Urlauber willkommen!

Zweckentfremdungssatzung

Die rechtswidrige Grenzöffnung 2015 stellte die Politik vor die Aufgabe, Wohnraum für Millionen weiterer Menschen zu finden. Eine rapide steigende Nachfrage nach Wohnraum bei trägem Angebot führte unvermeidlich zu Wohnungsnot und ließ die Mieten emporschnellen. Ein Bauboom auf Kosten der Mieter wäre zu erwarten gewesen, doch der sozialistische Markteingriff der Mietpreisbremse nahm den Anreiz zur Schaffung weiterer Wohnungen. So bekamen nicht nur die wohnungssuchenden Mieter, sondern auch die Wohnungseigentümer die Folgen der fatalen Migrationspolitik zu spüren.

Die Wohnungsnot wurde durch die Mietpreisbremse natürlich nicht gelindert und so begann man im nächsten Schritt mit der sozialistischen Mangelwirtschaft: Mit dem Gesetz über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum wird den Gemeinden ermöglicht, den Wohnungseigentümern die freie Verfügung über ihr Eigentum einzuschränken. Sie müssen ihre Immobilie fortan dauerhaft als Wohnraum zur Verfügung stellen, dürfen sie nicht leer stehen lassen, nicht als Ferienwohnung betreiben und nicht anders als zum Bewohnen einsetzen. 2019 hat Überlingen die dafür erforderliche Zweckentfremdungssatzung geschaffen. In der Gemeinderatssitzung Anfang Dezember wurde jetzt auch noch eine Verschärfung beschlossen.

Wo immer wie hier Freiheit genommen wird, werden gleichzeitig Überwachungs- und Repressionssysteme geschaffen. So werden jetzt Online-Vermittlungsplattformen für Ferienwohnungen überwacht und Verstöße mit Bußgeldern bis 100 Tausend Euro geahndet. Besonders beliebt bei den Kollegen Dr. Alpes (Grüne), Dr. Röver und Stüble (beide SPD) sind Denunziationsportale, mit denen ein Bürger mit wenigen Klicks den Nachbar für seinen Leerstand anzeigen kann. So etwas wünschen sie sich auch für Überlingen.

Stadträtin Sonja Straub (CDU) zeigt in ihrem Redebeitrag in der Gemeinderatssitzung anschaulich auf, zu welchen Härten der staatliche Eingriff führen kann: Eine betagte Seniorin befürchtet, dass sie bald pflegebedürftig werden könnte, und will sich für diese Zeit ihre Einliegerwohnung freihalten, denn dort könnte die benötigte Pflegekraft einziehen. Unter den neuen gesetzlichen Beschränkungen würde nach einem halben Jahr Leerstand schon das erste Bußgeld verhängt werden.

Als ich mit meinem Wortbeitrag an der Reihe bin, stelle ich den Antrag, die Zweckentfremdungssatzung ersatzlos aufzuheben. Hier folgt meine Rede dazu, welche die grundsätzlich unterschiedliche Denkweise zu den Altparteien aufzeigt:

Verteiltes Eigentum ist ein Grundpfeiler der Freiheit und ich sehe nicht ein, warum wir an der Freiheit sägen sollten – gerade nachdem wir in der DDR erlebt haben, was passiert, wenn der Staat diktiert. Da fehlt tatsächlich nur noch der Aufruf zur Denunziation!

Was ist das für eine Art, jemandem vorzuschreiben, wie er sein Eigentum zu nutzen hat? Die Stadt hat sich gefälligst rauszuhalten, wie der Besitzer seine Immobilie nutzen will, soweit er damit niemand anderes schädigt.

Ich begrüße explizit Zweitwohnungen, denn die Stadt verdient daran prächtig – über zwei Millionen Euro im Jahr durch die Zweitwohnungssteuer. Ich begrüße explizit Ferienwohnungen, denn damit kommen Touristen in die Stadt und beleben Restaurants, Boutiquen und kulturelle Veranstaltungen. Allein ihre Kurtaxe bringt Überlingen weitere etwa zwei Millionen Euro ein. Darüber hinaus steigern sie den Touristik-Umsatz, woran die Stadt nochmal über die Gewerbesteuer verdient.

Und kommen Sie mir bitte nicht mit der selbstverschuldeten Wohnungsnot! Wenn wir einkommensschwachen Überlinger Auszubildenden, Überlinger jungen Familien oder Überlinger Rentnern günstigen Wohnraum verschaffen wollen, warum besetzen wir dann diesen Wohnraum mit Leuten, die keine Überlinger sind?

Ich lehne die Zweckentfremdungssatzung ab, weil mir steuerzahlende Urlauber in Überlinger Wohnungen sehr willkommen sind!