Es ist wieder Wahlkampfzeit, die Plakate blühen an den Straßenlaternen und ich bin schon gespannt auf die diesjährige Post vom Ordnungsamt.
Bei der EU-Wahl 2024 hatten wir zwei AfD-Wahlplakate an eine Tafel angeschlagen. Dort klebten schon jeweils zwei Plakate der Grünen, der FDP und der Freien Wähler, so dass wir uns nichts dabei dachten. Tatsächlich war aber nur ein Plakat erlaubt und wir mussten dem Ordnungsamt 50 Euro Verwarngeld zahlen. Später fand ich heraus, dass die anderen drei Parteien kein Verwarngeld auferlegt bekamen.
Bei der Bundestagswahl 2025 hatten wir versehentlich ein AfD-Plakat nicht ordnungsgemäß aufgehängt: zu nah an einer Straßeneinmündung, wo es nicht erlaubt ist. Wir zahlten ein Verwarngeld von 30 Euro. Als ich mir die Plakate der anderen Parteien in der Stadt anschaute, fand ich auch bei diesen zahlreiche Verstöße gegen die Plakatierrichtlinien. Ich dokumentierte sie und zeigte sie beim Ordnungsamt an, während sie noch oben hingen.
So hatte beispielsweise die CDU einige Plakate falsch aufgehängt. Vier Plakate hingen zu nahe an einer Einmündung:




Vier mal war das Plakat zu tief aufgehängt, denn Plakate sind auf einer Höhe von mindestens 2,20 Meter anzubringen:




Einmal war das Plakat zu nah an einer Bushaltestelle (da ist ein Mindestabstand von 5 Metern einzuhalten) und einmal war eines zu tief und auch noch an einem Holzpfahl angebracht (nur Straßenlaternen dürfen genutzt werden):


Das Ordnungsamt bekam die Dokumentation von mir mit allen Fotos und GPS-Daten. Was musste die CDU für ihre insgesamt zehn Verstöße berappen?
A: 15 Euro
B: 30 Euro
C: 100 Euro
D: 300 Euro
Erst raten, dann spicken!
Auflösung
Auf meine Anfrage, teilte mir der Fachbereich mit:
Bei Privatanzeigen werden allgemein nur die Verstöße geahndet, welche zweifelsfrei nachgewiesen und verifizierbar sind.
Die CDU zahlte 15 Euro Strafe, weil sie ein Plakat nach dem Wahlkampf nicht rechtzeitig wieder abgehängt hatte.
