem Staat bisher schief lief. Ich würde mich freuen, Sie mal zu einem unverbindlichen Gespräch treffen zu können, ob telefonisch oder persönlich – wie es Ihnen beliebt.
    Mit freundlichen Grüßen
    Erich Schütz
    Freier Autor und Filmproduzent

    13. Juni 2025

    Sehr geehrter Herr Schütz,
    vielen Dank für Ihre Anfrage. Wenn ich in meiner Funktion als Stadtrat etwas für Sie als Überlinger Bürger im Gemeinderat bewirken kann, kommen Sie gerne mit dem Anliegen auf mich zu. Für die übrigen Fragen reicht ein Blick in die zahllosen alternativen Medien, welche die Missstände in Deutschland täglich aufs Neue dokumentieren. Wer sehen will, der kann erkennen, und wer diese Bereitschaft nicht mitbringt, dem kann auch ich nicht die Augen öffnen.
    Mit freundlichen Grüßen
    Thorsten Peters

    15. Juni 2025

    Sehr geehrter Herr Peters,
    als Stadtrat meiner Stadt sind Sie zu prädestiniert, als dass ich so schnell auf ein Interview mit Ihnen verzichten könnte. Ich habe da schon ein paar allgemeine, persönliche Fragen an Sie und denke ein Gespräch mit Ihnen wäre – vielleicht sogar für uns beide – sehr interessant.
    Wollen wir uns nicht auf einen Kaffee kurz treffen, um uns kennen zu lernen – dann können Sie noch immer entscheiden.
    In bester Hoffnung
    Erich Schütz

    20. Juni 2025

    Sehr geehrter Herr Peters,
    helfen Sie mir Sie zu verstehen. Sie sind Stadtrat und somit eine politische, öffentliche Person. Mich interessiert Ihre persönliche Motivation. Ich würde sehr gerne mit Ihnen einfach mal reden. Gerade habe ich mit Ihrem Kollegen Hans-Dieter Roth ein kurzes Interview geführt. Es war für mich sehr erhellend und motiviert mich, mich erneut an Sie zu wenden.
    Wollen wir uns nicht einfach mal auf einen Kaffee treffen? Würde mich sehr freuen.
    Erich Schütz

    30. Juni 2025

    Sehr geehrter Herr Peters,
    ich verstehe Ihr Schweigen nicht. Sie haben Ihren Hut in den Ring geworfen, sitzen im Gemeinderat und scheuen die Öffentlichkeit?
    Wollen Sie mir nicht einfach mal Ihre Telefon-Nr. schicken, sodass wir am Telefon kurz miteinander reden können?
    Vor was fürchten Sie sich? Vor meinen einfachen Fragen, die ich Ihnen schon zugeschickt habe? – Kann ja nicht sein …
    Erich Schütz

    1. Juli 2025

    Sehr geehrter Herr Schütz,
    gerne beantworte ich Ihnen diese Frage. Bei einem Interview mit der AfD-feindlichen Presse ohne Vertrag kann ich nur verlieren: Wenn mir ein Fehler unterläuft, wird er ausgeschlachtet, und wenn ich es gut mache, wird es nicht erscheinen, so dass ich meine Zeit verschwendet habe. Daher arbeite ich nur mit vertrauenswürdigen Medien zusammen. Daneben ist es mit dem Internet möglich geworden, die Redaktionswillkür ganz zu umgehen und die Öffentlichkeit direkt zu informieren. Davon mache ich regen Gebrauch. Folgen Sie mir gerne auf meinen Kanälen: thorsten-peters.de
    Mit freundlichen Grüßen
    Thorsten Peters

  • Überlingen holzt den Röschenwald ab

    Überlingen holzt den Röschenwald ab

    Gemeinderatssitzung vom 25.06.2025

    Der Geschäftsführer des Stadtwerks am See, Alexander-Florian Bürkle, ist in der heutigen Sitzung des Gemeinderats zu Gast und präsentiert den Jahresabschluss 2024. Mit einem Jahresüberschuss von knapp 13 Millionen Euro kann er recht stolz sein und die Stadträte loben auch kräftig seine Arbeit mit Verweis auf andere Stadtwerke in der Umgebung, die eher als Problemfall einzustufen sind. Die Gelegenheit, Fragen direkt an den Geschäftsführer stellen zu können, lasse ich mir natürlich nicht entgehen. Dreie habe ich vorbereitet:

    1) Ich verweise zuerst auf Seite 3 im Lagebericht, wo vollmundig angepriesen wird, dass Umweltaspekte bei allen wichtigen Geschäftsentscheidungen berücksichtigt werden und das Umweltmanagementsystem eine kontinuierliche Verbesserung der Umweltleistung sichere. Dann stelle ich fest, dass das Stadtwerk am See im letzten Jahr 100.000 Euro Kapital allein für die Errichtung von Windindustrieanlagen im nördlichsten Teil des Altdorfer Waldes investiert hat. Dafür wird jetzt der dortige Röschenwald platt gemacht. Ob da bei ihm nicht alle Umweltalarmsysteme ausgeschlagen haben?

    Nein. Für die Nachhaltigkeit seien Eingriffe unvermeidbar, aber keine Sorge, sie seien nach EMAS und ISO 14001 zertifiziert.

    Traurig. Das System hat die Menschen so verwirrt, dass sie nicht mehr wissen, was Umweltschutz bedeutet. Sie löschen ganze Naturlandschaften aus und nennen sich dabei umweltbewusst. Auch die Stadträte haben nichts daran auszusetzen. Für Überlingen als indirekten Gesellschafter kann man also festhalten: Wir holzen den Röschenwald ab.

    2) Dann will ich noch wissen: Für den Intelligenten Messstellenbetrieb wurden fast vier Millionen Euro Rückstellungen gebildet. Was ist da schief gelaufen?

    Man sei gesetzlich dazu verpflichtet worden, über die nächsten Jahre bei den Stromkunden immer mehr digital vernetzte Funk-Stromzähler (Smart-Meter) einzubauen. Die Geräte kosten aber weit mehr, als man den Kunden dafür in Rechnung stellen darf. Mit der Rückstellung wurden also die angeordneten Verluste der kommenden Jahre vorweg genommen.

    Das ist bemerkenswert! Die Echtzeitübermittlung des Stromverbrauchs in den Haushalten – ein weiterer Schritt auf dem Weg zur Totalüberwachung – ist wirtschaftlich nicht begründbar, wird den Menschen aber politisch aufgezwungen.

    3) Und als letztes frage ich auch noch frech: Im Bericht des Aufsichtsrats heißt es, der Jahresabschluss und der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2024 sei vom Aufsichtsrat geprüft und gebilligt worden. Welche konkreten Prüfungshandlungen hat denn der Aufsichtsrat vorgenommen?

    Diesmal kommt der Geschäftsführer nicht zum Zug, weil Oberbürgermeister Jan Zeitler, der selbst Mitglied des Aufsichtsrates ist, das Wort an sich reißt. Die Beantwortung meiner Frage erschöpft sich allerdings darin, dass er uns wissen lässt, dass er früher einige Jahre bei der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PWC gearbeitet habe und sich daher mit Prüfungen auskenne.

    Ich belasse es dabei, weil ich die Geduld der Sitzungsteilnehmer nicht überstrapazieren will. Meine Frage hatte aber schon einen Hintergrund: Der Lagebericht enthält nämlich auf Seite 17 die Kapitalflussrechnung vom Vorjahr. Sie wurde vermutlich einfach vergessen zu aktualisieren. Wer sich mit dem Lagebericht beschäftigt (ihn „geprüft“) hätte, wäre darüber gestolpert, weil die Zahlen natürlich überhaupt nicht zur Gewinn- und Verlustrechnung passen.

    Der Wirtschaftsprüfer hat es offenbar nicht bemerkt. Der Aufsichtsrat besteht aus etwa 20 Mitgliedern (Vergütung insgesamt etwa 100 Tausend Euro) und keinem ist es aufgefallen. Auch der Aufsichtsrat der Stadtwerke Überlingen mit zehn Mitgliedern hatte laut Sitzungsvorlage über diesen Jahresabschluss beraten und nichts zu beanstanden. Es zeigt sich wieder mal das Phänomen: Je mehr Leute verantwortlich sind, umso weniger wird die Verantwortung wahrgenommen. Was auch nicht weiter erstaunlich ist, weil sich jeder sagt, die anderen werden das schon gemacht haben. Aber wäre es dann nicht sinnvoller, den Aufsichtsrat auf wenige Mitglieder abzuspecken, die sich dafür mehr verantwortlich fühlen? (Und nebenbei würde das sogar noch einen großen Teil der Vergütung einsparen.)

  • Klausurgetagt

    Klausurgetagt

    Klausurtagung 16. bis 17.05.2025

    Vor drei Wochen reiste der Gemeinderat nach Isny im Allgäu. Im gediegenen Berghotel Jägerhof fand eine Klausurtagung über zwei Tage statt. Eigentlich steht das im Widerspruch zur Gemeindeordnung, in der es heißt:

    „Die Sitzungen des Gemeinderats sind öffentlich. Nichtöffentlich darf nur verhandelt werden, wenn es das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen Einzelner erfordern“

    Solche Klausuren seien ein „Graubereich“, meinte dazu Dirk Sauer von der Kehler Akademie, der uns erst kürzlich in den Grundlagen des Kommunalrechts schulte.

    Ich entschloss mich trotzdem zur Teilnahme. Aus den bisherigen Sitzungen des Gemeinderats weiß ich, wie schwierig es ist, in der Öffentlichkeit sachlich über Themen zu reden, wenn die Ansichten fundamental auseinander gehen. Manche Kollegen meinen, mich und meine (alternativen) Ansichten in der Öffentlichkeit runtermachen zu müssen. In den nicht-öffentlichen Sitzungen erlebe ich das eher nicht. Außerdem vernehme ich regelmäßig ein Stöhnen von den Kollegen, wenn ich probiere, Verständnis für meine Sichtweise herzustellen, und dafür die Sachlage etwas tiefer erörtere. Auf der Klausur, so hieß es, könne man sich mit den ausgewählten Themen gründlicher befassen.

    Dazu kommt, dass für die Moderation der Tagung Prof. Dr. Jürgen Fischer von der Hochschule für öffentliche Verwaltung Kehl engagiert wurde. Ein guter und neutraler Moderator kann manche Wogen glätten und das gegenseitige Verständnis befördern.

    So gehe ich guter Dinge in die Tagung, die gleich mit dem richtigen Thema beginnt: Günstiger Wohnraum. Jetzt kann ich endlich einmal ohne Rücksicht auf Tabus die tatsächlichen Ursachen der Wohnungsnot ansprechen, denke ich mir, und thematisiere die Unterbringung der Migranten auf dem regulären Wohnungsmarkt. Während mich unser Moderator noch ausreden lassen will, greift Oberbürgermeister Jan Zeitler energisch ein und übernimmt kurzerhand wieder die Sitzungsleitung. Er unterbricht mich wiederholt und meint „Das will niemand hören.“ Der Professor schwenkt auf seinen Auftraggeber ein und agiert nun auch gegen mich. Er habe einen Eid auf die Verfassung abgelegt und andere kuriose Einwände fielen gegen die ungestörte Fortsetzung meines Redebeitrags.

    Schade. Die herrschenden Tabus wirken leider auch bis in die Abgeschiedenheit eines entlegenen Bergdorfes hinein. Die insgesamt 16,5 Tausend Euro, welche die Stadt Überlingen für die Klausurtagung berappen musste, hätten besser genutzt werden können. Und den Moderator, der drei Tausend Euro für seine Dienste bekam, hätte man sich gleich sparen können, wenn man ihn eh nicht als Diskussionsleiter akzeptiert.

  • Ganztagsgleichheit

    Ganztagsgleichheit

    Gemeinderatssitzung vom 30.04.2025

    Wo immer der Begriff Chancengleichheit fällt, mieft es nach sozialistischer Gleichmacherei. Nicht anders verhält es sich mit der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder, die unter diesem Motto durchgesetzt wird und Thema im Gemeinderat war.

    Das schwarz-grün regierte Land Baden-Württemberg bietet den Gemeinden zwei Möglichkeiten zur Umsetzung des „Anspruchs auf Ganztagsbetreuung“ an:

    Zum einen können sie die Ganztagsbetreuung selbst bzw. durch freie Träger anbieten. So war sie auch bisher schon organisiert worden. Die Gemeinden finanzieren sie und beteiligen die Eltern an den Kosten. Auch das Land leistete einen kleinen Zuschuss. Ein Betreuer kann sich für seine Arbeit diejenige Einrichtung aussuchen, die seinen pädagogischen Vorstellungen entspricht. Die Kinder beziehungsweise die Eltern können entscheiden, ob sie daran teilnehmen, oder ob sie ihre Freizeit lieber anders gestalten wollen. Sowohl die freiwillige Teilnahme der Kinder als auch die Auswahl aus verschiedenen unabhängigen Einrichtungen seitens der Eltern und der Betreuer verwirklicht ein verfassungsmäßiges Versprechen: Freiheit.

    Mit dem neuen Landesgesetz bleibt diese Option erhalten, allerdings wird die finanzielle Unterstützung vom Land gestrichen. Werden die Eltern wie empfohlen zu einem Fünftel an den Kosten beteiligt, wird deren Beitrag weit über den jetzigen Monatsbeitrag von etwa 358 Euro pro Kind steigen. Man merkt: Die freiheitliche Variante ist nicht mehr erwünscht.

    Als zweite Möglichkeit kommt nun ein giftiges Geschenk hinzu: die Ganztagsbetreuung durch Ganztagsschulen. In diesem Fall übernimmt das Land die Kosten komplett! Allerdings besteht dann eine Teilnahmepflicht für alle Schüler und die Betreuung unterliegt der Schulaufsicht.

    Fachbereichsleiter Raphael Wiedemer-Steidinger erläuterte im Gemeinderat den „pädagogischen Gedanken“ hinter dieser Option: „Die Guten ziehen die schlechten mit, daher müssen die Guten dabei sein.“ Mir kam das Grausen.

    Was sind die Folgen des neuen Landesgesetzes?

    • Sowohl die Gemeinde als auch die Eltern können sich viel Geld sparen, wenn sie auf die Freiheitsvariante verzichten und statt dessen die Variante der Ganztagsschule wählen. Das wird die Angebote der freien Träger sehr schnell vom Markt vertreiben.
    • Die Eltern haben auch nachmittags keine Auswahl mehr zwischen unterschiedlichen Ausrichtungen der Erziehung und Bildung. Es gibt nur noch ein einheitliches Angebot, welches die Landesregierung über die Schulbehörden vorgibt.
    • Wer als Betreuer arbeitet, wird der Schulaufsicht unterstellt sein und nicht mehr von deren einheitlichen Vorgaben abweichen können. Wer dem nicht nachkommt, findet keine alternative Beschäftigungsmöglichkeit mehr bei unabhängigen Trägern. Die Regierung hat als Monopol alles unter ihrer Kontrolle.
    • Die Regierung wird die Kinder flächendeckend beispielsweise mit der Genderideologie indoktrinieren können und aufgrund der Teilnahmepflicht kann sich dem auch kein Kind mehr entziehen.
    • Die Kinder können sich nachmittags auch nicht mehr nach ihrer Leistungsfähigkeit differenziert entwickeln. Die stärker Leistungsfähigen werden gezwungen, den ganzen Tag mit den weniger Leistungsfähigen zu verbringen. Sie sollen sich nicht schneller entwickeln können, sondern letztere gefälligst „mitziehen“, ob sie das wollen oder nicht. Die postulierte Chancengleichheit entpuppt sich als Gleichmacherei durch Ausbremsen der Leistungsfähigen. Verhaltensauffälligkeiten und Konflikte sind vorprogrammiert.

    Das Ergebnis dieser Entwicklung erinnert doch sehr an die Aussagen von Aaron Russo: Die Mutter wird in die Wirtschaft eingespannt und muss mit ihren Steuern dafür aufkommen, dass ihre Kinder unter staatlicher Kontrolle fremdbetreut werden. So wird die Familie aufgebrochen und das Denken der nächsten Generation nicht mehr von den Eltern bestimmt.

    Statt einer vielfältigen, leistungsdifferenzierten und selbstbestimmten Nachmittagsbeschäftigung bekommen wir eine einheitliche und verpflichtende. Im Gemeinderat nannte ich die sozialistische Übergriffigkeit beim Namen: Gleichschaltung.

    Wie zu erwarten löste das Widerspruch aus. Doch jene, die sich darüber echauffierten, offenbarten nur ihre eigene Ignoranz:

    • Oberbürgermeister Jan Zeitler sagte, es gehe doch nur darum, einen „Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung“ umzusetzen. Doch seit wann ist ein Anspruch eine Pflicht?
    • Prof. Dr. Alexander Bruns (CDU) sagte, es gehe darum, ein Angebot zu machen, „sofern die Eltern das wollen“. Meinte er vielleicht ein Angebot nach Manier der sizilianischen Mafia, das man nicht ablehnen kann?
    • Dr. Rainer Röver (SPD) sagte, es gehe darum, das für Eltern beitragspflichtige Betreuungsangebot durch ein kostenfreies Bildungsangebot zu ersetzen. Offenbar ist in seiner sozialdemokratischen Vorstellungswelt alles kostenlos, was vom Staat kommt. Aber warum werden die Steuern, mit denen das finanziert wird, nicht den Eltern dafür zur Verfügung gestellt, dass diese selbstbestimmt ihren Kindern eine Erziehung und Bildung nach ihren eigenen Vorstellungen zukommen lassen können?

    Meine (vergebliche) Empfehlung an den Gemeinderat war übrigens: Lassen wir uns das nicht gefallen, wehren wir uns als Kommune gegen diesen Übergriff!

  • Entrümpelung bei der Deutschen Bahn

    Entrümpelung bei der Deutschen Bahn

    Von der Seite des AfD-Kreisverbandes Bodenseekreis

    Die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft EVG beschwert sich, dass der Fahrkartenverkauf im Bodenseekreis zukünftig durch ein in ihren Augen ungeeignetes Unternehmen erfolgen wird, welches noch nicht einmal eine Gewerkschaft hat. Sie fragt bei unserem Überlinger Stadtrat Thorsten Peters an, wie die AfD dazu steht. Wir befürchten, seine Antwort wird nicht ihren Erwartungen entsprechen…

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  • Grüne Planwirtschaft in Überlingen

    Grüne Planwirtschaft in Überlingen

    Ausschusssitzung vom 07.04.2025

    Die Stadt plant die öffentliche Ladeinfrastruktur (öLIS). Sie überlegt also, an welchen Plätzen E-Autos zukünftig Strom tanken wollen werden und können sollten. Dafür hat sie einen Professor aus Erfurt beauftragt, der nun per Live-Schalte in der Sitzung des Bauausschusses sein erarbeitetes „Fokuskonzept“ vorstellt.

    Misstrauisch macht mich allerdings schon die Beschlussvorlage zu diesem Tagesordnungspunkt.

    Die Stadtverwaltung schlägt darin die Umsetzung dieses Konzeptes vor und ich lese ganz am Schluss der Begründung:

    „Mit dem Beschluss des vorliegenden integrierten Klimaschutzkonzepts durch den Gemeinderat verpflichtet sich dieser, ebenso wie die Stadtverwaltung, dazu das Thema Klimaschutz als zentrale Herausforderung für die Stadt anzuerkennen.“

    Da fühle ich mich natürlich herausgefordert und melde mich zu Wort: Das Klima lässt sich nicht schützen! Jegliche Maßnahmen, die damit begründet werden, sind vergeblich und reine Ressourcen- bzw. Geldverschwendung. Insbesondere CO2-Einsparungen sind zwecklos, da allein der Ausstoß in China schneller wächst, als wir ihn senken können. Eine politisch getriebene Elektrifizierung lehne ich daher ab. Nur eine durch Nachfrage begründete Elektrifizierung ist sinnvoll, wenn also die Verbraucher selbst der Ansicht sind, dass ihre Bedürfnisse durch E-Autos besser befriedigt werden als durch Verbrenner.

    Mit politischen Vorgaben an den Bedürfnissen der Menschen vorbei hat ein Teil Deutschlands vier Jahrzehnte lang leben müssen. Doch da das inzwischen eine Generation zurück liegt, sind die schlechten Erfahrungen offenbar schon wieder vergessen. Warum das „Fokuskonzept“ des Professors das gleiche Schicksal wie der letzte Fünfjahresplan der DDR erleiden dürfte, habe ich versucht, in der Sitzung klar zu machen: Ich verwies auf Seite 9 der Präsentation, wo sich die wackelige Grundlage der Planung in zwei Zahlen manifestiert: die Annahmen der Elektrifizierungsquoten im deutschen Fahrzeugbestand. Es wird davon ausgegangen, dass im Jahr 2027 etwa 17 Prozent der Fahrzeuge E-Autos sind. Im Jahr 2035 sollen es dann 45 Prozent sein.

    Diesen Annahmen liegt wohl eine Studie der Fraunhofer-Gesellschaft zugrunde. Ich frage den Professor, für wie wahrscheinlich er selbst diese Prognosen hält. Er holt weit aus, erzählt von den politischen Vorgaben und Maßnahmen und meint abschließend, dass die Vorausschau zutreffend sei. Daraufhin erinnere ich ihn daran, dass doch die Begeisterung für E-Autos inzwischen wieder nachlasse. EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen kündigte letztes Jahr an, das beschlossene Verbrennerverbot ab 2035 überdenken zu wollen. Und der Autovermieter Hertz stößt seine Elektro-Flotte inzwischen wieder ab. Der Professor lässt sich davon aber nicht beirren. Er kontert: Die Entwicklung der Neuzulassungen bei den E-Autos, die der Entwicklung ihres Anteils am gesamten Fahrzeugbestand vorausgeht, lasse darauf schließen, dass die Prognose von 17 Prozent im Jahr 2027 richtig ist.

    Gut, denke ich mir, das ist ein stichhaltiges Argument. Gemeinderatskollege Herbert Dreiseitl meint noch im Anschluss, eine Infragestellung dieser Entwicklung sei „schwachsinnig“. (Ein Hinterfragen hätte mich von einem linientreuen Grünen auch überrascht.) Dessen ungeachtet habe ich mir inzwischen einmal die Entwicklung der Neuzulassungen angeschaut. Damit übernächstes Jahr der E-Auto-Anteil am Fahrzeugbestand 17 Prozent erreicht, müsste ihr Anteil an den Neuzulassungen inzwischen weit über 17 Prozent liegen. Die Daten für die Grafik oben stammen vom Kraftfahrt-Bundesamt und lassen nur einen Schluss zu:

    Die Stadt sollte ihr Geld vom Professor zurückfordern.