Harter Kampf um Lücken im Protokoll

Kampf ums Protokoll

Im Mai 2025 hat der Bauausschuss über den Bebauungsplan „Rauensteinstraße Ost“ beraten und sich mehrheitlich für die Bebauung des Landschaftsparks St. Leonhard ausgesprochen. In der Folgewoche wurde der Plan vom Gemeinderat beschlossen, im Dezember 2025 aber durch einen Bürgerentscheid wieder verworfen.

Ich hatte mich damals im Bauausschuss vehement gegen das Vorhaben eingesetzt. Die Stadtverwaltung empfahl in ihrer Sitzungsvorlage die Bebauung des Landschaftsparks und begründete das mit einem Mangel an Wohnraum. Als Beleg für den Mangel führte sie eine Studie an, welche die Entwicklung des Überlinger Wohnungsmarkts prognostiziert. Diese Studie stammte aber aus dem Jahr 2019!

In der Ausschussitzung zeigte ich auf, dass die Realität diese Prognosen längst überholt hatte. Danach wollte ich mit der tatsächlichen Entwicklung des Wohnungsmarkts fortfahren, um das zentrale Argument der Stadtverwaltung für die Bebauung des Landschaftsparks zu widerlegen. Doch dazu kam es nicht. Baubürgermeister Kölschbach fand, dass das nicht zur Sache gehöre und ich nur über den städtebaulichen Entwurf reden dürfe. Kurzerhand entzog er mir das Wort.

Ungeachtet dessen redeten in der weiteren Beratung auch einige andere Stadträte über die Situation am Wohnungsmarkt. Eine Diskussion über die Begründung und Notwendigkeit des Vorhabens gehört per se zur Sache, deshalb halte ich den Wortentzug für rechtswidrig. Zu einer Überprüfung durch die Aufsichtsbehörde wird es nach dem Bürgerentscheid nicht mehr kommen, aber das war Mitte 2025 noch nicht absehbar.

Grundlage für eine Anfechtung der Ausschusssitzung ist deren Niederschrift. Diese muss gemäß § 38 Absatz 1 Gemeindeordnung „den wesentlichen Inhalt der Verhandlungen“ enthalten. Als der Protokollentwurf in der Folgesitzung zur Unterzeichnung vorgelegt wurde, stellte ich etliche Auslassungen fest. Von den Redebeiträgen der anderen Stadträte über den Wohnungsmarkt findet sich nichts außer dem Hinweis:

Das Gremium diskutiert und tauscht sich noch aus.“

Über meinen Redebeitrag findet sich unter anderem diese fragwürdige Inhaltswiedergabe:

Er stellt einige Aussagen, die seines Erachtens kontrovers sind, gegenüber und versucht seine Sicht zu erläutern.“

Dabei wäre doch gerade bei einem schweren Vorfall wie einem Wortentzug eine saubere Protokollierung des Beratungsverlaufs angezeigt, um eine zu erwartende Überprüfung der Rechtmäßigkeit im Nachhinein zu ermöglichen.

Ich machte die Schriftführerin unverzüglich darauf aufmerksam, dass ich mit dieser Niederschrift nicht einverstanden bin. Wir vereinbarten, dass ich ihr meine Änderungen und Ergänzungen schriftlich zukomme lasse. (Ich schreibe während der Sitzungen fast immer mit und werde dafür gelegentlich von den übrigen Gemeinderatsmitgliedern belächelt, aber diesmal hat es sich gelohnt.) Noch am gleichen Abend schickte ich der Schriftführerin meine Korrekturwünsche: eine konkrete Wiedergabe meines Redebeitrags zur Änderung sowie die Aussagen der anderen Stadträte zur Ergänzung.

Ergänzungen, die ich in die Niederschrift aufgenommen haben wollte
  • Stadtrat Büchele sagte in seinem Wortbeitrag, dass eine hohe Mietwohnnachfrage vorhanden sei, die wir nur auf städtischen Flächen bereitstellen können.
  • Stadtrat Kretzdorn sagte in seinem Wortbeitrag, dass er Überlinger Familien zurückholen wolle, die keinen Platz mehr in Überlingen gefunden hätten.
  • Stadtrat Wörner sagte in seinem Wortbeitrag: Wer die Topographie kennt, weiß dass keine einzige von diesen Wohnungen Seesicht haben wird. Weiter sagte er, dass das Gelände im Gegensatz zum Kramerareal der Stadt gehöre und hier günstiger Wohnraum geschaffen werden kann.
  • Stadtrat Sorms sagte in seinem Wortbeitrag, dass Bedarfsrechnungen sehr schwierig seien und er sich lieber auf seine eigenen Wahrnehmungen verlasse. Er bekomme häufig Anfragen, ob er eine Wohnung vermitteln könne. Daraus schließe er, dass es einen großen Bedarf an Wohnraum gebe, der am Markt vorbei gehe. Die Stadt müsse günstigen Wohnraum schaffen. Eine Verkleinerung des Gebiets schaffe nur das Problem, anderswo den Wohnraum schaffen zu müssen.
  • Stadträtin Siemensmeyer sagte in ihrem Wortbeitrag, dass der Bedarf an günstigem Wohnraum unstrittig sei.

Am nächsten Tag antwortet mir die Schriftführerin nach vorheriger Rücksprache mit Baubürgermeister Kölschbach und lehnt die Änderungen ab, da sie aus ihrer Sicht nicht erforderlich seien. Außerdem hätten bereits zwei Stadträte das Protokoll unterzeichnet.

Offenbar wird die Richtigkeit meiner Korrekturen und Ergänzungen nicht bezweifelt, die Inhalte sollen nur nicht in die Niederschrift übernommen werden.

Auch ein anderer Berichtigungsvorschlag der Kollegin Siemensmeyer sollte demnach keinen Eingang ins Protokoll finden. Frau Siemensmeyer fand bei der Durchsicht des Entwurfs ähnlichen Nonsens über einen Wortbeitrag von ihr und wollte das nicht so stehen lassen.

Da eine Überprüfung der Rechtmäßigkeit des Wortentzugs noch im Raume stand, war es mir wichtig, dass die Beweismittel erhalten bleiben und nicht durch eine unvollständige Niederschrift ersetzt werden. Darüber hinaus gab es einen weiteren Fehler an anderer Stelle im Protokollentwurf, der eine strafbare Rufschädigung darstellt und den ich nicht stehen lassen konnte. Ich schrieb zurück, dass ich neben den Auslassungen auch eine falsche Wiedergabe bemängele, die meinem Ruf erheblichen Schaden zufügen und gegen die ich im Falle der Veröffentlichung rechtlich vorgehen würde. Ich forderte, die Tonaufzeichnung der besagten Sitzung als Beweismittel aufzubewahren oder mir zu bestätigen, dass meine Korrekturen mit den aufgezeichneten Wortbeiträgen übereinstimmen.

Daraufhin hörte ich nur noch, dass man sich rechtliche Beratung einhole.

Die rufschädigende Wiedergabe meines Wortbeitrags

Während der Beratung über den Bebauungsplan für die neue Firmenzentrale von Diehl Defence sagte ich im Bauausschuss:

Unter einer verantwortungsvollen Regierung kann das Rüstungsunternehmen einen wertvollen Beitrag zur Landesverteidigung leisten. Bei der aktuellen Regierungspolitik würde ich mir jedoch wünschen, dass auf dem Dach eine gut erkennbare Markierung angebracht wird, die einer russischen Oreschnik-Überschallrakete die Zielfindung erleichtert, um damit die Überlinger Einwohner vor unnötigen Kollateralschäden zu bewahren.“

Mir war es wichtig, die Überlinger Bürger zu warnen, dass mit der aktuellen Kriegstreiberei der Bundesregierung eine besondere Gefahr auf Überlingen zukommt. Damit diese Warnung auch ihren Weg aus dem Sitzungsraum hinaus zu den Bürgern findet, erfand ich das plakative Bild von der Dachmarkierung. Mein Plan ging auf: Die Lokalzeitung griff es in ihrer Berichterstattung auf und es wurde zum Stadtgespräch.

Im Protokollentwurf las ich nun aber diese Aussage:

Stadtrat Peters „hätte gerne auf dem Dach eine Kennzeichnung der Firma Diehl, damit die Russen das Gebäude bei einem Angriff leichter ausmachen können und somit ein Angriff erleichtert wird.“

Während ich also einen besseren Schutz der Überlinger Einwohner fordere, unterstellt mir das Protokoll, ich beabsichtige, einen feindlichen Angriff zu erleichtern.

Am kommenden Montag, den 23. Februar 2026 steht diese Niederschrift nach neun Monaten überraschend wieder auf der Tagesordnung. Es war ein Fachanwalt beauftragt worden und jetzt liegt ein achtseitiges (!) Rechtsgutachten vor. (Nach den Kosten des Gutachtens habe ich schon schriftlich angefragt – die Auskunft wird hier später nachgetragen.)

Das Gutachten stellt zunächst fest, dass Änderungs- und Ergänzungsvorschläge durchaus möglich seien:

„Auf die Einwendung eines Gemeinderats kann eine unrichtige oder unvollständige Sitzungsniederschrift berichtigt oder ergänzt werden. Maßgeblich ist dafür alleine, ob die in der Sitzungsniederschrift getroffenen Feststellungen vom tatsächlichen Geschehen in der Sitzung abweichen.“

Darüber hinaus könne ein Stadtrat sogar Anspruch auf eine Berichtigung haben,

„wenn seine inhaltliche Aussage im Protokoll unzutreffend, verfremdet oder falsch dargestellt wird.“

Dennoch meint der Fachanwalt abschließend, dass meine Einwände (vollumfänglich) zurückzuweisen seien, weil Teile meiner Einreichungen zu ausführlich seien und einem Wortprotokoll nahekämen. Wer aber einen Beitrag wörtlich zu Protokoll nehmen lassen will, könne das nicht nachträglich verlangen, sondern müsse dazu während der Sitzung den Antrag stellen.

Fazit: Es wurde nicht bezweifelt, dass meine eingereichten Änderungen und Ergänzungen korrekt sind. Sie sollen aber keinen Eingang in die Niederschrift finden. Anstatt die Niederschrift um ein paar Absätze zu ergänzen, die eventuell ein anderes Bild von der Sitzung ergeben, wird ein teures, achtseitiges, fachanwaltliches Gutachten bestellt, um meine Einwände zurückzuweisen.

Das letzte Wort hat nun der Bauausschuss.