Ich habe Post von zwei Schülerinnen des Droste-Hülshoff-Gymnasiums in Meersburg erhalten:
Sehr geehrter Herr Peters,
Im Rahmen einer von einer Klassenkameradin und mir verfassten Seminararbeit für den Seminarkurs des Droste-Hülshoff-Gymnasiums in Meersburg über die Aufarbeitung der NS-Zeit am Bodensee, würden wir ihnen gerne ein paar Fragen stellen, um ein vielfältiges Meinungsbild abbilden zu können. In dem Interview soll es darum gehen, ob die NS-Zeit, welche auch den Bodenseekreis prägte (bspw. die Rüstungsindustrie durch Unternehmen wie die ZF und Maybach) entsprechen angemessen aufgearbeitet wurde und welche Maßnahmen zur Aufarbeitung sinnvoll sind. Da die aktuell von der Bundesregierung ausgeübte Erinnerungskultur von ihrer Partei des öfteren kritisiert wurde, wollten wir sie nach ihrer Meinung befragen. Wie stehen Sie zur Einschätzung Ihrer Parteikollegen und zur aktuellen Erinnerungskultur? Haben Sie sich schon einmal mit der NS Zeit am Bodensee verfasst? Gibt es Maßnahmen, die Sie für sinnvoll halten würden und wieso?
Wir würden uns sehr über eine Antwort freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Ob die NS-Zeit angemessen aufgearbeitet wurde und welche Maßnahmen sinnvoll sind? Um diese Frage zu beantworten, muss man sich erst einmal im Klaren darüber sein, was überhaupt mit einer Aufarbeitung bezweckt wird. Woran lässt sich also erkennen, ob eine Aufarbeitung „angemessen“ oder besser: erfolgreich ist und ihren Zweck erfüllt? Vielleicht können wir uns darauf verständigen, dass der Zweck einer Aufarbeitung darin besteht, das Geschehene zu verstehen und eine Wiederholung zu verhindern. Konkretes Ziel der Aufarbeitung wäre aus meiner Sicht, anhand des historischen Falls der NS-Zeit den Menschen den Wert von Freiheit, Recht und Frieden zu vermitteln und bei ihnen eine Sensibilität für totalitäre Entwicklungen auszubilden.
Mit diesem Verständnis sind wir in der Lage, die Frage nach dem Erfolg der bisherigen Aufarbeitung der NS-Zeit zu klären. Denn diese Aufarbeitung begleitet die Menschen schon zwei Generationen lang in Pädagogik, Medien und Kultur. Die gesamte deutsche Gesellschaft ist davon geprägt. Also schauen wir uns jetzt an, ob das damit verfolgte Ziel erreicht worden ist.
Klar sollte sein, dass sich Geschichte nicht eins zu eins wiederholt. So wie von Schülern in der Klassenarbeit eine Transferleistung erwartet wird, also die Fähigkeit, erlerntes Wissen auf neue, unbekannte Aufgabenstellungen oder Kontexte zu übertragen, so sollte es sich auch bei der Gesellschaft zeigen, die den früheren Totalitarismus erfolgreich aufgearbeitet hat. Die Aufarbeitung müsste als gescheitert betrachtet werden, wenn sich die öffentliche Aufmerksamkeit in einer infantilen politischen Jagd auf Äußerlichkeiten wie Symbolen, Gesten und Parolen erschöpft. Prüfen wir also, ob die Gesellschaft zur Transferleistung befähigt wurde:
Im Jahr 2020 wurden zahlreiche Freiheiten zum angeblichen Schutz der Gesundheit eingeschränkt: Die Menschen durften sich zeitweilig nicht mehr frei bewegen, versammeln und austauschen, teilweise nicht mehr ihrem Beruf nachgehen, ja nicht einmal mehr frei atmen. Frei über den eigenen Körper zu bestimmen, insbesondere das Recht auf körperliche Unversehrtheit, wurde vielen Menschen genommen: Sie wurden durch extreme soziale Härten oder im Rahmen einer „einrichtungsbezogenen Impfpflicht“ wirtschaftlich dazu erpresst, sich eine damals unzureichend getestete und heute nachweislich gesundheitsschädliche, zuweilen letale Substanz injizieren zu lassen. Eine „allgemeine Impfpflicht“ wie in Österreich kam in Deutschland nur deshalb nicht zustande, weil sich die Altparteien nicht über die Modalitäten einigen konnten. Wie haben die Deutschen auf diese totalitären Erscheinungen reagiert? Wie viele sind mitgelaufen? Wie viele haben Widerstand geleistet?
Das Fazit fällt ernüchternd aus. Es gab durchaus deutlichen Widerstand, allen voran von den dezentral organisierten Montagsspaziergängern. Die Verantwortlichen für die Zwangsmaßnahmen wurden jedoch bis heute nicht dafür belangt und sitzen im Gegenteil noch immer an maßgeblichen Schlüsselstellen. Statt dessen wurden und werden verdiente Menschen dafür verfolgt und bestraft, dass sie ihrer Verantwortung nachkamen, wie beispielsweise Michael Ballweg (organisierte die Querdenken-Bewegung; kam unschuldig für neun Monate ins Gefängnis), Christian Dettmar (hob als Weimarer Richter den Maskenzwang in der Schule auf; wurde wegen Formfehler verurteilt und verlor sein Amt und seine Bezüge) oder mutige Ärzte (erteilten Impfunfähigkeitsbescheinigungen oder Atteste zur Maskenbefreiung; erhielten Haftstrafen und es wurde ihnen die Approbation entzogen ‒ teils von der Ärztekammer und teils von der Staatsanwaltschaft beantragt).


Ähnlich traurig sieht es auch bei der Verteidigung des Rechts aus. Seit kurzer Zeit hat der Rat der EU begonnen, Menschen per Beschluss willkürlich zu entrechten. Dies hat schon mehrere deutsche Staatsbürger (samt ihren Angehörigen) und zuletzt den Schweizer Jacques Baud getroffen ‒ allesamt unbescholtene Menschen. Ihr Vermögen wurde jeweils eingefroren, sie dürfen kein Einkommen und keine Geschenke mehr beziehen und nicht das Land verlassen (Jacques Baud ist in Belgien festgesetzt). Der Grund für diese Entrechtung war, dass ihre Meinung den Mächtigen missfallen hat. Die Betroffenen hatten keine Straftat begangen und es gab folglich auch keinen Strafprozess gegen sie, dessen Ergebnis diese Bestrafung wäre. Auch gibt es für die Betroffenen keinen wirksamen gerichtlichen Schutz gegen ihre Entrechtung.
Diese Praxis folgt dem Prinzip „bestrafe wenige – erziehe viele“. Wenn man solche Konsequenzen befürchten muss, ist das schon seit längerem unter Beschuss geratene Grundrecht auf freie Meinungsäußerung faktisch abgeschafft. Der Angriff auf die Rechtsstaatlichkeit von höchster Ebene der EU ist mit dem Grundgesetz völlig unvereinbar. Er erfolgt nicht heimlich, sondern vor den Augen der Öffentlichkeit. Und wie verhalten sich die Deutschen angesichts ihrer Geschichte dazu?

Sieht es denn wenigstens mit dem Friedenswillen der Deutschen besser aus? Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) will Deutschland „kriegstüchtig“ machen, Roderich Kiesewetter (CDU) will „den Krieg nach Russland tragen“ und Bundeskanzler Merz rüstet im Hinblick auf eine Konfrontation mit Russland mit 100 Milliarden Euro auf. Die bekannte gleichförmige Presselandschaft gibt Russland die Alleinschuld am Ukrainekrieg und unterfüttert das Narrativ mit einseitiger Berichterstattung. Oder wo erfährt man, dass die NATO durch die Osterweiterung den Krieg provozierte und am Laufen hält? Wo wird man über die mächtigen Interessen im Hintergrund informiert? Alles mutet an wie ein Déjà-vu und doch ist nur von sehr wenigen ein „Nie wieder!“ zu vernehmen.



Einer Gesellschaft, welche die Gefahren des Totalitarismus nicht im Ansatz bekämpft, droht angesichts der heutigen technischen Möglichkeiten die vollständige Unterwerfung. Edward Snowden hat uns schon 2013 verraten, dass das Internet von den US-Geheimdiensten weitgehend überwacht wird. Der Widerstand der Bevölkerung gegen die Vorratsdatenspeicherung, Chatkontrolle und digitale ID soll gerade mit der Fernandes-Kampagne oder über den Weg des Social-Media-Verbots für Kinder gebrochen werden. Auch die Totalüberwachung der physischen Welt greift immer weiter um sich: Videoüberwachung des öffentlichen und Audioüberwachung (Alexa) des privaten Raums sowie Standortverfolgung machen die Menschen vollständig gläsern. Zusammen mit künstlicher Intelligenz und Machtwerkzeugen wie Palantir wird der kleine Bürger leicht beherrschbar und die Epstein-Klasse unangreifbar.


Zwischenfazit: Die bisherige Aufarbeitung hat ihren Zweck verfehlt, die Bevölkerung wachsam gegen Unfreiheit, Unrecht und Krieg zu machen und ein Bewusstsein für gefährliche totalitäre Tendenzen zu schaffen.
Die bisherige Aufarbeitungsweise hat also offenbar nichts genützt. Hat sie denn wenigstens nicht geschadet?
Die „juristische Aufarbeitung“ hat uns den fragwürdigen Strafrechtsparagraphen 130 „Volksverhetzung“ beschert, der schon allein durch seine schwammigen Begriffe wie „verharmlosen“ oder „geeignet, den öffentlichen Frieden zu stören“ gegen das Bestimmtheitsgebot des Grundgesetzes verstößt. Aber auch in seinem Wesen, die Meinungsfreiheit zu beschränken, stellt dieser Strafrechtsparagraph das Gegenteil einer erfolgreichen Aufarbeitung dar, denn aus dem Geschehenen zu lernen, hieße ja gerade, die Meinungsfreiheit nicht anzutasten! Und so verwundert es nicht, dass sich dieser Paragraph der neuen totalitären Erscheinungsform des Corona-Regimes bereits als äußerst nützlich erwies, um Kritiker des Ausnahmezustands zu kriminalisieren. Bezeichnenderweise wurden unter Bezugnahme auf den Volksverhetzungsparagraphen auch Juden am Protest gehindert. Sogar gegen Vera Sharav, welche als Jüdin den Nationalsozialismus selbst miterlebt hatte, nahm die Staatsanwaltschaft Ermittlungen wegen Volksverhetzung auf, nachdem sie bei einer Rede in Nürnberg vor der Ähnlichkeit der Coronazeit mit den Anfängen des Nationalsozialismus gewarnt hatte.
Nicht weniger katastrophal sind die Ergebnisse der pädagogischen Aufarbeitung in der Schule. Ulrich Schmidt-Denter (Professor für Entwicklungs- und Erziehungspsychologie) untersucht in einer Studie die fatalen Folgen der praktizierten „Holocaust-Erziehung“, die bei den Schülern beispielsweise durch Gedenkstättenbesuchen, Zeitzeugenberichten und erschütterndes Filmmaterial tiefe Betroffenheit hervorruft. Die Jugendlichen erleben dabei massive psychische Belastungen wie Angst und Schrecken, Scham und Schuldgefühle, Traurigkeit und Depression. Seine Forschung ergab, dass als psycho-soziale Nebenwirkung die positive kollektive Identifikation und Verbundenheit mit Deutschland verloren geht. In der Folge leiden die Deutschen unter einem verkrampften Verhältnis zu sich selbst (emotionale Blockaden), was laut Studie andere Völker so nicht kennen.
Verwirrte, sich selbst hassende Individuen, die sich in linksextremen Kreisen finden, veranschaulichen drastisch die pathologische Auswirkung der bisher durchgeführten Aufarbeitungsart auf den Einzelnen. Die Schwächung des Gemeinschaftsgefühls zieht sich durch die gesamte Gesellschaft und lähmt ihre Widerstandskraft im Hinblick auf existentielle Gefahren für das Fortbestehen unseres Volkes, wie sie die niedrige Geburtenrate und die Ersetzungsmigration (ein Konzept der UN) darstellen.
Eine Änderung der Aufarbeitungspraxis ist also dringend gefordert. Welche Maßnahmen wären sinnvoll?
Prof. Schmidt-Denter weist auf eine große Variabilität in den von den Jugendlichen erfahrenen psychischen Belastungen hin, die auf Unterschiede in der Didaktik zurückgeht. Er schlägt als Forschungsaufgabe folglich eine differentielle Wirkungsanalyse des Geschichtsunterrichts vor.
Ein vielversprechender Ansatz für eine zielführende historische Aufarbeitung bietet die neue Website politischeverfolgung.de. Dort wird das Phänomen des Machtmissbrauchs epochenübergreifend untersucht und es werden die über die Zeit konstanten Mechanismen herausgearbeitet, welche von der Zeit der Reformation bis heute Bestand haben. Das Prinzip der Transferleistung wird hier vorgelebt. Ob diejenigen, welche heute an den Schaltstellen der Macht sitzen, sich jener Mechanismen bedienen? Und ob sie wohl die Verbreitung dieser Aufarbeitungsweise zulassen werden?
