Auskunft erhalten, Verdacht bestätigt

LIFG-Auskunft erhalten

Am 30. Dezember 2025 wurde mein Antrag gemäß Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) auf Herausgabe der Wertermittlung des Baugrundstücks im Landschaftspark St. Leonhard nach über einem Jahr schlussendlich positiv beschieden und ich erhielt die folgende Information:

(GRZ = Grundflächenzahl, GFZ = Geschossflächenzahl, WGFZ = wertrelevante Geschossflächenzahl)

Der Gutachterausschuss hat mit E-Mail vom 26.07.2021 seine Wertermittlung wie folgt begründet:

„wie gewünscht erhalten Sie nachfolgend unsere Einschätzung eines möglichen Verkaufspreises für den angefragten westlichen Grundstücksteil von Flst. Nr. 2738 in Überlingen, Rauensteinstraße. Die bauliche Ausnutzbarkeit soll gemäß Ihren Angaben den Nutzungsziffern für eine Bebauung auf Flst. Nr. 299/1, Gewann Torkel in Bambergen entsprechen. Die vorgesehene wertrelevante GFZ (WGFZ) betrug nach unseren damaligen Recherchen: 0,9. Für die damalige WGFZ-Ermittlung wurde eine GRZ von 0,3 bis 0,4 863,00 € / und eine Bebauung mit zwei Vollgeschossen und ausgebautem Dachgeschoss ausgegangen.

Das jetzt angefragte Grundstück liegt derzeit nicht innerhalb einer festgesetzten Bodenrichtwertzone, da noch nicht baureif. Die nächstgelegenen Bodenrichtwertzonen sind: Rauensteinstraße, Rehmenhalde und Obere-St.-Leonhard-Straße.

Das Grundstück liegt nördlich der Rauensteinstraße und steigt nach Norden hin an. Durch die südlich der Rauensteinstraße gelegenen Bebauung, die nach Süden Richtung Bodensee ansteigt, besteht für das angefragte Grundstück keine bzw. nur eine eingeschränkte Seesichtlage. Deshalb ist hier von den Lagemerkmalen die Bodenrichtwertzone Rauensteinstraße vergleichbar.

Der Bodenrichtwert für die Rauensteinstraße (ohne Seesicht) beträgt zum 31.12.2018: 750,00 €/m². Der Bodenrichtwert bezieht sich auf einen baureifen und beitragsfreien Zustand für folgende Nutzung: Wohnen/0,6 WGFZ. Für den Zeitfortschrieb vom 31.12.2018 zum aktuellen WE-Stichtag ist ein Zuschlag von 15 v.H. vorzunehmen, somit zeitbereinigter Bodenrichtwert: 863,00 €/m². Dieser zeitbereinigte Bodenrichtwert ist noch aufgrund der abweichenden Nutzungsziffern (WGFZ) zwischen Bodenrichtwertgrundstück (0,6) und angenommener künftige Nutzung des Grundstückes (analog Bewertung Bambergen 0,9) mittels Umrechnungskoeffizienten anzupassen: 863,00 €/m²/0,78*0,95 = 1.051 €/m², gerundet 1.050,00 €/m².“

Nun ist klar: Der Gutachterausschuss hat die Frage der Seesicht sehr wohl berücksichtigt. Die Stadtverwaltung hatte ihm implizit die Information gegeben, dass eine Bebauung mit zwei Vollgeschossen und ausgebautem Dachgeschoss beabsichtigt sei. Unter diesen Vorgaben kam der Gutachterausschuss zu dem Ergebnis, dass für das Grundstück „keine bzw. nur eine eingeschränkte Seesichtlage“ bestehe, und hat folglich den Bodenrichtwert ohne Seesicht angesetzt.

Tatsächlich aber beabsichtigte die Stadtverwaltung von Anfang an (seit 2020) eine Bebauung mit drei Vollgeschossen und einem Staffelgeschoss. Das wurde auch am 28. Mai 2025 im städtebaulichen Entwurf als Grundlage für den aufgestellten Bebauungsplan „Rauensteinstraße Ost“ beschlossen. Ein weiteres Geschoss bedeutet natürlich einen wesentlich höheren Bodenwert. Darüber hinaus ist es naheliegend, dass das Staffelgeschoss volle Seesicht hat, wenn bei dem Bau schon ohne dieses oberste Geschoss eingeschränkte Seesicht vorliegt, wie es der Bauausschuss anmerkte. Das zusätzliche Geschoss mit Seesicht macht den Bodenwert um einen Millionenbetrag höher, als der vom Gutachterausschuss auf Basis der falschen Information ermittelte.

Fazit: Die Stadt hat dem Gutachterausschuss falsche Informationen gegeben und ist daraufhin mit einem viel zu niedrigen Bodenwert in die Vertragsverhandlungen mit dem Schweizer Investor getreten. Wäre der Bürgerentscheid am 14. Dezember 2025 für den Erhalt des Landschaftsparks St. Leonhard gescheitert, hätte die Stadt Überlingen einen Schaden in Millionenhöhe erlitten.