Ausschusssitzung vom 15.06.2026
Die Wohnungsnot, die bekanntlich völlig unerwartet und unverschuldet über Deutschland hereingebrochen ist, kommt jetzt so manchem Immobilienunternehmen zugute, zum Beispiel wenn es in Überlingen ein Haus in Hanglage besitzt. Dieses kann jetzt dank der Überlinger Stadträte vergoldet werden: Es darf ein weiteres Stockwerk draufgesattelt werden und als exquisite Zweitwohnung mit noch besserer Seesicht einem finanzkräftigen Stuttgarter verkauft werden. Das ist gerade auch dann möglich, wenn es der Bebauungsplan nicht zulässt, und auch dann, wenn es sich nicht in die Umgebung einfügt. Wenn sich der dahinter liegende Nachbar auf den Bebauungsplan verlassen hat und nun angeschmiert ist, weil ihm wider Erwarten die Seesicht verbaut wird, tja dann: Pech gehabt – er kann ja selbst mit einem weiteren Stockwerk nachziehen! Ob das Überlingen schöner und lebenswerter macht, war nicht Thema der Bauausschusssitzung. Es ging nur darum, hemmungslos mehr Wohnraum zu schaffen und so dem Kurs der offenen Grenzen unserer Bundesregierung Beistand zu leisten – ohne Sinn und Verstand.

Die Änderungen des Baugesetzbuchs, welche die CDU und SPD im Oktober 2025 als „Bauturbo“ beschlossen haben, hebeln die Regelungen von Bebauungsplänen genauso aus wie das Erfordernis, dass sich Bauvorhaben in den Bebauungszusammenhang einfügen müssen. Das letzte Wort hat aber die Gemeinde, denn der Bauturbo sieht immerhin vor, dass deren Zustimmung zum jeweiligen Bauantrag erforderlich ist. Überlingen müsste also bei diesem Aktionismus nicht mitmachen.
Die neuen Überlinger Leitlinien für den Bauturbo fanden aber leider großen Anklang bei den anderen Stadträten und das Baurechtsamt wurde für die mühevolle Ausarbeitung kräftig gelobt. Ich sehe wohl den Fleiß, den man da hinein gesteckt hat, doch ein Irrweg bleibt ein Irrweg, auch wenn er solide gepflastert wurde. So habe ich mit meinem kurzen Redebeitrag im Bauausschuss nur eine kleine Duftmarke gesetzt:
„Ein Bebauungsplan ist ein Versprechen an die Einwohner, das nicht unnötig gebrochen werden sollte. Von dem Erfordernis des Einfügens in die nähere Umgebung sollte auch nicht unnötig abgewichen werden, um das harmonische Stadtbild zu wahren. Die deutschlandweite Wohnungsnot, die als Begründung für die Zulassung der schädlichen Abweichungen dient, ist künstlich erzeugt worden und nur vorübergehender Natur. Dagegen werden die übermäßigen Bebauungen dauerhaft bleiben. Wir sollten das Recht der Gemeinde, die Zustimmung zu Ausnahmen im eigenen Ermessen zu erteilen oder zu versagen, dazu nutzen, die Anträge konsequent abzulehnen, denn das Ende der Wohnungsnot, das mit der politischen Wende in Deutschland kommt, ist absehbar.“
Die lieben Kollegen blickten alle ganz perplex, da war das Stichwort Remigration gar nicht mehr nötig.
Der endgültige Beschluss über die Leitlinien erfolgt kommenden Mittwoch, 24. Juni 2026 im Gemeinderat.
