Schlagwort: Informationsfreiheit
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Die Wertermittlung des Baugrundstücks im Landschaftspark St. Leonhard wurde mir jetzt gemäß Landesinformationsgesetz herausgegeben. Mein Verdacht hat sich bestätigt ‒ doch nicht der Gutachterausschuss hat einen Fehler gemacht, sondern die Stadt hat diesem falsche Informationen gegeben, so dass er den Wert viel zu niedrig eingeschätzt hat.
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Aufgrund eines mutmaßlichen Fehlers bei der Bodenwerteinschätzung des zu bebauenden Landschaftsparks St. Leonhard könnte das Teilgrundstück, das im Tausch gegen das Löwen-Areal in Deisendorf an einen Schweizer Investor übergehen soll, um bis zu 2,6 Millionen Euro zu tief bewertet worden sein. Mein Antrag nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz auf Herausgabe der Werteinschätzung wurde von der Stadtverwaltung über ein Jahr lang bis nach den Bürgerentscheid hinausgezögert.

