Schlagwort: Unterhaltungslast

  • Unzuständig

    Unzuständig

    Trotz guter Organisation der Sicherheitskontrollen von Bauwerken kam es zu einem gefährlichen Felsabgang. Die Stadt sieht sich dafür nicht verantwortlich, weil die Unterhaltungslast beim privaten Grundstücksbesitzer liegt.