Kategorie: Überlingen
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Das Pflegeheim St. Franziskus verzeichnet jedes Jahr einen Verlust von mehr als 300 Tausend Euro, die zulasten des Spital- und Spendfonds Überlingen gehen. Ursache dafür ist, dass der Staat seine Aufgabe der Daseinsvorsorge vernachlässigt: Aufgrund falscher Prioritäten der Regierungspolitik (Rüstung, Migrantenansiedlung, Entwicklungshilfe und dergleichen) kommen die Pflegebedürftigen zu kurz. Die Versorgungslücke soll gefälligst unsere Stiftung schließen. Diese wiederum versucht, die Verluste zu begrenzen, indem sie zukünftig am Essen der Bewohner sparen will!
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Im Bauausschuss erfahren wir, dass das Überlinger Tierheim bei dem sehr seltenen Ereignis eines außergewöhnichen Starkregens vollständig überflutet werden würde. Doch es bestehe kein Handlungsbedarf: Die Verantwortung für die Vorsorge gegen Hochwasser liege ja beim Tierschutzverein.
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Ich hatte bei den Haushaltsplanungen meine liebe Not damit, die angesetzten Beträge nachzuvollziehen. Die Art, wie die Aufwendungen im Haushalt dargestellt werden, gibt in der Regel nur eine vage Vorstellung über die konkreten Mittelverwendungen. Wer es genauer wissen will, muss sie einzeln nachfragen. Nur bei den Investitionen ist dieser Einblick gegeben.
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Das mangelhafte Protokoll steht auf der Tagesordnung, doch der Bauausschuss unterhält sich am Sitzungsgegenstand vorbei: Empörung verdrängt alle Sachlichkeit. Zum Schluss wird beschlossen, die Fehler in der Niederschrift zu belassen. Jetzt kümmert sich eine andere Behörde um den Fall.
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Mir wurde in der Ausschusssitzung das Wort entzogen, weil ich nicht zur Sache geredet hätte. Das sehe ich anders. Grundlage für eine Anfechtung wäre die Niederschrift der Sitzung. Der Protokollentwurf enthält allerdings viele Unzulänglichkeiten. Ich beantrage Änderungen und Ergänzungen. Deren Korrektheit wurde nicht bezweifelt, sie sollen aber nicht übernommen werden. Nun wurde ein achtseitiges (!) fachanwaltliches Gutachten bestellt, um meine Einwände aus formalen Gründen zurückzuweisen.
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Bei der Ahndung nicht ordnungsgemäß aufgehängter Wahlplakate hat das Überlinger Ordnungsamt so seine Vorlieben.
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Die Wertermittlung des Baugrundstücks im Landschaftspark St. Leonhard wurde mir jetzt gemäß Landesinformationsgesetz herausgegeben. Mein Verdacht hat sich bestätigt ‒ doch nicht der Gutachterausschuss hat einen Fehler gemacht, sondern die Stadt hat diesem falsche Informationen gegeben, so dass er den Wert viel zu niedrig eingeschätzt hat.
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Der Gemeinderat verschärft die Zweckentfremdungssatzung, die in das Recht auf Eigentum eingreift. Mit meiner Rede verteidige ich diesen Grundpfeiler der Freiheit.
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Aufgrund eines mutmaßlichen Fehlers bei der Bodenwerteinschätzung des zu bebauenden Landschaftsparks St. Leonhard könnte das Teilgrundstück, das im Tausch gegen das Löwen-Areal in Deisendorf an einen Schweizer Investor übergehen soll, um bis zu 2,6 Millionen Euro zu tief bewertet worden sein. Mein Antrag nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz auf Herausgabe der Werteinschätzung wurde von der Stadtverwaltung über ein Jahr lang bis nach den Bürgerentscheid hinausgezögert.
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Ich habe den Oberbürgermeister gefragt, ob es inzwischen Interessenten für den Bau von Windkraftanlagen auf dem Hochbühl gibt. Er hat die Frage nicht verneint.









