Schamloser Griff nach Stiftungsmitteln

Abgreifen der Stiftungsmittel

Gemeinderatssitzung vom 06.05.2026

Seit 1970 besteht die Zentgraf-Stiftung. Jeder dritte Euro ihrer Einnahmen soll der Unterhaltung des evangelischen Kindergartens dienen. Es ist schon einigermaßen bemerkenswert, dass die Stadtverwaltung unter Oberbürgermeister Jan Zeitler (SPD) jetzt ‒ 56 Jahre nach Gründung der Stiftung ‒ auf einmal entdeckt, dass die Stifterin Anna Zentgraf eigentlich auch wollte, „dass Kinder aus sozialschwachen Familien eine Vergünstigung beim bzw. ein kostenloses Mittagessen im evangelischen Kindergarten erhalten können“. Die Sitzungsvorlage bemüht dafür die Stiftungsnachfahrin Elke Bittrich, die selbst inzwischen hoch betagt ist und an der Seite der Oberbürgermeistergattin so einiges mit sich machen lässt. All die Jahrzehnte blieb der Wunsch Anna Zentgrafs also unberücksichtigt, aber nun, nach über einem halben Jahrhundert, konnte ihr Wille rekonstruiert werden, um ihm endlich nachzukommen.

Und wer wollte schon Kindern aus bedürftigen Verhältnissen ein Mittagessen verwehren? Auch ich befürworte diese Unterstützung, nachdem ich recherchiert habe, dass der im Kindergeld für die Ernährung vorgesehene Betrag nicht für das Mittagessen im Kindergarten ausreicht.

Ein bemerkenswerter „Nebeneffekt“ dieser Neuregelung ist allerdings, dass damit nun der Zweck Kinderbetreuung in die Stiftungssatzung eingefügt wird. In der zugehörigen Stiftungs-Förderrichtlinie wird das so ausgelegt:

Die Förderung umfasst […] auch die Kosten für die den Betrieb des Kindergartens, besonders die Betreuungskosten der Kinder (einschließlich Personal- und Verpflegungskosten). Es soll beispielsweise bedürftigen und sozialschwachen Kindern ein Mittagessen ermöglicht werden.

[Fehler im Original übernommen]

Das Mittagessen für bedürftige Kinder ist also nur ein „Beispiel“. Tatsächlich geht es um etwas viel weiter greifendes, nämlich um die Bezahlung von Betriebskosten.

Nun, auch dem kann ich gut zustimmen, weil es dem Kindergarten einen flexibleren Einsatz der Stiftungsmittel ermöglicht. Er könnte jetzt beispielsweise mehr Personal einsetzen und damit einen besseren Betreuungsschlüssel verwirklichen, welcher den Kindern zugute kommt.

Dem regulären Betreuungsschlüssel sind nämlich sonst, genau wie allen anderen betrieblichen Leistungen, enge Grenzen gesetzt, da die Stadt gemäß § 11 Kita-Förderrichtlinie für 94 Prozent der Betriebskosten aufkommen muss, soweit sie nicht durch andere Einnahmen wie beispielsweise Elternbeiträge gedeckt sind.

Alles gut? Wird dem Stifterwillen damit Rechnung getragen? Nicht ganz.

Natürlich wollte Anna Zentgraf die bestehenden finanziellen Möglichkeiten des Kindergartens erweitern. Wie jeder Spender darf sie erwarten, dass ihre Mittel vollständig dem Kindergarten zugute kommen und ihm nicht gleich wieder abgenommen werden. Wenn die Stadt vertraglich für 94 Prozent des Kindergarten-Defizits aufkommt, dürfen Spenden nicht als Einnahmen in die Berechnung dieses Defizits einfließen. Sonst würden von jedem gespendeten Euro sofort 94 Cent als Einsparung bei der Stadt landen und nur 6 Cent beim Kindergarten verbleiben. Deshalb steht auch in § 17 Kita-Förderrichtlinie in Hinblick darauf, welche Einnahmen bei der Defizitberechnung Berücksichtigung finden: „Spenden bleiben hier außer Betracht.“

Gilt das auch für die Zuwendungen der Zentgraf-Stiftung? Das regelt der Betriebsvertrag zwischen der Stadt und dem evangelischen Kindergarten. Der liegt ebenfalls als Entwurf zum Beschluss vor und darin lesen wir unter Punkt 8.2 in Bezug auf die Mittel aus der Zentgraf-Stiftung:

Inwiefern und ggf. in welchem Umfang diese Mittel zur Finanzierung des Kindergartens herangezogen werden können, ist nicht abschließend geklärt. Die beiden Vertragspartner wirken darauf hin, dass bis zum 30.04.2028 eine Klärung des Sachverhalts stattfindet. Eine entsprechende Regelung wird dann für die Zukunft festgeschrieben.

Dieser verklausulierte Absatz besagt also explizit, dass man sich vorbehält, die Mittel der Zentgraf-Stiftung bei der Defizitberechnung zu berücksichtigen und damit effektiv zu Einsparungen im städtischen Haushalt zu verwenden. In welchem Umfang das geschieht, soll zu einem späteren Zeitpunkt geregelt werden.

Fassen wir das alles noch einmal zusammen: Die Stadtverwaltung will sich Mittel der mildtätigen Zentgraf-Stiftung indirekt aneignen und muss dafür den Gemeinderat rumkriegen, dem als Stiftungsrat die Umsetzung des Stifterwillens anvertraut ist. Es werden zwei Beschlüsse auf die Tagesordnung der Gemeinderatssitzung (TOP 6 und TOP 8) gesetzt: Im ersten steht verklausuliert, dass sich die Stadt vorbehält, dem Kindergarten die Mittel von der Zentgraf-Stiftung teilweise wieder abzunehmen, sollten sie irgendwann auch für Betriebskosten zur Verfügung stehen. Im zweiten Beschluss steht, dass es der Wille der Stifterin gewesen sei, bedürftigen Kindern ein Mittagessen im Kindergarten zu ermöglichen (Tränchen), weshalb zu beschließen sei, dass die Stiftungsmittel zukünftig auch für Betriebskosten zur Verfügung stehen.

Ich durchschaue den Plot, mache die anderen Stadträte in der Gemeinderatssitzung darauf aufmerksam und stelle den Änderungsantrag, dass Mittel der Zentgraf-Stiftung bei der Defizitberechnung des Kindergartens außer Betracht bleiben. Doch ach, der Antrag kommt vom AfD-Stadtrat. Bedrückende Stimmung. In der Abstimmung zeigt sich mit Sonja Straub von der CDU genau eine einzige Stadträtin souverän und stimmt zu.

Antrag abgelehnt, Vertrauen gebrochen.

Der Gemeinderat bekommt aber noch eine zweite Chance: Er wird sich bis zum 30.04.2028 erneut damit befassen müssen und dann zusammen mit dem evangelischen Kindergarten die konkrete Regelung festschreiben, ob und in welchem Umfang die Stiftungsmittel in die Defizitberechnung eingehen.